Logo www.service-bw.de - Ihre Verwaltung im Netz

Die Inhalte auf diesen Seiten stammen vom Serviceportal des Landes Baden-Württemberg und werden automatisch synchronisiert. Das Portal bietet die Möglichkeit, sich einen personalisierten Zugang einrichten und persönliche Dokumente sicher abzuspeichern, um sie jederzeit elektronisch verfügbar zu haben.

Symbolfoto Einfache Sprache
Barrierefrei ins Amt: Mit dem Wegweiser www.heidelberg.huerdenlos.de finden Sie Hinweise zur barrierefreien Zugänglichkeit der Ämter und Dienststellen der Stadt Heidelberg.

Die Stadt Heidelberg unterstützt ihre Bürgerinnen und Bürger in fast allen Lebenslagen.
 

Hochschule

Haben Sie die Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur, Fachhochschulreife, fachgebundene Hochschulreife) in Deutschland erworben, stehen Ihnen in Baden-Württemberg die regulären Bewerbungswege an einer Hochschule offen. Für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (Hochschulzugangsberechtigung wie z.B. Reifezeugnisse oder Fachschulabschlüsse) wenden Sie sich an die Zeugnisanerkennungsstelle beim Regierungspräsidium Stuttgart.

Es empfiehlt sich, Kontakt mit der Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule aufzunehmen, wenn Sie

  • in Deutschland die Hochschulreife oder ein Hochschulstudium anstreben,
  • ein im Herkunftsland begonnenes Studium in Deutschland fortsetzen wollen oder
  • im Herkunftsland ein Hochschulstudium abgeschlossen haben und diesen Beruf in Deutschland ausüben möchten.

Beratungs- und Förderangebot für Spätaussiedler

Die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule hat ein besonderes Beratungs- und Förderangebot für Spätaussiedler und deren nachgereiste Familienangehörige. Dieses gilt auch für Kontingentflüchtlinge, Asylberechtigte, Flüchtlinge und deren nachgereiste Familienangehörige.

Beispiele:

  • Kurse zum Erlernen der deutschen Sprache nach TestDaF-Niveau
  • Beratung und berufliche Orientierung
  • Kurse zum Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung
  • Studienvorbereitende und -begleitende Seminare
  • Studienkolleg und Vorbereitungskurse zum Studienkolleg
  • Stipendien und Seminare

Achtung: Sie müssen den Förderantrag frühzeitig einreichen, damit eine Zulassung noch vor Ihrem 30. Lebensjahr erfolgen kann. Eine spätere Zulassung zur Förderung ist nicht möglich.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wissenschaftsministerium hat ihn am 02.08.2021 freigegeben.