Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie
Gewerbeaufsicht
Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Fax (0 62 21) 5 84 61 80 00

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Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie
Verwaltung, Immissionsschutz und Abfallrecht
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Gewerbeaufsicht

Technischer Immissionsschutz

Für größere Gewerbe- und Industriebetriebe führt das Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie Genehmigungsverfahren durch, in denen eine umfassende fachtechnische Prüfung und Beurteilung derer Anlagen vorgenommen wird. Bestehende Anlagen werden regelmäßig überprüft, Betriebe im Hinblick auf die Reduzierung der Lärm- und Schadstoffemissionen beraten.

Arbeitsschutz

Das Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie überprüft bei Betrieben und auf Baustellen, ob die gesetzlichen Arbeitsschutzanforderungen eingehalten werden. Die Themen Anlagensicherheit und Gefahrstoffe spielen dabei eine große Rolle. So werden etwa Anlagen wie Dampfkessel, Druckbehälter und Aufzuganlagen sicherheitstechnisch überwacht.

Das Amt kontrolliert aber nicht nur, es informiert und berät Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen auch: Über den Arbeitsschutz allgemein, über Besonderheiten des Jugendarbeitsschutzes, über die gesetzlich zulässigen Arbeitszeiten sowie die Anforderungen des Fahrpersonalrechts. Darüber hinaus unterstützt sie die Betriebe bei der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Immissionsschutz und Abfallrecht

Immissionsschutz

Die Aufgabe des Immissionsschutzes ist der Schutz der Menschen, der Tiere, der Pflanzen, der Luft, des Wassers, des Bodens, der Atmosphäre und der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftschadstoffe und Lärm. Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über von Betrieben ausgehenden Belästigungen werden umgehend bearbeitet.

Abfallrecht

Auf dem Gebiet des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechtes beraten die Mitarbeiter*innen des Amts für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie wie Abfälle vermieden beziehungsweise sicher und gefahrlos verwertet oder beseitigt werden können. Die gefahrlose Entsorgung gefährlicher Abfälle wird vom Amt überwacht und wilde Müllablagerungen werden beseitigt.