Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Wahldienststelle Heidelberg
Bergheimer Str. 69
69115 Heidelberg

Wahl der Oberbürgermeisterin/ des Oberbürgermeisters

Nach dem ersten Wahlgang am Sonntag, 6. November 2022, steht noch nicht fest, wer Heidelbergs Oberbürgermeister oder Oberbürgermeisterin wird. Da keiner der neun Kandidierenden im ersten Wahlgang die erforderliche absolute Mehrheit erreicht hat, kommt es am Sonntag, 27. November 2022, zu einem zweiten Wahlgang. Dann entscheidet die relative Stimmenmehrheit.

Wahlbenachrichtigung verloren

Ich habe meine Wahlbenachrichtigung nicht mehr. Kann ich trotzdem abstimmen?

Ja: Wer die zugestellte Wahlbenachrichtigung nicht mehr hat, kann auch ohne diese im örtlich zuständigen Wahllokal unter Vorlage des Reisepasses oder des Personalausweises wählen. Wenn Sie nicht wissen, welches das für sie zuständige Wahllokal ist, können Sie sich bei der Wahldienststelle unter der Telefonnummer 06221 58-42220 erkundigen.

Fragen zur Briefwahl

Rücksendefrist Briefwahl

Bis wann müssen die Briefwahlunterlagen zurückgeschickt werden?

Letzte Chance, den Wahlbrief abzugeben, ist am Wahlsonntag. Bis 18 Uhr muss er im städtischen Briefkasten am Rathaus, Marktplatz 10, oder beim Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69, eingeworfen werden.
Wahlbriefe, die mit der Post befördert werden, müssen bis spätestens Donnerstag vor der Wahl (24. November 2022) in einen Postbriefkasten eingeworfen werden, der noch am selben Tag geleert wird. Nur dann ist gewährleistet, dass die Wahlbriefe rechtzeitig ankommen.
Wahlbriefe können auch in jedem Bürgeramt der Stadt Heidelberg in den Briefkasten geworfen werden. Bitte beachten Sie dabei am Freitag vor der Wahl (25. November 2022) die individuellen Öffnungszeiten der Bürgerämter. An diesem Tag werden die Briefkästen zur Schließung des jeweiligen Bürgeramtes geleert. Zu spät eingeworfene Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden.

Allgemeine Fragen

Neu 1

In welchem Wahllokal kann ich wählen?

Das zuständige Wahllokal steht auf der Wahlbenachrichtigung. Wenn sie am Wahlsonntag nicht in diesem Wahllokal wählen können, können sie auch per Briefwahl abstimmen. Wenn Sie ihre Wahlbenachrichtigung nicht mehr haben und nicht wissen, welches das für sie zuständige Wahllokal ist, können Sie sich bei der Wahldienststelle unter der Telefonnummer 06221 58-42220 erkundigen.

Neu 1

Ich bin vor kurzem innerhalb Heidelbergs umgezogen. Was muss ich beachten?

Wer für die Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters wahlberechtigt ist, kann nur im Wahlraum desjenigen Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie oder er eingetragen ist. Der Wahlraum ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben, die allen Wahlberechtigten bis spätestens 16. Oktober 2022 zugestellt wurde.

Wahlberechtigte, die sich innerhalb Heidelbergs nach dem 16. Oktober 2022 in einen anderen Wahlbezirk der Stadt umgemeldet haben, bleiben weiterhin im Wählerverzeichnis ihres alten Wohnbezirks eingetragen. Sie können also zunächst nur dort unter Vorlage ihrer Wahlbenachrichtigung oder ihres Personalausweises/Reisepasses wählen. Wer anders wählen will, benötigt dazu einen Wahlschein. Dieser kann in jedem Bürgeramt der Stadt Heidelberg beantragt werden. Die Antragsfrist endet am Freitag, 25. November 2022; die Wahldienststelle in der Kurfürsten-Anlage 43 hat an diesem Tag bis 18 Uhr geöffnet. Wer möchte, kann die Wahlunterlagen vor Ort ausfüllen und direkt wieder abgeben.

Wer ist wahlberechtigt?

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Heidelberger Bürgerinnen und Bürger. Dies sind alle

  • Deutschen im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union,
  • die das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in Heidelberg wohnhaft sind oder früher schon einmal in Heidelberg gewohnt haben und innerhalb von drei Jahren wieder zugezogen sind und
  • ihr Wahlrecht nicht verloren haben.

Wer kann gewählt werden?

Wer kann gewählt werden?

Nach dem ersten Wahlgang am Sonntag, 6. November 2022, steht noch nicht fest, wer Heidelbergs Oberbürgermeister oder Oberbürgermeisterin wird. Da keiner der neun Kandidierenden im ersten Wahlgang die erforderliche absolute Mehrheit erreicht hat, kommt es am Sonntag, 27. November 2022, zu einem zweiten Wahlgang. Dann entscheidet die relative Stimmenmehrheit. 
Im zweiten Wahlgang bei der Wahl zum Oberbürgermeister/zur Oberbürgermeisterin der Stadt Heidelberg am Sonntag, 27. November 2022, treten drei Kandidierende an.

Sie erscheinen auf dem Stimmzettel in folgender Reihenfolge:

  1. Leuzinger, Björn
  2. Prof. Dr. Würzner, Eckart
  3. Bauer, Theresia

Alle drei waren bereits im ersten Wahlgang am 6. November angetreten.

Die Reihenfolge richtet sich nach dem Eingang der Bewerbungen. Die Kandidierenden des ersten Wahlganges behalten also ihre Position auf dem Stimmzettel. Bei Rücktritt eines Kandidaten oder einer Kandidatin rücken die übrigen Bewerberinnen und Bewerber entsprechend nach oben.

Wie wird gewählt?

Wie wird gewählt?

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Der Stimmzettel enthält die Namen der Bewerberinnen/Bewerber, die öffentlich bekannt gemacht werden.
Die Wählerinnen/Wähler sind an diese Bewerberinnen/Bewerber nicht gebunden, sondern können auch andere wählbare Personen wählen. Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen/Unionsbürger), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen; die Bewerber müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche, demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.

Wahlgebäude in Heidelberg

Wahlgebäude in Heidelberg

Für die Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters am 6. November 2022 sowie einer eventuell erforderlich werdenden Neuwahl am 27. November 2022, gibt es in Heidelberg insgesamt 71 Wahlbezirke, die in 27 öffentlichen Gebäuden untergebracht sind. Wahlberechtigte können grundsätzlich nur im Wahlraum desjenigen Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Der Wahlraum ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben, die alle Wahlberechtigten spätestens am 16. Oktober 2022 erhalten haben sollten.
 
Für den persönlichen Besuch Ihres Urnenwahlbezirks gelten die allgemeinen Abstands- und Hygienevorschriften. In den Wahllokalen steht Desinfektionsmittel zur Verfügung. Achten Sie bitte jederzeit auf den Abstand zu anderen Menschen im Wahlgebäude.
Sofern es die pandemische Situation erfordert, werden weitere Maßnahmen vorgenommen.
 
Wer in einem anderen Wahlraum wählen will, benötigt einen Wahlschein. Mit einem Wahlschein kann in einem beliebigen Wahlraum in Heidelberg oder durch Briefwahl gewählt werden. Wahlscheine für die Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters 2022 können bei den Bürgerämtern der Stadt Heidelberg zu den individuellen Öffnungszeiten beantragt werden.
Die Antragsfrist endet am Freitag, 25. November 2022; die Wahldienststelle in der Kurfürsten-Anlage 43 hat an diesem Tag bis 18 Uhr geöffnet.  
 
Der Großteil der Wahllokale ist auch für Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen ohne besondere Erschwernisse und ohne fremde Hilfe zugänglich (siehe Liste unten). Personen, die in einem der barrierefreien Wahlräume wählen möchten, ohne dort wahlberechtigt zu sein, müssen jedoch vorher einen Wahlschein beantragen. Mit dem Wahlschein können sie dann in jedem beliebigen Wahllokal wählen.
 
Selbstverständlich besteht neben der Möglichkeit der Online-Beantragung auch die Möglichkeit die Unterlagen persönlich in jedem Bürgeramt während der individuellen Öffnungszeiten unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung zu beantragen und abzuholen oder dort gleich zu wählen.
 
Die Wahllokale sind am Wahlsonntag, 6. November 2022 sowie einer eventuell erforderlich werdenden Neuwahl am 27. November 2022 von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Wer sein Wahllokal nicht kennt, kann dies unter der Telefonnummer 58-42220 erfragen.

Rollstuhlgerechte Wahlgebäude:

Wahlbezirke Wahlgebäude Anschrift
001-01, 001-02 Schlierbach Grundschule, Sporthalle
(Aufzug mit Bedienpersonal)
Schlierbacher Landstraße 23
002-01 Rathaus Marktplatz 10
002-02, 002-03, 002-04, 002-05 Hölderlin-Gymnasium Plöck 40/42
003-01, 003-02, 003-03 Volkshochschule Heidelberg Bergheimer Straße 76
004-07 Willy-Hellpach-Schule Römerstraße 77
005-01, 005-02, 005-03 Chapel Südstadt Rheinstr. 12/4
006-01, 006-02, 006-03 Eichendorffhalle Heidelberger Str. 50-52
006-05, 006-06, 006-07, 006-08, 006-09 Internationale Gesamtschule Heidelberg Baden-Badener Straße 14
007-01, 007-02, 007-03, 007-08 Kurpfalzschule Schäfergasse 18
007-04, 007-05, 007-06 Geschwister-Scholl-Schule Königsberger Straße 2
008-01, 008-02, 008-03, 008-04 Albert-Schweitzer-Schule Schwanenweg 3
009-01, 009-02, 009-03, 009-04 Fröbelschule, Sporthalle Mannheimer Straße 217, Eingang Wundtstraße
009-06 Johannes-Gutenberg-Schule, Pausenhalle Wieblinger Weg 24/7
010-01, 010-02, 010-03, 010-11 Heiligenbergschule Berliner Straße 100
Eingang Schubertstraße
010-04, 010-07, 010-08 Tiefburgschule, Turnhalle
(Aufzug mit Bedienpersonal)
An der Tiefburg
010-05, 010-06 Tiefburgschule, Pausenhalle Kriegsstraße 14
010-10 Bürgeramt Handschuhsheim Dossenheimer Landstraße 13
011-01 Bürgeramt Neuenheim Rahmengasse 21
011-07, 011-08 Bunsen-Gymnasium Humboldtstraße 23
013-01, 013-02, 013-03 Grundschule Emmertsgrund Forum 1
014-04, 014-05 Steinbachhalle, Aula Am Fürstenweiher 40
014-06 Bürgerbegegnungsstätte Ziegelhausen/Peterstal Wilhelmsfelderstraße 107
015-01, 015-02 Grundschule Bahnstadt  Gadamerplatz 3

Nicht rollstuhlgerechte Wahlgebäude:

Wahlbezirke Wahlgebäude Anschrift
004-01, 004-02, 004-03, 004-04, 004-05 Landhausschule Landhausstraße 20
011-02, 011-03, 011-04 Johannes-Kepler-Realschule Mönchhofstraße 24
012-01, 012-02 Waldparkschule Am Waldrand 21
014-01, 014-02 Neckarschule Peterstaler Straße 15

Auszählorte der Briefwahlbezirke:

Briefwahlbezirke Auszählgebäude Anschrift
001-B90, 001-B91, 002-B90, 002-B91, 002-B92, 002-B93, 003-B90, 003-B91, 003-B92, 004-B90, 004-B91, 004-B92, 004-B93, 004-B94, 005-B90, 005-B91, 006-B90, 006-B91, 006-B92, 006-B93, 006-B94 Gregor-Mendel-Realschule Harbigweg 24
006-B95, 007-B90, 007-B91, 007-B92, 007-B93, 008-B90, 008-B91, 008-B92, 008-B93, 009-B90, 009-B91, 009-B92, 009-B93, 010-B90, 010-B91, 010-B92, 010-B93, 010-B94, 011-B90, 011-B91, 011-B92, 011-B93, 011-B94, 012-B90, 012-B91, 013-B90, 013-B91, 014-B90, 014-B91, 014-B92, 014-B93, 015-B90, 015-B91 Julius-Spinger-Schule Mark-Twain-Straße 1
007-B94, 007-B95 Bürgeramt Mitte Bergheimer Straße 69
010-B95, 010-B96 Rathaus Marktplatz 10

Infos für Menschen mit Behinderungen

Informationen für Menschen mit Behinderungen

An der Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters am 6. November 2022 sowie einer eventuell erforderlich werdenden Neuwahl am 27. November 2022, sollen alle Wahlberechtigten gleichberechtigt teilnehmen können. Folgende Informationen rund um die Wahl sind für Menschen mit Behinderungen wichtig:

  • Stimmzettelschablonen für sehbehinderte und blinde Menschen:

    Sehbehinderte und blinden Menschen können mit Hilfe einer sogenannten Stimmzettelschablone und einer Audio-CD ihr Votum selbstbestimmt und barrierefrei abgeben. Kostenlose Stimmzettelschablonen und Hörinformationen zur Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters können bei der Geschäftsstelle des Badischen Blinden- und Sehbehindertenvereins angefordert werden:
    Badischer Blinden- und Sehbehindertenverein V.m.K., Augartenstraße 55, 68165 Mannheim, Telefon 0621 402031, E-Mail: info@bbsvvmk.de.
    Allen Empfängern von Blindenhilfe schickt die Stadt Heidelberg die Schablone direkt und kostenfrei zu.
  • Rollstuhlgerechte Wahllokale:

    Der Großteil der Wahllokale ist für Menschen mit Behinderungen und Mobilitätsbeeinträchtigungen ohne besondere Erschwernisse und ohne fremde Hilfe zugänglich (siehe Rubrik Wahllokale in Heidelberg). Menschen, die in einem barrierefreien Wahlraum wählen möchten, ohne dort wahlberechtigt zu sein, müssen zuvor einen Wahlschein beim Bürgeramt beantragen. Mit diesem Wahlschein können sie in jedem beliebigen Wahllokal wählen.

    Neben der Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen, haben Sie auch die Möglichkeit in jedem Bürgeramt während der Öffnungszeiten unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung oder Ihres Ausweises die Unterlagen zu beantragen.
    Die Wahllokale sind am Wahlsonntag, 6. November sowie einer eventuell erforderlich werdenden Neuwahl am 27. November 2022 von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wer sein Wahllokal nicht kennt, kann dies unter der Telefonnummer 06221 58-42220 erfragen.

Rechtsgrundlagen

Welche Rechtsgrundlagen sind zu beachten?

Für die Vorbereitung und Durchführung der OB-Wahl gelten die Gemeindeordnung (GemO), das Kommunalwahlgesetz (KomWG) sowie die Kommunalwahlordnung (KomWO) in der jeweils aktuellen Fassung.

Shape-Files

Informationen zu den Wahlbezirken - Shape-Files

Die Shape-Files zu den Wahlbezirken der OB-Wahl 2022 erhalten Sie hier (116 KB)