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Abfall aktuell

Schnee und Eis auf dem Gehweg:

Eigentümer/-innen haften

Die Stadt Heidelberg weist darauf hin, dass bei Schnee und Eis auf Gehwegen im Schadensfall die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer haften. Denn sie tragen die Verantwortung dafür, dass die Gehwege, Flächen oder Treppen vor dem Grundstück, die vom Fußgängerverkehr genutzt werden, geräumt und gestreut sind. Das betrifft auch die Grundstücke, die nicht genutzt oder bewohnt werden. Oft sind diese Pflichten auf die Mietparteien oder Hausmeisterdienste übertragen.

Die öffentlichen Gehwege, Treppen und verkehrsberuhigte Bereiche wie Fußgängerzonen müssen von den Anlieger/-innen werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr mindestens in einer Breite von 1,50 Meter geräumt und gestreut werden. Auch wenn danach weiter Schnee fällt oder es eisglatt wird, ist unverzüglich zu räumen oder zu streuen, bei Bedarf auch mehrmals. Diese Pflicht gilt den ganzen Tag über, bis 21 Uhr abends.

Welche Streumittel dürfen verwendet werden?

Gestreut werden darf generell nur mit sogenanntem abstumpfenden Material, zum Beispiel Sand oder Split. Ab sofort dürfen auch Taumittel, wie Salze oder salzähnliche Stoffe, verwendet werden

  • bei Eisregen, Reifglätte oder überfrierender Nässe 
  • bis maximal 20 Gramm des Mittels pro Quadratmeter 
  • wenn sichergestellt ist, dass die Mittel nicht in den Wurzelbereich von Pflanzen gelangen können

Außerdem dürfen nun auch Gefahrenstellen, wie Treppen, Rampen oder Gefällstrecken, mit einem Gemisch aus Salz und Sand oder Splitt gestreut werden. Auch hier gelten enge Regeln:

  • Das Streuen muss für eine gefahrlose Begehbarkeit erforderlich sein 
  • Der Salzanteil im Gemisch darf maximal ein Drittel betragen 
  • Der Einsatz ist verboten, wenn das Salz in Wurzelbereiche von Pflanzen gelangen könnte.

Auch die Zuwege zu den Abfallbehältern sollten unbedingt geräumt werden, so dass auch die vollen Abfallbehälter leicht an den Fahrbahnrand gerollt werden können. Insbesondere bei den größeren Containern ist eine Leerung ansonsten nicht durchführbar.

Wer räumt Schnee, wenn (k)ein Gehweg vorhanden ist?

Wenn in einer Straße der Gehweg fehlt, kommt es auf die konkrete Ausgestaltung der Straße an. Gibt es in der Straße nur einen Gehweg, dann müssen sich weiterhin die Anliegenden an diesem Weg um das Räumen und Streuen kümmern. Gibt es keine Gehwege in der Straße, gilt eine neue Bundesregelung: Auf einer Seite der Straße wird ein Durchgang geschaffen. Die Seite richtet sich nach dem aktuellen Kalenderjahr und der Hausnummer.

  • In ungeraden Kalenderjahren müssen die Anwohnenden mit ungeraden Hausnummern den jeweiligen Fahrbahnrand in einer Breite von 1,50 Meter räumen und streuen. 
  • In geraden Kalenderjahren sind hier die Anwohnenden mit geraden Hausnummern in der Pflicht.

Eine Ausnahme hiervon gilt für die Altstadt: Hier müssen immer beide Seiten von den Anwohnenden freigeräumt werden. In allen Stadtteilen müssen die Gehwege immer bis zu einer Breite von 1,50 Meter freigeräumt werden, also auch, wenn sich zum Beispiel Parkplätze, Bänke, Pflanzungen oder ähnliches auf dem Weg befinden.

Wenn es schneit ist der städtische Winterdienst ab vier Uhr morgens unterwegs

Wenn der Wetterdienst Schnee und Eis ankündigt, stehen bis zu 140 Mitarbeiter/-innen der städtischen Ämter in den Startlöchern, um Straßen und Wege zu räumen. Ab vier Uhr morgens bis 22 Uhr wird dann gestreut und geräumt. Anschließend beginnt die Notdienst-Schicht, der nachts und an den Wochenenden bis vier Uhr für freie Straßen sorgt.

Hauptstraßen zuerst

Zunächst werden die Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen, die Straßen für den öffentlichen Nahverkehr, die Zufahrten zu Krankenhäusern, Schulen und Gewerbegebieten sowie die wichtigsten Radwege geräumt und gestreut. Danach sind die verkehrsreichen Wohnsammelstraßen und Verbindungsstraßen an der Reihe. Für alle anderen Straßen und Radwege besteht für die Stadt keine Streupflicht. Trotzdem werden diese Straßen und Radwege, soweit erforderlich, von Schnee und Eis befreit. Für die Gehwege sind die Anlieger/-innen zuständig.

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