Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Gemeindevollzugsdienst (GVD)
Amt für Mobilität
Gaisbergstraße 11
69115 Heidelberg

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Fax (0 62 21) 58-3 05 99

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Verkehrssicherheit

Aufgaben des Gemeindevollzugsdienstes (GVD)

Kontrollen, konsequentes Abschleppen, Geschwindigkeitsmessungen: Der GVD überwacht in erster Linie den ruhenden Verkehr, verteilt Knöllchen und lässt Fahrzeuge abschleppen, wenn diese den Verkehr behindern. 

Der GVD hat vor allem zentrumsnahe Stadtteile im Blick, da diese durch das hohe Verkehrsaufkommen als besonders gefahrenträchtig gelten. Außerdem ist der GVD verstärkt an Schulen und Kindertagesstätten aktiv, um die Verkehrssicherheit für Kinder zu verbessern: In der Einschulungswoche zeigen die GVD-Kräfte Grundschülerinnen und -schülern zum Beispiel, wie sie eine Straße sicher überqueren und sich im Straßenverkehr richtig verhalten. Weitere Schwerpunkte werden durch Überwachungswünsche der Bürgerinnen und Bürger, Mitteilungen über Verkehrsstörungen sowie Aufträge der Verkehrspolizei festgelegt.

Überwachungskräfte des GVD sind täglich im Einsatz, um den Straßenverkehr für alle Verkehrsteilnehmer sicherer zu machen. (Foto: Rothe)

Fahrzeuge, die ordnungswidrig und verkehrsgefährdend parken, stellen häufig ein Sicherheitsrisiko dar – für alle Verkehrsteilnehmenden. Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, geht die Stadt Heidelberg künftig noch konsequenter gegen das Falschparken vor. Und setzt dafür auf den direkten Draht zu Anwohnerinnen und Anwohnern: Diese können jetzt über eine neue zentrale Kontaktstelle auf Falschparkende hinweisen, die die Verkehrssicherheit gefährden. Unter den Telefonnummern 06221-58-30520 und 58-30523 sowie per E-Mail an verkehrsueberwachung@heidelberg.de können Bürgerinnen und Bürger unter Angabe von Ort und Datum sowie Kontaktdaten den städtischen GVD direkt kontaktieren.

Dies gilt aber nur für akute Fälle! Falls Sie als Bürgerin oder Bürger im Nachhinein eine entspreche Verkehrsgefährdung anzeigen möchten, können Sie dies im Rahmen einer Privatanzeige tun. Die Zuständigkeit dafür liegt beim Rechtsamt der Stadt Heidelberg, Abteilung Ordnungswidrigkeiten (E-Mail: Ordnungswidrigkeiten@heidelberg.de). Für eine Privatanzeige muss das Formular „Verkehrsordnungswidrigkeit anzeigen“ ausgefüllt und an die genannte E-Mail-Adresse geschickt werden. Das Formular finden Sie hier

Es wird insbesondere bei folgenden Verkehrsverstößen abgeschleppt:

  1. Behinderndes Gehwegparken
  2. Parken auf Radwegen / Fahrradschutzstreifen
  3. Fünf-Meter-Bereich (an Kreuzungen)
  4. Parken auf Behindertenparkplätzen
  5. Parken vor Feuerwehrzufahrten
  6. Parken vor Aus- und Einfahrten
  7. Grundsätzlich verkehrsbehinderndes Parken im Verkehrsraum (zum Beispiel: Sicherstellung von Rettungswegen oder wenn die Durchfahrtsbreite von 3,05 Metern deutlich unterschritten wird)

Verkehrspolizei

Für den fließenden Verkehr ist die Verkehrspolizeiinspektion in Mannheim zuständig. Kontakt: Mannheim.vpi@polizei.bwl.de

Sicherheitsaudit

Sichere Straßen und Wege, vor allem für die Kinder: Das ist das Ziel des Sicherheitsaudits der Stadt Heidelberg. mehr dazu