Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Bürger- und Ordnungsamt
Bergheimer Str. 69
69115 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-1 79 00

Plakatieren auf den Kultursäulen

für Heidelberger Kulturschaffende

Litfaßsäule, plakatiert mit Plakaten zu kulturellen Veranstaltungen.

Kulturinstitutionen, die von der Stadt gefördert werden, sowie nicht kommerzielle Heidelberger Vereine und Gruppen, die kulturelle Veranstaltungen in der Stadt durchführen, können auf den Kultursäulen kostenlos für ihre in Heidelberg stattfindenden Veranstaltungen plakatieren.

Es stehen insgesamt 41 Kultursäulen zur Verfügung, die gleichmäßig im Stadtgebiet Heidelberg (Standortliste (107 KB)) verteilt sind. 

Die Plakatierung erfolgt nach einem vorgegebenen Dekadenterminplan 2024 (113 KB). Das Veranstaltungsdatum muss innerhalb der Dekade liegen. Wenn der Vorverkauf oder die Anmeldefrist für eine Veranstaltung beworben werden soll, die in einer späteren Dekade stattfindet, bitten wir Sie, den Vorverkaufsstart oder den Anmeldebeginn auf dem Plakat anzugeben. Für die Plakatierung werden 41 Plakate benötigt.

Die Plakatabgabe erfolgt zu den im Dekadenplan (113 KB) angegebenen Terminen bei:

Bürger- und Ordnungsamt
Frau Vierling
Zimmer 2.04
Bergheimer Straße 69
69115 Heidelberg

Ob ein Plakat auf den Kultursäulen plakatiert werden kann, entscheidet das Bürger- und Ordnungsamt.

Wofür kann geworben werden?

Kulturinstitutionen, die von der Stadt gefördert werden, sowie nicht kommerzielle Heidelberger Vereine und Gruppen, die kulturelle Veranstaltungen in der Stadt durchführen, können auf den Kultursäulen kostenlos für ihre in Heidelberg stattfindenden Veranstaltungen plakatieren.

Nicht zulässig ist Werbung für Veranstaltungen, die gegen die geltenden Bestimmungen der Straf- und Ordnungswidrigkeitsgesetze, des Jugendschutzes, sonstige gesetzliche Vorschriften oder bestehende Urheberrechte verstoßen. Werbung für diskriminierende, sexistische, jugendgefährdende, volksverhetzende, rassistische und gewaltverherrlichende Veranstaltungen ist verboten. Dies gilt auch für Werbung für Veranstaltungen von verbotenen Parteien und Werbung, die vom Deutschen Werberat beanstandet wurde.

Produktwerbung darf auf den Plakaten nicht enthalten sein, insbesondere nicht für Tabak, Tabakerzeugnisse oder alkoholische Getränke.

Was ist bei der Plakatabgabe zu beachten?

Für die Plakatierung werden 41 Plakate benötigt.

Die Plakatgröße beträgt maximal DIN A1 oder DIN A2. Querformate sind ausgeschlossen.

Die Plakate müssen auf Affichenpapier gedruckt sein. Affichenpapier ist laut DIN 6730 weißes Druckpapier, holzfrei, nassfest, vollgeleimt, auch einseitig glatt, muss bedruckt und gefaltet im Wasser begrenzte Zeit lagerbar sein, bevor es angeklebt wird. Die Rückseite ist meistens blau. Das Flächengewicht beträgt in der Regel mindestens 115 g/m². Plakate, die auf normalem Kopierpapier oder Glanzdruckpapier gedruckt sind, können nicht plakatiert werden.

Bitte beachten Sie, dass die Plakate gefaltet sein müssen. Dazu legen Sie das Plakat mit der bedruckten, lesbaren Seite vor sich und falten das Plakat von unten so weit nach oben, bis ein ca. 5 cm großer Rand verbleibt. Danach falten Sie das Plakat von rechts nach links und zwar ebenfalls so, dass links auch ein ca. 5 cm großer Rand verbleibt. Ein DIN A2 großes Plakat wird nur einmal von unten nach oben gefaltet bis oben ein ca. 5 cm breiter Rand verbleibt.

Weitere Werbemöglichkeiten

Nach dem Werbeanlagenvertrag gewährt die Firma Ströer Deutsche Städte Medien GmbH für die Nutzung von Litfaßsäulen, City-Light-Poster und Mega-Light-Werbeanlagen ortsansässigen Vereinen und Gesellschaft die von der Stadt institutionell gefördert werden und ortsansässigen Vereinen und Gesellschaften kultureller und sportlicher Art für Hinweise ohne überwiegende Produktwerbung einen Nachlass von 50% auf die jeweiligen Grundpreise.

Ansprechpartnerin

Firma Ströer Deutsche Städte Medien GmbH
Frau Brücken
Region Mitte
Platz der Einheit 1  Kastor Tower
60327 Frankfurt am Main
Telefon: 069 1543-364
E-Mail: cbruecken@stroeer.de  
Internet: www.stroeer.de

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Plakatierung auf den Kultursäulen ist kostenlos.
  • Voraussetzung für die Plakatierung ist, dass es sich um eine kulturelle Veranstaltung handelt, die in Heidelberg stattfindet. Veranstaltende können Kulturinstitutionen sein, die von der Stadt gefördert werden, sowie nicht kommerzielle Heidelberger Vereine und Gruppen.
  • Die Abgabe der Plakate erfolgt zu den im Dekadenterminkalender genannten Terminen im Bürgeramt Mitte, Zimmer 2.04.
  • Das Veranstaltungsdatum muss innerhalb der vorgegebenen Dekade liegen.
  • Für die Plakatierung werden 41 Plakate benötigt. Die Plakatgröße beträgt A1 oder A2. Querformate sind ausgeschlossen.
  • Die Plakate müssen auf Affichenpapier gedruckt sein und sind gemäß der oben stehenden Anleitung zu falten.
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