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Nothilfe-SMS

Menschen mit einer Sprach- oder Hörbehinderung haben in Baden-Württemberg die Möglichkeit, in Notlagen ein Hilfeersuchen per SMS an Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst zu senden. Die Nothilfe-SMS ergänzt damit die bisher bestehende Möglichkeit mittels Notruf-Fax Hilfe zu holen.

Nothilfe-SMS (Foto: © Lupo / pixelio)
Nothilfe-SMS (Grafik: IM Baden-Württemberg)

Empfangen wird die SMS für ganz Baden-Württemberg zentral vom Polizeipräsidium Stuttgart beziehungsweise der Integrierten Leitstelle Stuttgart.
Diese leiten die Meldung umgehend an die zuständige Stelle weitergeleitet, von wo aus die Hilfe koordiniert wird.

Beim Versand einer SMS kann es technisch bedingt zu einer zeitlich verzögerten Zustellung kommen, dennoch stellt die SMS-Nothilfe für hör- und sprachbehinderte Menschen eine sinnvolle Ergänzung zum Notruf-Fax dar.

So fordern Sie Hilfe per SMS an

Aus technischen Gründen kann die Nothilfe-SMS nicht direkt an die bekannten Notrufnummern 110 und 112 versandt werden, sondern muss an speziell dafür eingerichtete Telefonnummern geschickt werden.

Notruf-SMS an die Polizei
(01522) 1 807 110

Notruf-SMS an die Feuerwehr und den Rettungsdienst
Achtung: hier müssen Sie die SMS zwingend an eine Servicenummer Ihres persönlichen Netzbetreibers schicken!
 
Telekom und Vodafone
(99 0711) 216 77 112
 
O2 und E-Plus
(329 0711) 216 77 112

Unser Tipp!

Speichern Sie die für Sie zutreffende Servicenummer als Kontakt in Ihrem Handy ab. Hinterlegen Sie dort auch Mustertexte, um in einer Notlage wichtige Zeit zu sparen!

Weitere Infos
Anleitung zum Versand einer Nothilfe-SMS (719 KB)
Flyer zur Nothilfe-SMS (776,2 KB)
Verhaltenshinweise mit Mustertexten (730,3 KB)