Windpark auf dem Lammerskopf
Stadt unterstützt Pläne der Projektgemeinschaft
Der Ausbau der Windenergie ist ein wichtiger Beitrag zu einer sicheren Energieversorgung und zum Klimaschutz. Zwischen Schönau und dem Heidelberger Stadtteil Ziegelhausen liegt eine rund 600 Hektar große Fläche, die für Windkraft gut geeignet ist. Eigentümer ist das Land Baden-Württemberg. Die Landesanstalt Forst Baden-Württemberg (Forst BW) möchte den Höhenzug am Lammerskopf zur Errichtung von Windkraftanlagen verpachten.
Im Oktober 2023 hat eine lokale Projektgemeinschaft die Zusage für die Pacht zur Errichtung eines Bürgerwindparks erhalten. Die Fläche erstreckt sich östlich von Heidelberg-Ziegelhausen und verläuft beiderseits der Stadtgrenze von Heidelberg. Davon befinden sich etwa 200 Hektar im Heidelberger Stadtgebiet und rund 400 Hektar im Gebiet der Stadt Schönau.
Windkraftanlagen könnten fast gesamten privaten Strombedarf abdecken
Die Anlagen würden einen Großteil des Strombedarfs aller privater Haushalte in Heidelberg abdecken. Die Bürgerinnen und Bürger würden nicht nur von dem günstigen Öko-Strom profitieren, sondern könnten Anteile an dem Bürgerwindpark erwerben. Zu der Projektgemeinschaft gehören die Energiegenossenschaft Starkenburg, die Bürgerenergiegenossenschaft Kraichgau, die Heidelberger Energiegenossenschaft, die Stadtwerke Heidelberg, die Stadtwerke-Kooperation Trianel Wind und Solar, an der die Stadtwerke Heidelberg beteiligt sind.
Die Stadt Heidelberg unterstützt das Vorhaben dieser Projektgemeinschaft. Auch der Gemeinderat hat sich mit sehr großer Mehrheit für die Errichtung eines Windparks durch die Projektgemeinschaft ausgesprochen, bei der Energieertrag und Wertschöpfung vor Ort bleiben.
Gutachten: Windkraftanlagen auf Teilfläche des FFH-Gebiets möglich
Da die Fläche zum größten Teil in einem geschützten Gebiet, einem sogenannten Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) liegt, sind dort eine FFH-Verträglichkeitsprüfung, eine Umweltverträglichkeitsprüfung sowie ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag und eine artenschutzrechtliche Prüfung vorgeschrieben.
Das vorliegende Gutachten zur FFH-Verträglichkeit weist etwa 100 Hektar (davon circa 40 Hektar auf Heidelberger Gemarkung) der insgesamt rund 310 Hektar großen Fläche für die Errichtung von Windkraftanlagen aus. Aufgrund der Änderung des Abstands zum Siedlungsrand von 700 auf 900 Metern durch den VRRN haben sich die Flächen verringert.
Diese Bereiche könnten genutzt werden, ohne wertvolle Naturräume zu gefährden. Darüber wurde der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität der Stadt Heidelberg bereits am 29. Januar 2025 informiert.
Windmessungen zeigen: Windertrag auf dem Lammerskopf deutlich höher als in der Ebene
Das städtische Umweltamt hat für zwei Standorte – Lammerskopf und Kirchheimer Mühle – Windmessungen durchführen lassen. Die Messungen erfolgten vom 24. August bis 21. Dezember 2024. Um eine bessere Vergleichbarkeit zu gewährleisten, wurden die Messdaten auf langfristige Verhältnisse hochgerechnet, indem Daten vom Greiner Eck und Langfristreferenzdaten herangezogen wurden.
Die Messungen bestätigen die aufgrund des Windatlas Baden-Württemberg erwarteten Unterschiede der Standorte. Am Messstandort auf dem Lammerskopf wurde für eine Höhe von 175 Meter über Bodenhöhe eine mittlere, auf ein durchschnittliches Windjahr umgerechnete Windgeschwindigkeit von 6,4 m/s ermittelt. An der Kirchheimer Mühle liegt dieser Wert bei 4,9 m/s.
Für den Anlagentyp Vestas V172-7,2 Megawatt (Nabenhöhe: 175 Meter) wurden die erzielbaren Jahreserträge berechnet. Das Ergebnis zeigt, dass die Windmessposition am Lammerskopf einen Bruttoertrag von 20.470 MWh/a erzielen könnte, der Standort Kirchheimer Mühle 11.890 MWh/a. Der zu erwartende Bruttoertrag wäre am Lammerskopf 72 Prozent höher als an der Messposition Kirchheimer Mühle.
Nächster Schritt: Verbandsversammlung soll im September über Teilregionalplan Windenergie entscheiden
Ob die Flächen am Lammerskopf weiter als Teil eines Windvorranggebiets geprüft werden, entscheidet der Verband Region Rhein-Neckar (VRRN). Der aktuelle Planentwurf wird derzeit überarbeitet und in der zweiten Offenlage vorgestellt. Am 5. September wird der VRRN die zweite Offenlage des Teilregionalplans vorberaten, bevor am 26. September ein endgültiger Beschluss gefasst werden soll.
Für das Vorranggebiet „Lammerskopf“ östlich von Heidelberg beabsichtigt die Stadt Heidelberg, die Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet „Bergstraße-Mitte“ zu ändern, um die Voraussetzungen für die Errichtung von Windenergieanlagen zu schaffen. Der Entwurf liegt vom 13. Juni bis einschließlich 14. Juli 2025 beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie zur Einsichtnahme aus. Die Unterlagen sind auch online auf der städtischen Internetseite abrufbar. Hinweise und Stellungnahmen können per E-Mail an windenergie@heidelberg.de gesendet werden.