Förderprogramm für den Handel

Unterstützung für inhabergeführte Betriebe des Einzelhandels und Lebensmittelhandwerks

Warum gibt es das Förderprogramm?

Im Stadtgebiet Heidelberg gibt es rund 1.000 Einzelhandelsbetriebe. Mehr als 90 Prozent davon sind inhabergeführte Geschäfte, die insbesondere die Stadtteile, aber auch wesentliche Teile der Innenstadt prägen und maßgeblich zu einer hohen Lebens- und Aufenthaltsqualität in der Stadt beitragen.

Der Erhalt und die Förderung dieser Strukturen sind wichtige Ziele der Stadt Heidelberg. Zusammen mit dem Gemeinderat hat die Stadt Heidelberg ein Förderprogramm auf den Weg gebracht, das durch direkte finanzielle Unterstützung Investitionen fördert und entsprechende Anreize schaffen soll.

Wer wird gefördert?

Die Stadt Heidelberg fördert ortsansässige, inhabergeführte Einzelhandels- und Lebensmittelhandwerksbetriebe mit einer großzügigen finanziellen Zuwendung, um neue und bestehende Unternehmen bei ihrem Start beziehungsweise in ihrem Fortbestand und ihrer Weiterentwicklung zu unterstützen.

Was wird genau gefördert und wie kann die Förderung beantragt werden?

Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen, Um- oder Ausbauarbeiten und sonstige Aktivitäten, die zur Sicherung des stationären Geschäfts in Heidelberg beitragen. Dazu zählen insbesondere auch Investitionen in Digitalisierungsmaßnahmen, insbesondere solche, die zur Kundengewinnung beitragen können. Von einer Förderung ausgeschlossen sind unter anderem die Anschaffung von Klimageräten und -anlagen sowie die Ersatzbeschaffung von elektronischen Endgeräten. Eine genaue Auflistungen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien im linken Kasten.

Der Antrag auf finanzielle Unterstützung durch das „Förderprogramm inhabergeführter Einzelhandel“ kann ausschließlich über das hier zur Verfügung gestellte Antragsformular des Amtes für Wirtschaftsförderung und Wissenschaft erfolgen.

Antragsberechtigt sind alle Personen, die ein stationäres, inhabergeführtes Einzelhandelsgeschäft oder Lebensmittelhandwerk betreiben, dessen Sitz und Niederlassung sich in Heidelberg befinden. Filialen von Unternehmensketten oder Franchiseunternehmen sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Der Antrag auf Förderung kann grundsätzlich zu jeder Zeit erfolgen. Damit er im laufenden Kalenderjahr Berücksichtigung findet, muss er bis spätestens zum 30. September des Jahres inklusive aller geforderten Unterlagen eingegangen sein.

Alle notwendigen Antragsunterlagen müssen dem Amt für Wirtschaftsförderung und Wissenschaft mindestens acht Wochen vor Beginn der Investitionsmaßnahme vorliegen. Eine nachträgliche Einreichung (beispielsweise nach Abschluss eines Kaufvertrags oder Vergabe eines Auftrags) ist nicht zulässig.

Wie hoch ist die zu erwartende Förderung?

a) Belaufen sich die Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme auf mehr als 2.000 Euro, erfolgt die Förderung als Anteilsfinanzierung im Umfang von 50 Prozent der Gesamtkosten, maximal jedoch 5.000 Euro.
b) Belaufen sich die Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme auf einen Betrag zwischen 1.000 und 2.000 Euro (Kleinmaßnahme), erfolgt die Förderung als Festbetragsfinanzierung in Höhe von pauschal 500 Euro.

Mein Unternehmen ist nicht förderberechtigt. Gibt es noch weitere Förderprogramme für den Einzelhandel?

Auch für Unternehmen, die durch das "Förderprogramm inhabergeführter Einzelhandel" nicht unterstützt werden können, gibt es Fördermöglichkeiten: Die IHK Rhein-Neckar informiert und berät Sie gerne persönlich über vielfältige und attraktive Unterstützungsprogramme. Alle Förderangebote der IHK Rhein-Neckar finden Sie hier.

Ihre Ansprechpartner:
Herr Dr. Thilo Schenk 06221/9017-696 / thilo.schenk@rhein-neckar.ihk24.de  oder 
Herr Martin Preil 06221/9017-692 / martin.preil@rhein-neckar.ihk24.de 

Anleitung zur Antragsstellung

  1. Lesen Sie sich die Richtlinien des Förderprogramms durch und prüfen Sie, ob Sie antragsberechtigt sind. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.

  2. Füllen Sie die De-minimis-Erklärung der Stadt Heidelberg aus und unterschreiben Sie diese. Für Ihren Antrag benötigen wir außerdem jeweils eine Kopie der Gewerbeanmeldung, des Handelsregisterauszugs und des Mietvertrags, sofern ein Mietverhältnis besteht. Wir empfehlen, diese Unterlagen bereits digital in pdf-Format vorliegen zu haben, da sie für die Antragsstellung zwingend erforderlich sind.

  3. Die Antragstellung für das Förderprogramm Einzelhandel kann ausschließlich online erfolgen! Hierfür öffnen Sie den Link zum Online-Antragsformular und füllen Sie dieses vollständig aus. Um den Antrag abschicken zu können, ist es notwendig, dass Sie alle Felder ausfüllen und die geforderten Unterlagen als pdf-Datei anhängen.
    Vor Einreichung des Antrags können Sie sich die von Ihnen ausgefüllten Antragsunterlagen gerne für Ihre Unterlagen abspeichern bzw. ausdrucken, hierfür nutzen Sie bitte den Button „Vorschau“.

  4. Wenn Sie Ihren Antrag vollständig ausgefüllt haben, können Sie diesen über den entsprechenden Button „Einreichen“ abschicken.  
    Wir werden Ihren Antrag zügig bearbeiten und Ihnen zeitnah eine erste Rückmeldung geben. Bitte haben Sie Verständnis, dass die sorgfältige Bearbeitung im Ausnahmefall bis zu acht Wochen betragen kann. Reichen Sie Ihre Antragsunterlagen folglich bitte wie angegeben rechtzeitig bei uns ein.

Unterlagen zur Antragstellung

Richtlinien  (275 KB)des Förderprogramms inhabergeführter Einzelhandel

Online-Anmeldeformular des Förderprogramms inhabergeführter Einzelhandel

Dokument zur De-minimis-Erklärung  (480 KB)der Stadt Heidelberg

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte unter foerderprogramm-einzelhandel@heidelberg.de an Marina Ilg (06221 58-30024) oder Matthias Friedrich (06221 58-30009).