Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften

Bahnstadt - Einrichtungshaus

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Bahnstadt - Einrichtungshaus
Geltungsbereich VBPlan Bahnstadt - Einrichtungshaus (Foto: Stadt Heidelberg)

Die österreichische XXXL Unternehmensgruppe plant in der Heidelberger Bahnstadt neben dem Heimwerkermarkt Bauhaus die Errichtung eines Einrichtungshauses mit einer Verkaufsfläche von circa 28 000 Quadratmetern. Hierfür wurde von dem Vorhabenträger Anfang 2015 ein Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gestellt. Der Gemeinderat hat am 5. März 2015 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für das Vorhaben beschlossen.
Das Konzept für das Einrichtungshaus entspricht dem Ziel der Rahmenplanung Bahnstadt, im nordwestlichen Bereich des neuen Stadtteils ein Fachmarktzentrum zu realisieren. Das Gebäude soll viergeschossig erstellt und mit einem zweigeschossigen Lager unterbaut werden. Die Anlieferung soll über einen Tiefhof erfolgen, der sich auf der Ostseite des Gebäudes befindet. Die Zufahrt zum Tiefhof soll über eine nördlich des Gebäudes liegende Rampe erfolgen. Die Konzeption sieht insgesamt circa 380 Stellplätze vor, die teilweise in einer Tiefgarage realisiert werden sollen.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 5. März 2015 gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch beschlossen, für einen Bereich in der Bahnstadt - Einrichtungshaus - einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. 

Der Einleitungsbeschluss wurde am 18. März 2015 im "stadtblatt" ortsüblich bekannt gemacht.

Die Grenze des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften ist dem abgebildeten Lageplan zu entnehmen.

Die Ziele und Zwecke der Planung, vorhandene Planungsalternativen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sollen nunmehr im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch während einer Informationsveranstaltung am

                                         12. Juli 2016
                                         um 17.30 Uhr    
im Gebäude des Deutschen Roten Kreuzes, Langer Anger 2,
                                     69115 Heidelberg 
(Innenhof, rechter Gebäudeflügel, Eingang Schulungsraum)

öffentlich erläutert werden. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es wird darauf hingewiesen, dass Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sind, ebenfalls zu dieser Informationsveranstaltung eingeladen sind.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen

vom 7. Juli 2016 bis einschließlich 8. August 2016

 im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg einzusehen. Die Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan stehen während der Auslegungsfrist auch unter "weitere Infos" zum Download bereit.

Anschrift

Technisches Bürgeramt
Verwaltungsgebäude Prinz Carl
Erdgeschoss
Kornmarkt 1
69117 Heidelberg

Öffnungszeiten

Montag 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch 8 Uhr bis 16 Uhr
Donnerstag      8 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr

Planen Sie mit!

Auskünfte und Erläuterungen zu den Planungsabsichten außerhalb der Öffnungszeiten werden nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 06221-58 23050 erteilt.

Anregungen zur Planung können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift während der Informationsveranstaltung, während der Auslegungsfrist im Technischen Bürgeramt sowie im Internet vorgebracht werden.

Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch haben Sie die Möglichkeit, mehrmals an der Planung mitzuwirken. Das Planungsrecht unterscheidet dabei die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Absatz 1 BauGB) und die öffentliche Auslegung des Entwurfs (§ 3 Absatz 2 BauGB) eines Bebauungsplans. Die Details können Sie dem Regelablauf eines Bebauungsplanverfahrens entnehmen.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung haben Sie Gelegenheit, sich zur Planung zu äußern, Hinweise abzugeben und Ihre Wünsche an die Planung zu formulieren. Für Rückfragen zu Ihren Äußerungen und Hinweisen durch die Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes wäre es wünschenswert, wenn Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben. Die Kontakt-Mail hierzu finden Sie auf nebenstehender Visitenkarte.

Weitere Infos

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