Flohmärkte 2018

Bewerbungsfrist zur Durchführung von Flohmärkten im Jahr 2018 endet am 15. Oktober 2017

Für das Jahr 2018 wird der Heidelberger Messplatz am Kirchheimer Weg wieder zur Durchführung von Flohmärkten zur Verfügung gestellt. Hierbei werden mehrere Bewerbungen berücksichtigt, wobei Erfahrung mit der Durchführung von großen Flohmärkten erwartet wird. Eine ordnungsgemäße Abwicklung der Flohmärkte muss gewährleistet sein. Insbesondere ist der Betreiber verpflichtet, für die Reinigung des Messplatzes zu sorgen. Sofern der Messplatz nicht bereits für andere Veranstaltungen vergeben ist, werden die Flohmärkte in der Regel alle 14 Tage samstags von 6.00 bis 14.00 Uhr stattfinden.

Der Messplatz hat eine Fläche von circa 16.300 qm.
 
Es dürfen nur gebrauchte Waren und Gegenstände angeboten werden. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Kriegsspielzeug aller Art, Uniformen jeglicher Art seit 1933, lebende Tiere, Motorfahrzeuge aller Art, Anhänger von Motorfahrzeugen, Dienstleistungen jeglicher Art sowie das Verteilen von Infoblättern.
 
Der Veranstalter kann bei Bedarf eine gastronomische Versorgung auf dem Messplatz anbieten. Hierfür ist beim Bürgeramt ein Antrag nach § 12 Gaststättengesetz zu stellen.
 
Die Platzmiete beträgt:

im März, April und September sowie im Oktober     3.300 Euro
in der Zeit von Mai bis August 3.700 Euro
in der Zeit von November bis Februar 2.500 Euro

jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern der Nutzer nicht nach § 9 Abs.1 UStG von der Umsatzsteuer befreit ist. Dies ist im Vorfeld nachzuweisen.

Hinzu kommen die Kosten für die Nutzung der Toilettenanlage und ggfs. für die Endreinigung des Platzes.
 
Die genauen Flohmarkttermine werden jeweils für ein halbes Jahr im Voraus (Ende November 2017 und im Mai 2018) festgelegt.
 
Bewerbungen bitten wir bis zum 15.10.2017 an das Bürgeramt, Abteilung Gewerberecht, Postfach 10 55 20, 69045 Heidelberg, zu richten.

Die Bewerbung soll die Gewerbeanmeldung, die vorgesehenen Teilnahmebedingungen, Angaben über die geforderte Platzmiete je laufenden Meter sowie Nachweise über bereits durchgeführte Flohmärkte sowie gegebenenfalls einen Nachweis über die Steuerbefreiung enthalten.