Logo www.service-bw.de - Ihre Verwaltung im Netz

Die Inhalte auf diesen Seiten stammen vom Serviceportal des Landes Baden-Württemberg und werden automatisch synchronisiert. Das Portal bietet die Möglichkeit, sich einen personalisierten Zugang einrichten und persönliche Dokumente sicher abzuspeichern, um sie jederzeit elektronisch verfügbar zu haben.

Symbolfoto Einfache Sprache
Barrierefrei ins Amt: Mit dem Wegweiser www.heidelberg.huerdenlos.de finden Sie Hinweise zur barrierefreien Zugänglichkeit der Ämter und Dienststellen der Stadt Heidelberg.

Sie wollen ein Gewerbe anmelden oder haben eine Frage zum Kindergeld oder Ihrer Rente? Hier finden Sie die passenden Informationen.

Leistungen

Berufliches Gymnasium (sechsjährige Aufbauform) - Aufnahme beantragen

Das Berufliche Gymnasium der sechsjährigen Aufbauform ist eine Vollzeitschule. Es wird in folgenden Profilen angeboten:

  • Wirtschaftswissenschaftliches Profil
  • Technisches Profil
  • Lebens- und Humanwissenschaftliches Profil

Es baut auf der Klasse 7 einer weiterführenden Schulart auf.

Derzeit gibt es in Baden-Württemberg 20 Standorte.

Zuständige Stelle

das gewählte berufliche Gymnasium

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Aufnahme ist in der Regel nur zu Beginn der Klasse 8 möglich. Je nach Form der bisher besuchten Schule müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen:

  • Von der Gemeinschaftsschule (erweitertes Niveau in allen Fächern): Versetzung in die Klasse 8 (ohne Aufnahmeprüfung)
  • Vom mittleren Niveau der Realschule oderder Gemeinschaftsschule: Versetzungszeugnis in Klasse 8 (je nach Noten mit oder ohne Aufnahmeprüfung)
  • Vom grundlegendem Niveau der Realschule oder der Gemeinschaftsschule bzw. von der Werkrealschule oder der Hauptschule: Versetzungszeugnis in Klasse 8 (mit Aufnahmeprüfung)

 

Verfahrensablauf

Die Eltern müssen ihr Kind schriftlich bei der jeweiligen Schule anmelden.

Die Schulleitung entscheidet und benachrichtigt die Eltern schriftlich über die Aufnahme.

Fristen

Anmeldungen sind bis zum ersten Schultag nach den Pfingstferien jeweils für das kommende Schuljahr möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Lebenslauf
  • Zeugnis über die Leistungen im laufenden Schuljahr
    Das Jahreszeugnis müssen Sie als beglaubigte Abschrift nachreichen.

Kosten

keine

Hinweise

keine

Freigabevermerk

11.01.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg

×