Allgemeine Informationen

Für die tatsächliche Durchführung einer Veranstaltung durch Dritte können wir leider keine Gewähr bieten. Bitte beachten Sie auch entsprechende Ankündigungen in der Tagespresse. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgeramtes gerne zur Verfügung.

Die Festsetzung einer Ausstellung beziehungsweise eines Marktes beantragen Sie bitte formlos beim Bürgeramt. Dem Antrag fügen Sie folgende Unterlagen bei:

  • ein Führungszeugnis der Person, die für die Veranstaltung verantwortlich ist
  • einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister der verantwortlichen Person
  • einen Nachweis darüber, dass die Ausstellung beziehungsweise der Markt der Öffentlichkeit zugänglich ist
  • die Teilnahmebedingungen sowie
  • einen Nachweis über die Räumlichkeiten, in denen die Veranstaltung stattfinden soll wie zum Beispiel den Mietvertrag.

Die genannten Unterlagen sollten spätestens acht Wochen vor der Veranstaltung dem Bürgeramt vorliegen. Befreiungen vom Sonn- beziehungsweise Feiertagsgesetz sind in der Regel nicht möglich.