Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie
Abteilung Technischer Gewässerschutz und Wasserrecht
Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Fax (0 62 21) 5 84 61 80 00

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Erdwärmesonden

Prinzipdarstellung einer Erdwärmesondenanlage

Zur Nutzung von Erdwärme mit Erdwärmesonden werden vertikale Bohrungen mit Tiefen zwischen 50 und 200 m erstellt. In diese Bohrungen werden Doppel-U-Rohre, zum Beispiel aus HDPE-Kunststoff, eingebaut, in denen eine Wärmeträgerflüssigkeit zirkuliert. Die Flüssigkeit nimmt die Wärme aus dem Untergrund auf und leitet sie an eine Wärmepumpe weiter. In der Wärmepumpe wird mittels Wärmetauscher die Wärme in den Heizkreislauf des Wohngebäudes abgegeben.

Grundsätzlich ist für die Erstellung Erdwärmesondenanlage eine wasserrechtliche Erlaubnis beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie zu beantragen.

Antrag zur Nutzung von Erdwärme mit Erdwärmesonden

Je nach Lage des Vorhabens und der Untergrundverhältnisse wird im Einzelfall geprüft,ob der vorgesehene Standort geeignet ist, ob die Anlage am Standort abzulehnen ist (Wasserschutzgebiet, Altlasten) und ob zusätzliche Schutzmaßnahmen für das Grundwasser eingeplant werden müssen (Tiefenbegrenzung, Art der Wärmeträgerflüssigkeit). Wir empfehlen daher im Vorfeld eine Abstimmung mit dem Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie.

Kontakt:

Robert Mader, Telefon: 06221 58-45530, E-Mail: robert.mader@heidelberg.de
Michael Uhlig, Telefon: 06221 58-18050, E-Mail: michael.uhlig@heidelberg.de

weitere Infos

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft