Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie
Abteilung Technischer Gewässerschutz und Wasserrecht
Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Fax (0 62 21) 5 84 61 80 00

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Grundwasserwärmepumpen

Prinzipdarstellung einer Anlage mit Grundwasserwärmepumpe
Prinzipdarstellung einer Anlage mit Grundwasserwärmepumpe

Mit Grundwasserwärmepumpen wird der Wärmeinhalt des Grundwassers als regenartive Energiequelle für Heiz- und Kühlzwecke genutzt. Dazu wird über einen Entnahmebrunnen Grundwasser gefördert, dem mittels Wärmetauscher Energie entzogen (für Heizzwecke) bzw. zugeführt (für Kühlzwecke) wird. Anschließend wird das thermisch veränderte Grundwasser wieder in den selben Grundwasserleiter zurückgegeben.

Der Bau einer Grundwasserwärmepumpenanlage setzt voraus, dass am geplanten Standort geeignete hydrogeologische Verhältnisse vorliegen. Der Betrieb der Anlage muss so erfolgen, dass keine Schutzgüter, insbesondere das Grundwasser, gefährdet und die Interessen der Nachbarn nicht beeinträchtigt werden.

Das Entnehmen von Grundwasser und das Wiedereinleiten in das Grundwasser stellen nach Wasserhaushaltsgesetz eine Benutzung dar und bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Diese Erlaubnis wird in der Regel befristet erteilt. Wir empfehlen im Vorfeld eine Abstimmung mit dem Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie.

Antrag zur Nutzung von Erdwärme mit einer Grundwasserwärmepumpenanlage
   

Kontakt:

Robert Mader, Telefon: 06221 58-45530, E-Mail: robert.mader@heidelberg.de
Michael Uhlig, Telefon: 06221 58-18050, E-Mail: michael.uhlig@heidelberg.de

weitere Infos

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft