Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Amt für Mobilität
Gaisbergstraße 11
69115 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-3 05 99

Montag bis Donnerstag jeweils von 8 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie Freitag von 8 bis 13 Uhr

Handwerkerparkausweis

Seit Januar 2008 gibt es in der Metropolregion Rhein-Neckar einen einheitlichen Handwerkerparkausweis, der in allen 290 Kommunen der Metropolregion gültig ist. Der Vorteil des Handwerkerparkausweises liegt darin, dass Betriebe ab sofort nicht mehr für jeden Ort eine eigene Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen müssen, sondern einen gebietsübergreifenden Handwerkerparkausweis nutzen können. Er gilt für Fahrzeuge von Handwerksbetrieben während des Arbeitseinsatzes in genau definierten Sonderzonen. Der Ausweis wird für ein Jahr von der Straßenverkehrsbehörde am Unternehmenssitz ausgestellt und kostet 150 Euro. In Heidelberg wird der einheitliche Handwerkerparkausweis vom Amt für Mobilität ausgestellt.

Park- und Fahrgehmigung für Handwerker in der Heidelberger Altstadt

Für das Befahren des Fußgängerbereichs in der Heidelberger Altstadt gibt es nach wie vor eine eigene Park- und Fahrgenehmigung, die ebenfalls vom Amt für Mobilität ausgestellt wird.

Weitere Infos

Antrag auf Handwerkerparkausweis
Erläuterungen zum Handwerkerparkausweis
Flyer "Parkgenehmigungen für Handwerker" (2 MB)
Park- und Fahrgenehmigung für Handwerker in der Altstadt