Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften

Schlierbach - Nahversorgungsmarkt Am Grünen Hag 2

Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften Schlierbach - Nahversorgungsmarkt Am Grünen Hag 2 ( Quelle: Stadt Heidelberg)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Schlierbach - Nahversorgungsmarkt Am Grünen Hag 2 (Quelle: Stadt Heidelberg)

Die Machmeier Vermögensverwaltungsgesellschaft Alpha GmbH beabsichtigt den Neubau eines REWE-Nahversorgungsmarktes in Schlierbach, Am Grünen Hag 2 mit circa 1.700 m² Verkaufsfläche. Schlierbach ist ein Stadtteil ohne ein adäquates Angebot zur Nahversorgung der Bewohner. Da unerwartet das gegenwärtig durch ein Autohaus genutzte Grundstück für die Ansiedlung eines REWE Vollsortiment-Marktes zur Verfügung steht, ist davon auszugehen, dass es keinen geeigneteren Standort für ein Vorhaben von dieser Größe gibt. Das Plangebiet liegt im östlichen Siedlungsbereich des Heidelberger Stadtteils Schlierbach nahe der B 37. Die Errichtung eines Nahversorgungsmarktes führt zu einer Aufwertung des Stadtteils.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs wurde gegenüber dem Vorentwurf erweitert durch Einbeziehung eines Teilabschnitts der Straße Am Grünen Hag und einer Fläche zur Straßenverbreiterung in der Knotenpunktzufahrt.

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 25. Juni 2015 gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch beschlossen, für den Bereich Schlierbach, Nahversorgungsmarkt Am Grünen Hag 2  einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften aufzustellen.

Die Grenze des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften ist dem abgebildeten Lageplan zu entnehmen.

Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist eine Maßnahme der Innenentwicklung und wird daher im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB mit Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.

Öffentliche Auslegung

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in seiner Sitzung am 23. März 2016 dem Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans in der Fassung vom 18. Dezember 2015, dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften und der Begründung mit Umweltbericht - jeweils in der Fassung vom 22. Januar 2016 - zugestimmt und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.

Es besteht Gelegenheit, den Entwurf  des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften, die Entwurfsbegründung einschließlich des Umweltberichts, den Vorhaben- und Erschließungsplan  sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten in der Zeit vom  21. April 2016 bis einschließlich 24. Mai 2016 im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg einzusehen.
 

Zu den ausgelegten Planunterlagen sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar :

 • Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern
Boden (vorhandene Bodenversiegelungen, Entsorgung nachgewiesener schädlicher Bodenverunreinigungen),
Wasser (Lage außerhalb festgesetzter Überschwemmungsgebiete und außerhalb der Überschwemmungsflächen HQ 100, Extremhochwasserereignisse sind möglich, Lage innerhalb Wasserschutzzone III des Wasserwerks Schlierbach, Verzögerung des Wasserabflusses durch Dachbegrünung),
Luft/Klima (Vorbelastung durch erhöhte Temperaturen und geringere Luftfeuchtigkeit , Verbesserung des Mikroklimas durch Begrünungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Energieeinsparung durch Anlehnung an Passivhausstandard, Photovoltaik, kurze Verkehrswege durch Nachversorgung)
Vegetation und Fauna ( Inanspruchnahme einer Ruderalvegetationsfläche für Straßenverbreiterung, Verbesserung des Vegetationszustands durch Begrünungsmaßnahmen)
Kultur- und Sachgüter, Stadtbild (Drainagemaßnahmen zur Vermeidung von Schäden durch Hang- und Schichtwasser, Aufwertung des Stadtbilds)
Mensch (Nähe zu Wohngebiet, Erhöhung der Schallimmissionen durch Gewerbelärm im Rahmen der TA Lärm, keine wesentliche Erhöhung der Schallimmissionen durch Verkehrslärm, Luftschadstoffimmissionen nicht relevant, Begrenzung von Lichtwerbung, insektenfreundliche Leuchtmittel))
• Verkehrsgutachten vom Juli 2015 (Verkehrsbelastungen, Lichtsignalanlage, Begegnungsverkehr, Parkplatzzufahrt)
• Schallgutachten vom Februar 2015/Ergänzung vom 22.01.2016 (Verkehrslärm, Lärm von Schienenwegen, Gewerbelärm, Öffnungszeiten des Marktes, des Backshops und Anlieferzeiten)
• Geotechnischer und Umwelttechnischer Bericht vom 17.03.2015 (Grundwasser, Schichtenwasser, Hangwasser, Drainagemaßnahmen, Bodenbefunde im Bereich ehemaliger Tankstelle mit Entsorgungsrelevanz)
• Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines REWE- Supermarktes im Heidelberger Stadtteil Schlierbach vom März 2015
• Stellungnahme zu den Auswirkungen eines geplanten Supermarktes in Heidelberg - Schlierbach auf die Ortsmitte von Ziegelhausen vom Februar 2015
• Stellungnahmen zu Verkehrserschließung und Bahnbetrieb
• Stellungnahmen zu Barrierefreiheit, Geologie, Naturschutz, Auswirkungsanalyse auf den Einzelhandel, Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren erforderlich

Die Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften stehen während der Auslegungsfrist auch unter "weitere Infos" zum Download zur Verfügung.

Stellungnahmen zur Planung können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Technischen Bürgeramt sowie im Internet vorgebracht werden.

Beim Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim wurde ein Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans 2015 / 2020 im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 BauGB gestellt, Ziel ist die Änderung der Darstellung "Wohnbaufläche" in "Sonderbaufläche großflächige Handelseinrichtung mit ergänzenden textlichen Bestimmungen".
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 BauGB kann die Änderung des Flächennutzungsplans mit den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 21. April 2016 bis einschließlich 24. Mai 2016 im Internet unter 
www.nachbarschaftsverband.de (Aktuelles), am Sitz der Geschäftsstelle des Nachbarschaftsverbandes (Beratungszentrum Bauen und Umwelt im Erdgeschoss des Collini-Centers, Collinistraße 1 in Mannheim, Öffnungszeiten Montags bis Donnerstags von 8 Uhr bis 17 Uhr und Freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr) sowie im Technischen Bürgeramt in Heidelberg (Öffnungszeiten siehe unten) eingesehen werden.
Zum Bebauungsplanverfahren abgegebene Stellungnahmen werden daher auch an den Nachbarschaftsverband Heidelberg - Mannheim zur Auswertung weitergeleitet.

Nicht fristgerechte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Anschrift

Technisches Bürgeramt
Verwaltungsgebäude Prinz Carl
Erdgeschoss
Kornmarkt 1
69117 Heidelberg

Öffnungszeiten

Montag 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch 8 Uhr bis 16 Uhr
Donnerstag 8 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr

Auskünfte und Erläuterungen zu der Planung werden im Technischen Bürgeramt während der Öffnungszeitenoder nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 06221 58-23 Eingabe Telefondurchwahl auch zu anderen Zeiten.

Planen Sie mit!

Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugestzbuch haben Sie die Möglichkeit, mehrmals an der Planung mitzuwirken. Das Planungsrecht unterscheidet dabei die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Absatz 1 BauGB) und die öffentliche Auslegung des Entwurfs (§ 3 Absatz 2 BauGB) eines Bebauungsplans. Die Details können Sie dem Regelablauf eines Bebauungsplanverfahrens entnehmen.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs können Sie Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB abgeben. Diese Stellungnahmen bedürfen der Rechtsform und können nur berücksichtigt werden, wenn sie mit Name und Anschrift versehen sind und fristgerecht vorgebracht werden. Wir weisen darauf hin, dass diese Stellungnahmen in anonymisierter Form dem Gemeinderat zur Behandlung vorgelegt werden und dies in öffentlicher Sitzung geschieht. Die Kontakt-Mail hierzu finden Sie auf nebenstehender Visitenkarte.

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