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Abteilung Bürgerbeteiligung
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Information und Transparenz als Grundlagen erfolgreicher Bürgerbeteiligung

Der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung, der Leitlinien für eine systematische Bürgerbeteiligung in Heidelberg definieren soll, arbeitet auf Hochtouren. Nachdem bisher grundlegende Inhalte der Leitlinien erarbeitet wurden, ging es in der fünften Sitzung am 8. Juli 2011 um eine Gesamtschau und vor allem um die Diskussion offener Punkte. Hauptthemen der Diskussion waren: Information der Bürgerinnen und Bürger im Vorfeld von Bürgerbeteiligung, deren Initiierung sowie die Verzahnung von Bürgerbeteiligungs- mit Verwaltungsprozessen. Um den Dialog mit den Bürgern zu fördern, sind alle Bürgerinnen und Bürger am 20. Juli 2011 zu einer Informationsveranstaltung eingeladen.

Basis aller Bürgerbeteiligung ist Information

Blick in den neuen Sitzungssaal während der 1. Sitzung des Arbeitskreises Bügerbeteiligung
Blick in den neuen Sitzungssaal während der 1. Sitzung des Arbeitskreises Bügerbeteiligung

Um Bürgerbeteiligungsprozesse rechtzeitig anstoßen zu können, müssen Bürgerinnen und Bürger wissen, welche Vorhaben aktuell in der Verwaltung geplant oder bearbeitet werden. Deshalb soll die Stadtverwaltung regelmäßig einen Vorhabenbericht erstellen, in dem wichtige Stadtentwicklungs-, Verkehrs- und Bauvorhaben sowie Maßnahmen aus dem sozialen und kulturellen Bereich aufgeführt werden. Der Bericht wird, so die Vorstellung des Arbeitskreises, fortlaufend aktualisiert, mindestens jedoch halbjährlich, und den Bürgerinnen und Bürgern zugänglich gemacht über unterschiedliche Medien (Internet, Stadtblatt, Pressearbeit) sowie durch Auslage in Bürgerämtern. Damit wird Transparenz geschaffen und die Bürger erhalten Ansatzpunkte für detailliertere Rückfragen. Eine wichtige Rolle spielen hierbei auch die Bezirksbeiräte als Informationsplattform für die Bürger in den Stadtteilen.

Den Anstoß geben: Bürgerbeteiligung initiieren

Auf den Grundlagen dieser Informationen oder aus eigenem Antrieb können sowohl die Verwaltung, der Gemeinderat als auch Bürgerinnen und Bürger einen Bürgerbeteiligungsprozess initiieren. Die Entscheidung, ob ein Bürgerbeteiligungsprozess durchgeführt wird, soll in jedem Fall der Gemeinderat treffen.

Die Verwaltung kann Bürgerbeteiligung bei wichtigen Projekten anregen und soll dies bereits im Vorhabenbericht vermerken. Dies wird insbesondere Großprojekte und wegweisende Zukunftsthemen, wie auch Themen betreffen, die vermutlich für die Bürger der Gesamtstadt oder einzelner Stadtteile von Bedeutung sind. Ergreift der Gemeinderat (oder der Bezirksbeirat) die Initiative, so ist dafür ein Viertel der Stimmen notwendig. Wenn Bürgerinnen und Bürger Bürgerbeteiligung anstoßen möchten, ist ein Quorum zu erfüllen – bei Themen, die die gesamte Stadt betreffen, wären 1.500 Unterschriften, bei stadtteilbezogenen Themen die Unterschriften von fünf Prozent aller über 18-jährigen Einwohner notwendig. Dies bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger aller Nationalitäten unterschriftsberechtigt sind. Zudem sollte im Antrag auf Bürgerbeteiligung die Zielsetzung des Vorhabens klar dargelegt, eine Sprecherin oder ein Sprecher benannt sowie sichergestellt werden, dass alle Treffen und Protokolle der jeweiligen Initiatoren öffentlich sind. So werden Motive klar benannt und gegebenenfalls auch widerstreitende Interessen bei den Bürgern transparent.

Verwaltungsprozesse auf Bürgerbeteiligung trimmen

Vorgestellt wurde in der Sitzung auch eine Prozessübersicht zur Bürgerbeteiligung. In der Übersicht wird dargelegt, wie in einzelnen Projektschritten Bürgerbeteiligung systematisch verankert werden kann und welche Rollen und Kompetenzen Bürger, Verwaltung, Gemeinde- und Bezirksbeiräte haben. Ein Erfolgsfaktor für dieses Modell ist, dass Beteiligungs- und Verwaltungsprozesse miteinander verzahnt sind. Deshalb hat die Verwaltung bereits ein Konzept in Arbeit, um die Anforderungen aus der Bürgerbeteiligung in ihre internen Arbeits- und Projektabläufe zu integrieren. Ein Engagement, das bei den Mitgliedern des Arbeitskreises auf breite Zustimmung und Lob stieß.

Dialog mit den Bürgern gewünscht

Dass die Entwicklung von Leitlinien für Bürgerbeteiligung dabei notwendigerweise auch einer Diskussion mit der Bürgerschaft bedarf, ist Konsens im Arbeitskreis. Deshalb wird momentan eine längerfristige Reihe von Diskussionsveranstaltungen geplant, die das Thema „Bürgerbeteiligung“ auf unterschiedlichste Weise beleuchten. Ziel ist es, den öffentlichen Dialog mit der Heidelberger Bürgerschaft zu fördern und Anregungen für die weitere Arbeit an dem Thema zu erhalten. Auf der ersten Veranstaltung mit dem Thema „Bürgerbeteiligung ja – aber wie?“ geht es um Fragen wie „ An welchen Themen möchten sich Bürger aktiv beteiligen und in welcher Form?“ oder „Wie kann man die schweigende Mehrheit oder weniger engagierte Bürger erreichen?“. Als Diskussionspartner stehen Mitglieder des Arbeitskreises Bürgerbeteiligung zur Verfügung. Die Moderation übernimmt Prof. Helmut Klages, der den Arbeitskreis gemeinsam mit Dr. Angelika Vetter leitet.