Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Abteilung Bürgerbeteiligung
Gaisbergstraße 11
69115 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-4 81 20

Arbeitskreis Bürgerbeteiligung: Für klare Regelungen und Rechte sorgen

Die Leitlinien zur Bürgerbeteiligung in Heidelberg nehmen konkrete Formen an: In seiner siebten Sitzung hat der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung einen ersten Gesamtentwurf der Leitlinien diskutiert und in vielen entscheidenden Punkten Einigung erzielt.

Blick in den Neuen Sitzungssaal des Heidelberger Rathauses, in dem der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung tagt. (Foto: Stadt Heidelberg)
Blick in den Neuen Sitzungssaal des Heidelberger Rathauses, in dem der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung tagt. (Foto: Stadt Heidelberg)

„Alle Mitglieder des Arbeitskreises haben sehr intensiv und konstruktiv daran gearbeitet, gemeinsam Leitlinien für eine mitgestaltende Bürgerbeteiligung in Heidelberg zu entwickeln. Herausgekommen ist ein überzeugender und aus meiner Sicht sehr innovativer Entwurf“, erklärte Prof. Helmuth Klages, der den Arbeitskreis gemeinsam mit PD Dr. Angelika Vetter und Frank Ulmer leitet.

Einigkeit in wichtigen Punkten erzielt

Gegenstand der sehr konstruktiv geführten Debatte waren vor allem die Rolle von Bürgerinitiativen in einem Beteiligungsprozess, der Geltungsbereich der Leitlinien und deren Verbindlichkeit.

Der Arbeitskreis hielt dazu fest:

  • Wenn Bürgerinnen und Bürger eine Bürgerbeteiligung beantragen und die erforderlichen Unterschriften sammeln, sollen diese Initiativen auch maßgeblich den Prozess der Bürgerbeteiligung mitbestimmen können. Konkret sollen sie im sogenannten Koordinierungsgremium, das den Bürgerbeteiligungsprozess organisiert, mindestens 40 Prozent der Sitze erhalten. Darüber hinaus muss aber gewährleistet sein, dass bei Bedarf auch andere Bürgerinteressen sowie in allen Fällen die beteiligten Fachämter an der Verfahrensplanung mitwirken.
  • Die Leitlinien fußen auf den vorhandenen gesetzlichen Regelungen wie etwa der Gemeindeordnung. Darüber hinaus wird der Arbeitskreis Empfehlungen an die Landesregierung formulieren, wie bestehende Gesetze im Sinne von mitgestaltender Bürgerbeteiligung verändert werden sollte. Es herrschte Einigkeit, dass die heutigen gesetzlichen Regelungen zur Bürgerbeteiligung einer Ergänzung bedürfen, um die Mitwirkungsmöglichkeiten von Bürgern zu stärken.
  • Die Leitlinien sollen ein möglichst hohes Maß an Verbindlichkeit erhalten, so dass Bürgerinnen und Bürger verlässliche Grundlagen für Bürgerbeteiligung in Heidelberg haben. Deshalb soll aus den Leitlinien – nach einer gewissen Erprobungszeit – eine Satzung formuliert und vom Gemeinderat verabschiedet werden.

Intensive Feedback-Phase geplant

Wenn die Anmerkungen des Arbeitskreises in die Leitlinien eingearbeitet wurden und der letzte redaktionelle Schliff des Papiers erfolgte, wird der Entwurf final abgestimmt und danach dem Oberbürgermeister übergeben. Die Gemeinderäte sollen sich dann in ihrer Sitzung zu Beginn des Jahres 2012 mit den Leitlinien befassen und das weitere Vorgehen beschließen. Nach Ansicht des Arbeitskreises soll es eine intensive Phase der Rückkoppelung geben, in der die Leitlinien mit Bürgerinnen und Bürgern, der Politik und in der Verwaltung diskutiert werden. Ein Beschluss der Leitlinien durch den Gemeinderat soll dann im Anschluss, voraussichtlich Mitte 2012, erfolgen. Unabhängig davon können bereits laufende oder bevorstehende Beteiligungsverfahren von den Leitlinien profitieren und Elemente daraus nutzen.