Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften

Bergheim - Erweiterung Marriott Hotel

Geltungsbereich vorhabenbezogener Bebauugsplan Bergheim - Erweiterung Marriott Hotel ( Quelle: Stadt Heidelberg)

Der Vorhabenträger, die Roland Ernst Projektentwicklungs GmbH, plant auf dem Nachbargrundstück zum bestehenden Marriott Hotel die Hotelnutzung um die Sparte eines „Longstay“ Hotels, in diesem Fall Marriott „Residence Inn“ zu erweitern.

Das Bauvorhaben soll auf einer ca. 5.300 m2 großen öffentlichen Grünfläche, dem so genannten Penta-Park, errichtet werden, die heute zum Teil mit einer Tiefgarage unterbaut ist. Von der öffentlichen Grünfläche bleiben ca. 3.000 m² erhalten und ca. 1.250 m² werden durch den Neubau in Anspruch genommen. Die anderen ca. 1.000 m² werden durch die Erschließung, Außengastronomie- und private Grünflächen in Anspruch genommen.

Der neu entstehende Baukörper wird sich in einer modernen Architektursprache präsentieren und die Grünflächen werden angemessene Aufenthaltsqualitäten für jede Altersgruppe im Quartier besitzen.

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 13. Juni 2013 gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch beschlossen, für den Bereich Bergheim - Erweiterung Marriott Hotel einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.

Die Grenze des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist dem abgebildeten Lageplan zu entnehmen.

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in seiner Sitzung am 5. Juni 2014 dem Entwurf des  vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften und der Begründung - beide in der Fassung vom 2. April 2014 - zugestimmt und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.

Weiterhin hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 18. Dezember 2014 eine Änderung der Fassadengestaltung beschlossen. Die überarbeitete Fassade soll Bestandteil des Vorhaben- und Erschließungsplans werden und zusammen mit den restlichen Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Bergheim - Erweiterung Marriott Hotel öffentlich ausgelegt werden. Im Nachgang zum Gemeinderatsbeschluss wurde der beschlossenen Fassadenentwurf an die technischen Anforderungen einer Hotelnutzung angepasst.

Es besteht Gelegenheit, den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften, die Entwurfsbegründung einschließlich des Umweltberichts, den Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 
19. März 2015 bis einschließlich 29. April 2015  im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg einzusehen.
Zu den ausgelegten Planunterlagen gehören folgende umweltbezogenen Informationen:

Art der vorhandenen Information              Thematischer Bezug                                                                       
Umweltbericht Schutzgut Mensch:
• negative Auswirkungen nur während der Bauzeit

Schutzgut Tiere und Pflanzen:
• Baumfällungen – Baumersatz
• Blumen- und Staudenpflanzungen
• Trockenmauern
• Dachbegrünung

Schutzgut Boden:
• Boden bereits durch Tiefgarage beeinträchtigt
• weitere Beeinträchtigung soll durch Aufwertung im Park minimiert werden

Schutzgut Wasser:
• Grundwasser: Beeinträchtigung durch Tiefbauarbeiten, Unterbindung von Grundwasserneubildung durch Versiegelung – Aufgrund geringer Größe der Versiegelungsfläche, werden keine negativen Auswirkungen erwartet
• Minimierung des Eintrags von Niederschlagswasser in die Kanalisation durch Dachbegrünung
• Wasserschutzgebietszone III b

Schutzgut Klima und Luft:
• Veränderung des energetischen Haushalts der (Ober-) Flächen – Minimierung durch   Aufwertung Penta Park.
• Errichtung des Gebäudes im Passivhausstandard
• keine Beeinträchtigung von Klima und Luft wegen des geringen Gebäudevolumens

Schutzgut Landschaft:
• Aufwertung der Fläche durch Baukörper und Neugestaltung des Parks

Schutzgut Kultur- und Sachgüter:
• keine Beeinträchtigung

Wechselwirkungen:
• Wechselwirkungen werden aufgrund der geringen Größe nicht erwartet
Fachgutachten Es wurden keine Fachgutachten erstellt
Stellungnahmen und Eingaben aus der Öffentlichkeit, von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Widerspruch zum Flächennutzungsplan; Modell Räumliche Ordnung und Stadtteilrahmenplan; Belastung durch mehr Verkehr; Verschattung durch Gebäude; Verlust der halben Grünfläche; Naherholung;
Ökologische Aufwertung im Zuge der Neugestaltung der Grünfläche; terrassierter Abgang zum Neckar; Wasserschutzgesetze; Landschaftsbild; Erhalt von Flora und Fauna; Schutz und Schaffung neuer Brutstellen, auch für Fledermäuse; Steinhaufen für Insekten und Kleintiere; Dachbegrünung; Bodenschutz; Tragfähigkeit der Böden; Energieversorgung; klimatische Auswirkungen (Wärmeinsel)

Die Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan stehen während der Auslegungsfrist auch unter "weitere Infos" zum Download zur Verfügung.

Stellungnahmen zur Planung können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Technischen Bürgeramt sowie im Internet vorgebracht werden.

Nicht fristgerechte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Anschrift

Technisches Bürgeramt
Verwaltungsgebäude Prinz Carl
Erdgeschoss
Kornmarkt 1
69117 Heidelberg

Öffnungszeiten

Montag 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch 8 Uhr bis 16 Uhr
Donnerstag 8 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr

Auskünfte und Erläuterungen zu der Planung werden im Technischen Bürgeramt während der Öffnungszeitenoder nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 06221 58-23181 auch zu anderen Zeiten.

Planen Sie mit!

Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugestzbuch haben Sie die Möglichkeit, mehrmals an der Planung mitzuwirken. Das Planungsrecht unterscheidet dabei die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Absatz 1 BauGB) und die öffentliche Auslegung des Entwurfs (§ 3 Absatz 2 BauGB) eines Bebauungsplans. Die Details können Sie dem Regelablauf eines Bebauungsplanverfahrens entnehmen.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs können Sie Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB abgeben. Diese Stellungnahmen bedürfen der Rechtsform und können nur berücksichtigt werden, wenn sie mit Name und Anschrift versehen sind und fristgerecht vorgebracht werden. Wir weisen darauf hin, dass diese Stellungnahmen in anonymisierter Form dem Gemeinderat zur Behandlung vorgelegt werden und dies in öffentlicher Sitzung geschieht. Die Kontakt-Mail hierzu finden Sie auf nebenstehender Visitenkarte.

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