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Abfall aktuell

Bußgelder gegen Umweltvergehen

Alle Maßnahmen zur Sauberkeit in der Stadt kosten  jährlich knapp 4,9 Millionen Euro, die die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Gebühren bezahlen müssen. Die städtischen Service- und Reinigungsleistungen werden scheinbar als selbstverständlich und kostenlos eingestuft.

Wer seinen Abfall auf die Straße wirft, die Hinterlassenschaften seines Hundes liegen lässt oder seine Gartenabfälle in den Wald wirft, handelt auf Kosten der sozialen Gemeinschaft und verstößt damit nicht nur gegen die guten Sitten, sondern auch gegen die Gesetze und Verordnungen.

Ordnungsrecht

Dort wo motivierende Maßnahmen nicht mehr ausreichen, greift die Stadt Heidelberg zu sanktionierenden Maßnahmen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) achten im Rahmen der allgemeinen Bestreifung unter anderem auch auf Verstöße im Umweltbereich und informieren die zuständigen Fachämter (Amt für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Heidelberg und/oder das Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie).

Verstöße gegen das Umweltrecht werden im Rahmen von Bußgeldverfahren verfolgt. Die Höhe des Bußgeldes orientiert sich am „Bußgeldkatalog Umwelt“ des Umweltministeriums Baden-Württemberg. Die den Bescheiden zugrunde gelegten Verwarnungs- und Bußgelder werden jedoch immer auch situationsbezogen, je nach Schwere und Auswirkungen der Tat, festgelegt.

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