Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+)

in Heidelberg

Mitglieder des ESF-Arbeitskreises sind die Stadt Heidelberg (Vorsitz und Geschäftsführung), die Arbeitgeber*innenvertretung, die Agentur für Arbeit, die Gewerkschaft, die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer, der Leiter des Amtes für Chancengleichheit sowie je eine Vertretung der freien Wohlfahrtspflege, der Schulen, der Weiterbildungsträger, der außerschulischen Jugendbildung und der gemeinsamen Einrichtung nach SGB II (Jobcenter). Unter dem Vorsitz der Stadt Heidelberg bewertet der Arbeitskreis die eingegangenen Projekte.

Arbeitskreisstrategie 2024

Der Arbeitskreis hat im März 2023 auf der Grundlage des Programms Baden-Württembergs für die neue Förderperiode 2021 - 2027 und regionaler Arbeitsmarktdaten seine Arbeitskreisstrategie 2024 festgelegt. Hier finden Sie das Strategiepapier (723 KB) für das Jahr 2024.

Mehr Informationen über den ESF Plus in der Förderperiode 2021-2027 und die zentralen Förderbereiche gibt es auf der Seite zum Europäischen Sozialfonds (ESF) in Baden-Württemberg.

Fördermittel

Der Stadtkreis Heidelberg verfügt im Jahr 2024 über regionalisierte ESF-Mittel in Höhe von 165.000 Euro zur Förderung von Projekten.

Auf der Internetseite des Europäischen Sozialfonds in Baden-Württemberg gibt es weitere Informationen und Vordrucke zu

  • Förderbedingungen
  • Antragsfrist
  • Antragsverfahren
  • Antragsvordrucke
  • Verwendungsnachweis

ESF Plus - Förderaufruf 2024

Die EU-Kommission hat am 31. Mai 2022 das rund 218 Millionen Euro umfassende Programm des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) in der Förderperiode 2021-2027 für Baden-Württemberg genehmigt. Die regionale Umsetzung bleibt ein wichtiges Strukturmerkmal des ESF in Baden-Württemberg. Auch künftig sollen die ESF - Interventionen auf konkrete Regionalbedarfe ausgerichtet und von den regionalen Akteuren in den ESF-Arbeitskreisen maßgeblich geplant werden.

Der Stadtkreis Heidelberg verfügt für das Jahr 2024 über regionalisierte ESF Plus-Mittel in Höhe von 165.000 Euro. Der Heidelberger ESF-Arbeitskreis hat auf der Grundlage der Förderstrategie des ESF Plus in Baden-Württemberg und regionaler Arbeitsmarktdaten seine Förderschwerpunkte für das Jahr 2024 festgelegt. Die Arbeitsmarktstrategie des ESF-Arbeitskreises Heidelberg ist auf der Internetseite der Stadt Heidelberg unter www.heidelberg.de/esf veröffentlicht.Zentrale Ziele der Förderung sind

  • Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind
  • Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit.

Förderfähig sind Projekte, die zur Umsetzung der regionalisierten Ziele des Programms Baden-Württemberg beitragen und den zwei Förderschwerpunkten der regionalen ESF-Arbeitsmarktstrategie entsprechen. Die bereichsübergreifenden Grundsätze „Gleichstellung der Geschlechter“ und „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“ sind im Antrag angemessen zu berücksichtigen und darzustellen. Projekte, die zum Ziel der Nachhaltigkeit im Sinne des Schutzes der Umwelt und der Verbesserung ihrer Qualität und insbesondere zu den Klimaschutzzielen beitragen, und transnationale Kooperationen werden begrüßt und sind ggf. im Antrag gesondert darzustellen.

Von den Trägern wird erwartet, dass entweder eine eigene Qualitätssicherung durchgeführt oder an den Angeboten des EPM (Landesprojekt ESF-Projekte managen – Erfolge sichern) teilgenommen wurde beziehungsweise in diesem Jahr noch teilgenommen wird.

Durchführungszeitraum für beantragte Projekte ist vom  01.01.2024 bis 31.12.2024.

Die Auswahl der Vorhaben erfolgt durch den regionalen Arbeitskreis unter Berücksichtigung des Strategiepapiers und gemäß der vom ESF-Begleitausschuss beschlossenen Methodik und Kriterien www.esf-bw.de.

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften. Projektanträge sind über das webbasierte ESF-Antragsverfahren ELAN zu stellen. Die Registrierung für das Online-Antragsverfahren und wichtige Informationen zur Antragstellung sind unter: www.esf-bw.de zu finden.

Anträge müssen bis zum 31.05.2023 vollständig und unterschrieben auf dem Postweg bei der L-Bank (Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe) eingegangen sein. Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

Auf eine Abgrenzung der Förderung durch den ESF des Bundes und der Länder ist zu achten. Projektförderungen des Bundes können unter www.esf.de eingesehen werden.

Die Projektförderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Der Fördersatz soll mindestens 30%, höchstens 40% betragen. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein. Die Kofinanzierung muss mit den Antragsunterlagen nachgewiesen werden.

Die förderfähigen Gesamtkosten betragen bei Bewilligung mindestens etwa 30.000 Euro. Die planmäßige Zahl der Teilnehmenden muss sich auf mindestens 10 Personen je Vorhaben belaufen.

Bei den förderfähigen Kostenpositionen bitten wir um Beachtung der aktuellen Informationen auf der Seite www.esf-bw.de.

Interessierte Projektträger können sich auf der Seite EPM (Landesprojekt ESF-Projekte managen – Erfolge sichern) informieren. Bei Fragen zum ELAN richten Sie bitte eine E-Mail an: ESF@sm.bwl.de.

Weitere Informationen erhalten Sie unter chancengleichheit@heidelberg.de

EPM — ESF-Projekte managen - Erfolg sichern

Ziele des Projekts "EPM – ESF-Projekte managen – Erfolge sichern" sind die Professionalisierung der ESF-Träger auf verschiedenen Ebenen, die fehlerfreie Erledigung von bestimmten Teilanforderungen des ESF auf der operativen Ebene und die Sensibilisierung möglichst vieler Trägerinnen und Träger bezüglich effizienten ESF-Projektmanagements.

Weitergehende Informationen und Hinweise auf aktuelle Schulungsangebote erhalten Sie unter www.esf-epm.de.