Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Standesamt
Rathaus, Marktplatz 10
69117 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-4 93 40

Fax: 06221 58-4618500

Gebühren im Bereich

(ohne Gewähr)

Rechtsgrundlage: Paragraph 5 Verordnung zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStGDVO)

Beurkundung von Geburten (Beurkundung einer Neugeburt)

Sie erhalten folgende gebührenfreie Urkunden (diese werden Ihnen automatisch zugesandt): jeweils eine Geburtsurkunde für Mutterschaftshilfe, Kindergeld und Elterngeld.

Gebührenpflichtige Urkunden 1. je Urkunde
Geburtsurkunde 2. 20,00 €
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit und ohne Hinweisteil           3. 20,00 €
Internationale Geburtsurkunde (mehrsprachig) 4. 20,00 €
Briefsendung per Einschreiben 5. 4,25 €

Beurkundung von Sterbefällen

  1. je Urkunde
Sterbeurkunde 2. 20,00 €
Internationale Sterbeurkunde (mehrsprachig) 3. 20,00 €
Internationaler Leichenpass bei Auslandsüberführung 4. 36,00 €

Eheschließung / Umwandlung / Ehefähigkeitszeugnis

Anmeldung zur Eheschließung bei deutschen Staatsangehörigen 1. 65,00 €
Anmeldung zur Eheschließung, wenn ausländisches Recht zu beachten ist 2. 110,00 €
Anmeldung zur Eheschließung, wenn ausländisches Recht zu beachten ist und ein Befreiungsverfahren durchzuführen ist 3. 130,00 €
Durchführung und Beurkundung der Eheschließung 4. 45,00 €
Eheschließung vor einem anderen als dem für die Anmeldung der Eheschließung zuständigen Standesamt 5. 45,00 €
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses 6. 65,00 €
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn ausländisches Recht zu beachten ist 7. 110,00 €
Eheurkunde 8. 20,00 € je Urkunde
Internationale Eheurkunde (mehrsprachig) 9. 20,00 € je Urkunde
Beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister 10. 20,00 € je Urkunde
Lebenspartnerschaftsurkunde 11. 20,00 € je Urkunde
Datenabruf aus dem Melderegister für die Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn die erforderlichen Nachweise nicht vorgelegt werden können 12. 10,00 € 
Eidesstattliche Versicherung bei Eheschließung 13. 35,00 € 
Trauungen und Umwandlungen an Samstagen und Freitag Nachmittagen  14. 110,00 €

Darüber hinaus können noch Kosten für Porto etc. anfallen.

Urkundenbestellung / Nachbeurkundungen / Namenserklärungen / Bescheinigungen

  1. je Urkunde
Geburtsurkunde 2. 20,00 €
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit und ohne Hinweisteil 3. 20,00 €
Internationale Geburtsurkunde (mehrsprachig) 4. 20,00 €
Auskunft der Geburtszeit 5. 20,00 €
Eheurkunde, Sterbeurkunde (deutsch oder mehrsprachig) 6. 20,00 €
Beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch 7. 20,00 €
Erteilung einer Auskunft aus einem oder Gewährung der Einsicht in ein Personenstandsregister 8. 20,00 €
Erteilung einer Auskunft aus oder Gewährung der Einsicht in die Sammelakte 9. 20,00 - 60,00 €
Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe / Lebenspartnerschaft 1. 110,00 €
Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt 2. 160,00 €   
Beurkundung eines im Ausland erfolgten Sterbefalles 3. 80,00 €
Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften 4. 40,00 €
Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung, wenn diese nicht im Zusammenhang mit der Entgegennahme einer namensrechtlichen Erklärung ausgestellt wird 5. 20,00 €

Bei Bestellungen per Fax oder Post werden die Urkunden zusammen mit einer Rechnung zugeschickt.

Bitte überweisen Sie die Gebühren innerhalb von zwei Wochen, um unnötige Mahnkosten zu vermeiden. Sollten Sie die Gebühren per online-banking überweisen, geben Sie bitte auf jeden Fall als Verwendungszweck „Standesamt und das Buchungszeichen (BUZ)" an, da ansonsten die Zahlung nicht zugeordnet werden kann.

Bei Überweisungen von einem ausländischen Geldinstitut außerhalb eines Euro-Landes werden zusätzlich noch Bankspesen in Rechnung gestellt.

Bei persönlicher Abholung können Sie die Gebühren bar zahlen (siehe hierzu: Urkunden).

Darüber hinaus können noch Kosten für Porto etc. anfallen. Alles weitere entnehmen Sie bitte der PStG-DVO (63 KB)

Suchen von Einträgen

Lt. Paragraph 3 Absatz 1 Verordnung zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStGDVO) fällt für das Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn hierfür

  • entweder Datum oder
  • Standesamtsbezirk oder
  • sonstige zum Aufsuchen notwendige Angaben nicht gemacht werden können

eine Gebühr je nach Aufwand von 20 bis 60 Euro an.

Besonderheiten

  1. Die Gebühr fällt je Personenstandsfall an.
  2. Sollte der Eintrag nicht gefunden werden - weil die Person zum Beispiel gar nicht in Heidelberg geboren ist - muss die Gebühr trotzdem erhoben werden.
  3. Werden Urkunden ausgestellt, fallen die Urkundengebühren zusätzlich an.