Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Standesamt
Rathaus, Marktplatz 10
69117 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-4 93 40

Fax: 06221 58-4618500

Geburtsbeurkundung

Unterlagen

Wenn die Eltern miteinander verheiratet sind, werden folgende Dokumente benötigt:

  • eine beglaubigte Abschrift des als Eheregister fortgeführten Familienbuches. Bei Eheschließungen ab 1. Januar 2009: eine Eheurkunde und die Geburtsurkunden der Eltern
  • eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses der Eltern

  • Heiratsurkunde (bei Eheschließung im Ausland) mit Übersetzung

  • Für deutsche Staatsangehörige, die im Ausland geheiratet haben, sind neben der Heiratsurkunde mit Übersetzung die Geburtsurkunden und eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses der Eltern vorzulegen.

  • Bei ausländischen Staatsangehörigen: ist immer eine Kopie des vollständigen Passes mit Gültigkeit und Aufenthaltstitel vorzulegen.

Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind, werden folgende Dokumente benötigt:

  • Geburtsurkunden oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Eltern (bei Geburt in Deutschland)

  • eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses der Eltern

  • Geburtsurkunden mit Übersetzungen beider Eltern (bei Geburt im Ausland)

Wenn die Mutter verheiratet war:

  • Aktuelle beglaubigte Abschrift des als Eheregister fortgeführten Familienbuches der Vorehe mit Vermerk über die Auflösung (falls dies nicht eingetragen sein sollte: rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Mannes). Bei Eheschließung ab 1. Januar 2009: eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk.

  • Bei Eheschließung und/oder Scheidung/Sterbefall im Ausland: Heiratsurkunde mit vollständigem rechtskräftigem Scheidungsurteil beziehungsweise Sterbeurkunde, jeweils mit Übersetzung (eventuell ist eine Anerkennung der Scheidung beim Oberlandesgericht erforderlich)

  • Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung der Mutter/ beziehungsweise gesetzlicher Vertreter (sofern eine vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung erfolgt ist).

  • Falls gemeinsame Sorge erklärt wurde: Urkunde über die abgegebene gemeinsame Sorgeerklärung

  • Bei ausländischen Staatsangehörigen: zusätzlich eine Kopie des vollständigen Passes mit Gültigkeit und Aufenthaltstitel

Bitte beachten Sie: Ausländische Urkunden sind immer im Original vorzulegen und von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer zu übersetzen!

Beachten Sie auch bitte, dass eine endgültige Prüfung erst nach Vorlage Ihrer Dokumente erfolgen kann und dass sich hierbei noch Sachverhalte ergeben können, bei denen die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sind.

Um Ihnen die Geburtsurkunden schnellstmöglich ausstellen zu können, verwenden Sie bitte die Urkunden, die Sie bereits zuhause haben. Sie erhalten diese nach der Beurkundung wieder zurück. Soweit Ihnen keine Urkunden vorliegen besteht auch die Möglichkeit, dass wir die Urkunden –innerhalb Deutschlands- für Sie bei den jeweiligen Standesämtern abrufen. Bitte beachten Sie, dass wir keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer bei den betreffenden Standesämtern haben. Wenn Sie einen Datenabruf wünschen, teilen Sie uns die benötigten Informationen bitte über das Formular "Datenabruf" mit.

Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Standesamt.