Nahversorgung im Pfaffengrund

Bürgerschaft spricht sich für Erhalt durch Neubau aus

Der im zentralen Bereich Pfaffengrund ansässige Nettomarkt gewährleistet die Versorgung der Bevölkerung mit dem Grundbedarf. Durch seine fußläufige Erreichbarkeit aus weiten Teilen des Stadtteils besitzt er eine sehr hohe Bedeutung für die Nahversorgung im Stadtteil. Aufgrund seiner geringen Verkaufsfläche ist er allerdings in seinem Fortbestand akut gefährdet. Es droht eine Geschäftsaufgabe durch den Betreiber.

Gemeinsam mit dem Amt für Wirtschaftsförderung der Stadt Heidelberg hat der Nettomarkt aus diesem Grund verschiedene Varianten zur Standorterhaltung untersucht. Zur Diskussion standen dabei sowohl die Erweiterung des bestehenden Marktes als auch ein kompletter Neubau. Nur mittels Neubauentwicklung auf dem Kranichplatz kann jedoch das Lebensmittelangebot erhalten und ausgebaut werden, so das Ergebnis.

Frühzeitige Bürgerbeteiligung im Vorfeld des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

Die Standortentwicklung für die Aufrechterhaltung der Nahversorgung ist als erklärtes Ziel im Nahversorgungskonzept der Stadt Heidelberg formuliert. Aufgrund eines vorhandenen wirksamen Bebauungsplans, in welchem die zur Errichtung des Nahversorgungsmarktes vorgesehene jetzige Parkfläche als Straßenverkehrsfläche festgesetzt ist, ist zur Umsetzung des Vorhabens die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans erforderlich. Entsprechend den Leitlinien für die mitgestaltende Bürgerbeteiligung der Stadt Heidelberg fand deshalb am 6. November 2013 im Gesellschaftshaus Pfaffengrund eine Veranstaltung zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung statt.

Soll anstelle des bisherigen Nettomarkt-Gebäudes ein Neubau entstehen? Darüber diskutierten während der Veranstaltung insgesamt ca. 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Grundtenor war dabei der Wunsch, den neuen Markt zu errichten, trotz der damit verbundenen Aufgabe des öffentlichen Parkplatzes und der geplanten Fällung sämtlicher Bäume innerhalb der Platzfläche.

Nächster Schritt: Entscheidung des Gemeinderats

Über den Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird der Gemeinderat voraussichtlich im Februar 2014 entscheiden. Beantragt ist die Errichtung eines Nettomarktes mit 800 qm Verkaufsfläche und zusätzlich einem Backshop.

In der Summe sind circa 900 qm Verkaufsfläche geplant.

Weitere Infos

Protokoll der Veranstaltung vom 6. November 2013 (124 KB)
Präsentation in der Veranstaltung vom 6. November 2013 (15,8 MB)