Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Bürger- und Ordnungsamt
Bergheimer Str. 69
69115 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-1 79 00

Plakatieren von Veranstaltungen

mit DIN-A1-Plakaten

neue Plakatträger an einem Geländer am Neckar (Foto: Stadt Heidelberg)

Mit Wirkung zum 01. Juli 2015 ist das Plakatieren von Veranstaltungen in Heidelberg mit DIN-A1-Plakaten neu geregelt worden. Seit diesem Zeitpunkt können für Kleinplakate nur noch die den im Stadtgebiet installierten Plakatträger genutzt werden. Rechtsgrundlage für die Nutzung der Plakatträger ist die Plakatierungssatzung, die am 01. Juli 2015 in Kraft getreten ist.

So beantragt man eine Plakatierungsgenehmigung
 
Bitte beachten Sie: Die Neuregelung hat zur Folge, dass für die Zeit ab dem 01. Juli 2015 keine straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnisse für Veranstaltungsplakatierungen auf öffentlicher Verkehrsfläche außerhalb des oben beschriebenen Systems mehr erteilt werden können.
 
Bei Plakaten, die dennoch ab diesem Zeitpunkt unerlaubt auf öffentlicher Verkehrsfläche aufgehängt werden, wird ein Verfahren zur Beseitigung/Untersagung eingeleitet und bei Nichtbefolgung ein Zwangsgeld, ggf. auch wiederholt mit ansteigenden Beträgen, festgesetzt. Da es sich bei dem Verstoß zudem um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wird außerdem ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
 

Allgemeine Informationen zum Thema Plakatieren von Veranstaltungen

Bitte beachten Sie, dass die Plakatnetze bedingt durch Straßenbauarbeiten nicht immer vollständig sind. Aufstellung der betroffenen Plakatstandorte (96 KB)

Wofür kann geworben werden?

Die Plakatträger dienen der Werbung für Veranstaltungen, die in Heidelberg stattfinden. Plakatiert werden dürfen:

  • politische Veranstaltungen
  • wissenschaftliche Veranstaltungen
  • Bildungsveranstaltungen
  • Kulturveranstaltungen
  • Musikveranstaltungen
  • Gesundheitsveranstaltungen
  • Sportveranstaltungen
  • Veranstaltungen zur Brauchtumspflege (z.B. Traditionelle Volksfeste, Ausstellungen, Messen oder ähnliche Veranstaltungen)
  • Veranstaltungen zur Förderung des Einzelhandelsstandortes Heidelberg
  • Veranstaltungen von Kirchen sowie Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften
  • Veranstaltungen, die sich an Kinder und Jugendliche richten


Beworben werden können auch Veranstaltungen, die

  • im Kongresshaus Stadthalle Heidelberg,
  • auf dem Messplatz oder
  • auf der Thingstätte

stattfinden.


Nicht beworben werden können Verkaufsveranstaltungen, Firmenjubiläen und Veranstaltungen zu einem Tag der offenen Tür oder ähnliche Veranstaltungen von Gewerbebetrieben, die über­wiegend der allgemeinen Imagewerbung oder dem Marketing dienen.
 
Nicht zulässig ist die Werbung für Veranstaltungen, die gegen die geltenden Bestimmungen der Straf- und Ordnungswidrigkeitengesetze, des Jugendschutzes sowie gesetzlicher Vorschriften oder bestehende Urheberrechte verstoßen. Werbung für diskriminierende, sexistische, jugend­gefährdende, volksverhetzende, rassistische und Gewalt verherrlichende Veranstaltungen ist verboten. Dies gilt auch für Werbung für Veranstaltungen von verbotenen Parteien und Werbung, die vom Deutschen Werberat beanstandet wurde. Produktwerbung darf auf dem Plakat nicht enthalten sein, insbesondere nicht für Tabak-, Tabakerzeugnisse oder alkoholische Getränke.

Wie lange und mit wie vielen Plakaten kann geworben werden?

Der Zeitraum der Nutzungserlaubnis beträgt zwei Wochen. Der Nutzungszeitraum beginnt jeweils an einem Mittwoch. Die Nutzungserlaubnis umfasst ein Netz, das grundsätzlich aus dreißig Plakatträgern besteht. In einigen Netzen sind die Stellen auf Plakatträger sowie auf Litfaßsäulen aufgeteilt.

Bei Werbung für politische Veranstaltungen kann die Nutzungserlaubnis ausnahmsweise zwei Netze umfassen.

Sind nach dem Stichtag, d. h. zwei Wochen vor Plakatierungsbeginn, noch Netze frei, können auch für sonstige Veranstaltungen maximal zwei weitere Netze beantragt werden. Gehen mehr Anträge ein als noch Netzte vorhanden sind, wird über diese nach der Reihenfolge ihrer Antragstellung entschieden.

Für mehrtägige Veranstaltungen kann die Nutzungserlaubnis mehrere Zwei-Wochen-Zeiträume umfassen. Die Nutzungserlaubnis kann solange erteilt werden, wie die Veranstaltung mindestens bis in die zweite Woche eines Zwei-Wochen-Zeitraums andauert.

Wie müssen die Plakatträger genutzt werden?

Die Plakatträger dürfen nur genutzt werden, wenn das Papierplakat auf eine Kunststoffplatte aufkaschiert ist. Andere Materialien, z. B. Presspappe oder Folien, sind nicht zulässig.
Für Plakate an Säulen ist das Plakat auf nassfestem Affichenpapier zu drucken.


Das erforderliche Werkzeug zum Öffnen und Schließen der Plakatträger können Sie nach Erhalt der Nutzungserlaubnis beim Bürgeramt ausleihen. Es ist unmittelbar nach Ablauf der Nutzungserlaubnis zurückzugeben.

Kontakt:          
Frau Waldherr
Bürgeramt
Bergheimer Straße 69
Zimmer 105

Was ist bei der Nutzung der Plakatträger zu beachten?

Die Plakatträger können ab dem Beginn des Nutzungszeitraumes, das ist jeweils ein Mittwoch, genutzt werden. Spätestens am Ende der Nutzungszeit, das ist jeweils ein Dienstag, sind die Plakate aus dem Plakatträger zu entfernen. Wird allerdings das gleiche Netz nach Ablauf einer Nutzungszeit vom gleichen Benutzer genutzt, so kann der Plakatwechsel auch am Mittwoch erfolgen. Kommt ein Benutzer seiner Verpflichtung zur Entfernung der Plakate nicht rechtzeitig nach, werden die Plakate gebührenpflichtig aus dem Plakatträger entfernt.
 
Die Plakatträger müssen sorgfältig behandelt werden. Die Benutzer haben während der Nutzungszeit eingetretene Beschädigungen an den Plakatträgern unverzüglich der Stadt Heidelberg mitzuteilen. Sie müssen vor der Bestückung der Plakatträger mit eigenen Plakaten auf etwaige Schäden aus früherer Benutzung achten und solche Schäden der Stadt anzuzeigen. Der Benutzer haftet für Schäden, die am Ende seiner Nutzungszeit festgestellt werden. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.

Weitere Infos

Angepasste Plakatierungssatzung ab 1. April 2018
Heidelberger Vereine haben künftig mehr Möglichkeiten, ihre Veranstaltungen in den Stadtteilen zu bewerben. Der Gemeinderat hat am Donnerstag, 14. Dezember 2017, mehrheitlich einer entsprechenden Änderung des Plakatierungskonzepts zugestimmt. mehr dazu