Amt für Finanzen, Liegenschaften und Konversion
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Sanierungsgebiet Rohrbach

Im Auftrag der Stadt Heidelberg und der Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz begann im August 2007 das Planungsbüro Götz aus Heidelberg mit der Erarbeitung des Sanierungskonzeptes.

Der Schwerpunkt wurde aufgrund der vorbereitenden Untersuchungen auf den öffentlichen Raum gelegt und auf den Erhalt der ortsbildtypischen Gebäudestruktur. Insgesamt wurde das Sanierungskonzept als Zusammenfassung von August 2007 bis zum Sommer 2009 bearbeitet. Die Broschüre "Städtebauliche Leitlinien" fasst die Sanierungsziele der einzelnen Bausteine zusammen. Die Inhalte wurden intensiv im Stadtteil in mehreren Runden Tischen diskutiert und schließlich am 17. November 2009 vom Gemeinderat verabschiedet.

Das Sanierungsgebiet Rohrbach wurde im Bund-Länder-Sanierungs- und Entwicklungsprogramm (SEP) zu 60 Prozent durch Bund und Land gefördert. Der Förderrahmen belief sich auf 5.000.000 Euro.

Der Bewilligungszeitraum endete am 31. Dezember 2015.

Die Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes wurde am 13. September 2017 rechtskräftig.

Weitere Infos

Lageplan (369 KB)
Satzung (32 KB)
Städtebauliche Leitlinien (16,5 MB)
Städtebauliche Leitlinen als txt-Dokument (127 KB)