Sanierungsgebiete

Modernisieren und Instandsetzen

In Heidelberg gibt es derzeit fünf förmlich festgelegte Sanierungsgebiete: die Konversionsflächen Südstadt, Heidelberg-Kirchheim/Patton Barracks, und Rohrbach-Hospital sowie die Sanierungsgebiete Wieblingen und Rohrbach-Hasenleiser.

Seit 1997 ist die Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz mbH Heidelberg (GGH) in ihrer Eigenschaft als Sanierungsträgerin mit der Abwicklung der städtischen Sanierungsgebiete beauftragt.

Hauptziel der Städtebauförderung nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauBG) ist die Behebung städtebaulicher Missstände und Funktionsverluste sowie die nachhaltige Stärkung von Städten und Gemeinden als Wirtschafts- und Wohnstandorte.

Für die Förderung von privaten Modernisierungsmaßnahmen gelten die vom Gemeinderat am 23. Juli 2020 beschlossenen Fördergrundsätze. Dabei gewährt die Stadt Heidelberg Zuschüsse bis maximal 25.000 EURO. Hierfür ist es notwendig, vor Beginn der Maßnahme eine entsprechende Vereinbarung mit der GGH abzuschließen. Maßnahmen, die vor einer Vereinbarung begonnen werden, sind nicht förderfähig. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch (siehe unten anhängige Förderrichtlinien). Auch für die steuerliche Abschreibung nach den Paragraphen 7h und 10f des Einkommenssteuergesetzes (EStG) ist eine Vereinbarung vor Beginn der Maßnahme erforderlich.

Weitere Infos

Architektenkammer
Deutsches Institut für Urbanistik
Förderrichtlinien (115 KB)
Pacht und Verkauf
Regierungspräsidium