Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Standesamt
Rathaus, Marktplatz 10
69117 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-4 93 40

Fax: 06221 58-4618500

Anzeige eines Sterbefalles

Für die Beurkundung des Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist. Der Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem zuständigen Standesamt angezeigt werden.

Sofern ein Bestattungsinstitut mit der Bestattung beauftragt wurde, erfolgt die Anzeige des Sterbefalls und Abwicklung in der Regel durch das Institut. Sie erhalten auch vom Bestattungsinstitut nach Abschluss der Beurkundung die bestellten Sterbeurkunden.

Ansonsten sind folgende Personen zur Anzeige verpflichtet (in der aufgeführten Reihenfolge):

  • Familienangehörige,
  • die Person, in deren Wohnung der Tod eingetreten ist, oder,
  • die Person, die beim Tod anwesend war oder vom Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Standesamt Heidelberg.

Unterlagen für die Beurkundung des Sterbefalles

Für die Beurkundung eines Sterbefalles werden folgende Dokumente und Urkunden benötigt:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass des Anzeigenden
  • bei Wohnsitz außerhalb von Heidelberg einen gültigen Personalausweis des Verstorbenen.
  • Wenn die/der Verstorbene

    - ledig war:
    eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil.

    - verheiratet war:
    eine beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch. Falls es kein Familienbuch gibt, eine Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister.

    - geschieden war:
    eine beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch mit Vermerk über die Auflösung der Ehe oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Eintragung der Auflösung.

    - verwitwet war:
    eine beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch oder eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder mit Sterbeurkunde des früheren Ehegatten.
  • die Todesbescheinigung
    (wird von dem Arzt ausgestellt, der die Leichenschau durchgeführt hat).

  • die Klinikanzeige (bei Sterbefällen in Kliniken).
  • die Freigabe durch die Staatsanwaltschaft (bei nicht natürlichem Tod).

Bitte beachten

Fremdsprachige Urkunden und Dokumente müssen von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer übersetzt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Prüfung erst nach Vorlage sämtlicher Unterlagen vorgenommen werden kann und dass sich daraus noch Sachverhalte ergeben könnten, bei denen die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich ist.

Um Ihnen die Sterbeurkunden schnellstmöglich ausstellen zu können, verwenden Sie bitte die Urkunden, die Sie bereits zuhause haben. Sie erhalten diese nach der Beurkundung wieder zurück. Soweit Ihnen keine Urkunden vorliegen besteht auch die Möglichkeit, dass wir die Urkunden –innerhalb Deutschlands- für Sie bei den jeweiligen Standesämtern abrufen. Bitte beachten Sie, dass wir keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer bei den betreffenden Standesämtern haben. Falls wir die Urkunden für Sie abrufen sollen, benötigen wir die genaue Bezeichnung des Standesamts und die vollständige Angabe aller Namen. Falls bekannt, teilen Sie uns bitte die Registernummer mit. Sie haben natürlich weiterhin die Möglichkeit, Ihre Urkunden selbst beim jeweiligen Standesamt zu bestellen.

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