Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Tiefbauamt
Gaisbergstraße 7
69115 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-2 79 00

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Straßen- & Wegebau

einschließlich Unterhaltung

Die Stadt Heidelberg ist als Straßenbaulastträger für Bundes- und Landesstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen und für Kreis- und Gemeindestraßen innerhalb des Stadtkreises Heidelberg zuständig. Das Tiefbauamt der Stadt Heidelberg ist für die bauliche Unterhaltung, Instandsetzung, Erneuerung und den Neubau dieser öffentlichen Straßen, Wege und Plätze zuständig.

Straßenschäden können dem Tiefbauamt über das Kontaktformular des Bürgerservice der Stadt mitgeteilt werden.

Die in der Verantwortung der Stadt stehenden Straßen, Wege und Plätze werden turnusmäßig von den Mitarbeitern der Straßenaufsicht abgegangen. Die Unterhaltungs-und Instandsetzungsmaßnahmen übernimmt in der Regel der Regiebetrieb Straßenunterhaltung.

Wer im öffentlichen Straßenraum Aufgrabungen vornehmen möchte, muss vor Baubeginn eine Aufgrabungsgenehmigung haben. Entsprechende Formulare sind beim Tiefbauamt Sachgebiet Straßenunterhaltung erhältlich. Die erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen erteilt das Amt für Verkehrsmanagment der Stadt Heidelberg. Das Lichtraumprofil der öffentlichen Straßen muss ständig freigehalten werden. Für Straßen gilt eine Lichte Höhe von 4,50 Meter über Straßenniveau, für Rad- und Gehwege eine Lichte Höhe von 2,70 Meter über Rad- und Gehwegniveau. Überwuchs aus privaten Grundstücken darf nicht in das Lichtraumprofil hineinragen und muss bis an die Grundstücksgrenzen zurückgeschnitten sein.

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