Straßenbeleuchtung
Die Stadt Heidelberg ist verpflichtet, für die Beleuchtung der öffentlichen Verkehrsflächen im Stadtgebiet zu sorgen.
Zur öffentlichen Verkehrsfläche gehören die Beleuchtung der öffentlichen Straßen, Wege, Plätze, Grünanlagen, Straßentunnels, Fußgängerunterführungen, Fußgängerüberwege, Passagenüberwege und die Anstrahlung von Gebäuden sowie öffentlichen Uhren.
Die Beleuchtungseinrichtungen unterliegen der Straßenbeleuchtungsrichtlinie der DIN EN 13201 (Teil 1 bis 5).
Mit der Planung, dem Bau und dem Betrieb sowie der Bestellung eines Bereitschaftsdienstes beauftragte die Stadt Heidelberg die Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH.
Schäden an der öffentlichen Straßenbeleuchtung können Sie per E-Mail oder mit einem Anruf bei den Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH melden.