Zuschüsse und Zuwendungen

Die neue Rahmenrichtlinie Zuwendungen

Die Stadt Heidelberg fördert mehr als 400 Zuwendungsempfänger, darunter freie Kulturträger, Sportvereine, soziale Einrichtungen und viele weitere Institutionen. Bisher gab es keine einheitliche Regelung bei der Stadt, nach welchem Verfahren Zuschüsse und andere Zuwendungen gewährt werden. Um die Verwaltungspraxis zu vereinheitlichen und im Sinne der Gleichbehandlung mehr Transparenz und Rechtssicherheit zu schaffen, hat der Gemeinderat die Rahmenrichtlinie Zuwendungen beschlossen, die zum 1. Januar 2016 in Kraft trat. Die Verwaltung hat die Vorgaben der Rahmenrichtlinie während des gesamten Verfahrens - also vom Antrag über die Bewilligung bis zum Verwendungsnachweis - zu beachten. Sie dient gewissermaßen als Handbuch und Orientierungshilfe für die Verwaltung und lenkt ggfs. ihr Ermessen.

 Rahmenrichtlinie Zuwendungen (583 KB)

Welche Regelungen löst die Rahmenrichtlinie ab ?

Außer Kraft treten ab 1. Januar 2016 folgende Regelungen:

-  Richtlinien zur Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheits- und Sozialbereich vom 25.10.1990

-  Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen im Bereich Soziale Sicherung (Einzelplan 4) vom 31.1.1991

-  Richtlinien zur Förderung freier Kulturgruppen in Heidelberg vom 19.12.1991

-  Kriterien für die Förderung von Projekten mit ausländischen Kindern und Jugendlichen vom 25.5.2007

Soweit diese Richtlinien besondere Regelungen enthielten, wurden diese unverändert in die Rahmenrichtlinie als besondere Teile integriert.  

Was regelt die Rahmenrichtlinie (nicht) ?

Die neue Rahmenrichtlinie befasst sich nicht mit der Frage, ob und in welcher Höhe eine Institution gefördert wird. Es geht vielmehr um die Phase danach: die Umsetzung der Zuwendung und das entsprechende Verwaltungsverfahren.

Aus der Rahmenrichtlinie ergibt sich beispielsweise

-  welche Angaben der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung enthalten muss,
-  welche Unterlagen mit dem Antrag einzureichen sind,
-  welche Förderungsarten in Frage kommen,
-  in welcher Form und über welchen Zeitraum eine Förderung möglich ist,
-  dass und in welcher Form die Verwendung der Mittel nachzuweisen ist.

Gilt die Rahmenrichtlinie für alle Zuwendungen der Stadt ?

Die Rahmenrichtlinie gilt (noch) nicht für alle Förderbereiche; ausgenommen sind beispielsweise das Sportförderungsprogramm oder die kostenlose bzw. vergünstigte Überlassung von Räumlichkeiten. 

Wie wird eine Zuwendung beantragt ?


Hinweis: Beim Ausfüllen der Formulare im PDF-Format bitten wir Sie, diese zuerst auf Ihrem Rechner zu speichern und dann in der bei Ihnen gespeicherten Version zu bearbeiten. In Einzelfällen kann es bei der Verwendung der PDF-Formulare zu Problemen in der Summenfunktion kommen. Bei dieser oder anderen Fehlfunktionen wenden Sie sich bitte an das zuständige Fachamt.

Elektronischer Antrag auf Projektförderung im Excel-Format (61 KB)
Antrag auf Projektförderung im PDF-Format (1,8 MB)
Die Projektförderung wird zur Deckung von Aufwendungen eines bestimmten, zeitlich und inhaltlich begrenzten Projekts gewährt. Sie kann sich auch auf ein Projekt beziehen, das mehr als einmal stattfindet.

Elektronischer Antrag auf Investitionsförderung im Excel-Format (54 KB)
Antrag auf Investitionsförderung im PDF-Format (1,6 MB)
Die Investitionsförderung ist eine besondere Art der Projektförderung. Hier wird die Zuwendung zur Deckung von Aufwendungen für eine Investition gewährt, die sich auf die Beschaffung oder Herstellung eines Vermögensgegenstandes bezieht.

Elektronischer Antrag auf institutionelle Förderung im Excel-Format (62 KB)
Antrag auf institutionelle Förderung im PDF-Format (2,3 MB)
Die institutionelle Förderung wird als Zuwendung zur Deckung von Aufwendungen für alle oder bestimmte Tätigkeitsfelder des Antragstellers gewährt.

Wie ist die Verwendung der Mittel nachzuweisen ?

Die Verwendung der Zuwendung ist nachzuweisen; je nach Förderart ist das entsprechende Formular zu verwenden.

Hinweis: Beim Ausfüllen der Formulare im PDF-Format bitten wir Sie, diese zuerst auf Ihrem Rechner zu speichern und dann in der bei Ihnen gespeicherten Version zu bearbeiten. In Einzelfällen kann es bei der Verwendung der PDF-Formulare zu Problemen in der Summenfunktion kommen. Bei dieser oder anderen Fehlfunktionen wenden Sie sich bitte an das zuständige Fachamt.

Verwendungsnachweis Projektförderung im Excel-Format (60 KB)
Verwendungsnachweis Projektförderung  im PDF-Format (1,8 MB)
 
Verwendungsnachweis Investitionsförderung im Excel-Format (54 KB)
Verwendungsnachweis Investitionsförderung im PDF-Format (1,7 MB)

Verwendungsnachweis institutionelle Förderung im Excel-Format (59 KB)
Verwendungsnachweis institutionelle Förderung im PDF-Format (1,8 MB)
 

An wen kann ich mich bei Fragen wenden ?

Bei Fragen zur Gewährung von Zuwendungen wenden Sie sich bitte direkt an das für das geförderte Themenfeld zuständige Fachamt.

Info

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