Förderprogramme der Stadt Heidelberg
1. Barrierefreiheit
2. Sport
3. Umweltschutz
- Anschaffung von Erdgas-, Elektro- und Hybridfahrzeugen (Umweltfreundlich mobil)
- Einsparung von Frischwasser und Vermeidung von Abwasser (Nachhaltiges Wassermanagement)
- Verbesserung der Gebäudedämmung (Rationelle Energieverwendung)
4. Wohnraum
- Gemeinschaftliche Wohnprojekte
- Landeswohnraumförderungsprogramm
- Mietwohnraumförderung
- Wohneigentum für Familien
5. Weitere Förderangebote externer Institutionen
Barrierefreiheit
Förderprogramm „Barrierefreiheit für öffentlich zugängliche Gebäude“
Die Stadt Heidelberg bezuschusst die Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlich zugängliche Gebäudebestand. Der Zuschuss kann für bauliche, technische oder sonstige Maßnahmen gewährt werden, wenn dadurch der Zugang zum Gebäude, die Nutzung der Räumlichkeiten oder des Angebots für Menschen mit Behinderungen auf Dauer ermöglicht oder erleichtert wird.
- Wichtig: Voraussetzungen für eine Förderung sind ein persönliches Gespräch mit der Wohnberatung sowie die Antragstellung vor Baubeginn, bzw. vor der Auftragsvergabe.
Förderprogramm "Barrierefreie Lebenslaufwohnungen“
Die Stadt Heidelberg fördert den Neubau, Erwerb oder Umbau von Wohnungen, wenn diese barrierefrei im Sinne des Förderprogramms hergestellt werden.
Programmteil A: Neubau, Sanierung oder Kauf einer Wohnung
15.000 Euro für eine Wohneinheit können Investoren, Bauherren und Eigentümer beim Neubau von barrierefreien Mietwohnungen erhalten. Der Kauf einer barrierefreien Wohnung kann mit 15.000 € bezuschusst werden.
Programmteil B: Individuelle Wohnungsanpassung
Der bedarfsgerechte individuelle Umbau einer Miet- oder Eigentumswohnung ist bis zu 50 % der Maßnahmekosten zuschussfähig
Programmteil C: Barrierefreie Erschließung von Bestandsgebäuden
Mit einem 50%-igen Kostenzuschuss bis maximal 50.000 Euro können Maßnahmen zur Erschließung gefördert werden, wenn das Gebäude mindestens viergeschossig ist und damit mindestens 20 Wohnungen erschlossen werden.
- Wichtig: Voraussetzungen für eine Förderung sind ein persönliches Gespräch mit der Wohnberatung sowie die Antragstellung vor Baubeginn, bzw. vor der Auftragsvergabe oder Unterzeichnung des Kaufvertrags. Die Zuschussgewährung beim Wohnungskauf oder Umbau im Eigentum ist abhängig von Einkommen und Vermögen.
- Grundsätze zur Förderung barrierefreier Lebenslaufwohnungen (PDF-Datei, 71 KB)
- Merkblatt Bauliche Anforderungen für barrierefreie Wohnungen (PDF-Datei, 75 KB)
- Antragsformular (PDF-Datei, 75 KB)
Sport
Investitionen im Sportbereich
Die Stadt Heidelberg gewährt den Heidelberger Sportvereinen Zuschüsse, sofern der Verein Mitglied im Sportkreis Heidelberg ist und angemessene Mitgliedsbeiträge erhebt. Voraussetzung ist außerdem die Aufnahme der Maßnahmen in die Investitionsliste des Sportkreises zum laufenden Sportförderungsprogramm.
- Sportförderrichtlinien (PDF-Datei, 73 KB)
- Investitionszuschuss - Verwendungsnachweis der geleisteten Zahlungen im Rahmen der Sportförderrichtlinien (PDF-Datei, 491 KB)
Zuschüsse zum laufenden Betrieb im Bereich Sport
Die Stadt Heidelberg gewährt Zuschüsse zum laufenden Betrieb nach den Richtlinien des Sportförderungsprogramms, die in besonderer Weise den Kinder- und Jugendsport (bis 18 Jahre) sowie den Sport für Ältere (ab 60 Jahre) berücksichtigen
- Ausbildung von nebenberuflichen Übungsleitern - Antrag auf Zuschus (PDF-Datei 146 KB)
- Beiträge Badischer Sportbund - Antrag auf Zuschuss (PDF-Datei 141 KB)
- Datenverarbeitungskosten - Antrag auf Zuschuss (PDF-Datei 144 KB)
- EDV-Kosten - Antrag auf Zuschuss (PDF-Datei 143 KB)
- Energiekosten - Antrag auf Zuschuss (PDF-Datei 144 KB)
- Fahrtkosten - Antrag nach Sportförderungsprogramm (PDF-Datei 160 KB)
- Nebenberufliche Übungsleiter - Antrag auf Zuschuss (PDF-Datei 146 KB)
- Sportphilologen - Antrag auf Zuschuss (PDF-Datei 139 KB)
- Sportstättenzuschuss - Antrag auf Zuschuss (PDF-Datei 139 KB)
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Umweltschutz
Förderprogramm zur Anschaffung von Erdgas-, Elektro- und Hybridfahrzeugen (Umweltfreundlich mobil)
Mit dem Förderprogramm „Umweltfreundlich mobil“ wird die Stadt Heidelberg in Zukunft neben der Anschaffung von Erdgasfahrzeugen auch die Anschaffung von Elektro- und Hybridfahrzeugen bezuschussen. Die Stadt Heidelberg strebt eine Vorreiterrolle beim Wechsel auf innovative Technologien an und unterstützt mit diesem Förderprogramm alternative Antriebe und Kraftstoffe zum Schutz der Umwelt und des Klimas. Die neuen Technologien tragen dazu bei, die Luft- und Lärmbelastung durch den Straßenverkehr in Heidelberg zu reduzieren.
Förderprogramm zur Einsparung von Frischwasser und Vermeidung von Abwasser (Nachhaltiges Wassermanagement)
Im Einzelnen werden folgende Maßnahmen bezuschusst:
- Regenwassernutzung in Haus und Garten
- Entsiegelung von Flächen
- Versickerung von Niederschlagswasser
- Dachflächenbegrünung
- Wohnungswasserzähler (nur Nachrüstung in Mietwohnungen)
- Sonstige Maßnahmen
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Wichtig: Aufträge zur Durchführung solcher Maßnahmen erst nach Zuschussbewilligung erteilen
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Telefonische Auskunft erteilen die Mitarbeiter/innen der Wohnbauförderung oder die Mitarbeiter/innen des Bereichs Technischer Umweltschutz und Wasserwirtschaft
- Antragsformular (PDF-Datei 289 KB)
- Anlage Dachflächenbegrünung (PDF-Datei 229 KB)
- Anlage Entsiegelung ( (PDF-Datei 227 KB)
- Anlage Regenwassernutzung im Gebäude (PDF-Datei 232 KB)
- Anlage Regenwassernutzung im Garten (PDF-Datei 235 KB)
- Anlage Versickerung von Niederschlagswasser (PDF-Datei 230 KB)
- Anlage Wasserzähler für Mietwohnungen (PDF-Datei 221 KB)
Förderprogramm zur Verbesserung der Gebäudedämmung (Rationelle Energieverwendung)
Förderfähig sind Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von Altbauten für die Bereiche Dach, Außenwand und Fenster. Der Neubau von Passivhäusern wird ebenfalls bezuschusst: Informationen zum energieeffizienten Bauen und Renovieren
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Wichtig: Aufträge zur Durchführung der Maßnahmen erst nach Zuschussbewilligung erteilen.
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Telefonische Auskunft erteilen die Mitarbeiter/innen der Wohnbauförderung des Technischen Bürgeramts oder die Mitarbeiter/innen des Bereichs Energie und Klimaschutz des Amtes für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie
- Nutzen Sie auch die kostenlose Energieberatungs-Hotline der Stadt Heidelberg unter 06221 58-18141
- Broschüre Förderprogramm "Rationelle Energieverwendung" (PDF-Datei 655 KB)
- Antragsformular (PDF-Datei 147 KB)
Wohnraum-Förderung
Förderprogramm für Familien (Schaffung von Wohneigentum)
Familien, Lebenspartnerschaften, Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, aber auch noch kinderlose junge Paare können einen Zins- oder Eigenkapitalzuschuss erhalten.
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Wichtig: Förderanträge unbedingt vor Baubeginn oder Vertragsabschluss stellen.
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Telefonische Auskunft erteilen die Mitarbeiter/innen der Wohnbauförderung
- Antragsformular (PDF-Datei 486 KB)
Gemeinschaftliche Wohnprojekte
Gemeinschaftliche Wohnprojekte werden von Menschen organisiert, die zusammen leben, aber gleichzeitig den persönlichen Freiraum wahren wollen. Solche Projekte können von der Stadt Heidelberg gefördert werden. Ansprechpartner ist die Wohnberatung.
Landeswohnraumförderungsprogramm
Förderanträge für Maßnahmen im Stadtgebiet Heidelberg können nur über das Amt für Baurecht und Denkmalschutz eingereicht werden. Nur mit einer Empfehlung der städtischen Wohnbauförderung ist es möglich, ein zinsverbilligtes Darlehen der L- Bank zu erhalten.
- Telefonische Auskunft erteilen die Mitarbeiter/innen der Wohnbauförderung oder direkt bei der L-Bank
Mietwohnraumförderung
Das Mietwohnraumförderprogramm richtet sich in erster Linie an Vermieter und Investoren mit dem Ziel, Fördervereinbarungen zu Gunsten bestimmter Mieterhaushalte zu schließen. Hierfür können zwei Arten von Zuschuss gewährt werden:
- Mietzuschuss
Die Stadt Heidelberg zahlt Mietzuschüsse bis zu 3 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche auf die Mietspiegelmiete für bestehenden oder neuen Wohnraum für die Übernahme von Mietpreis- und Belegungsbindungen durch den Vermieter. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Vermieter zusätzlich ein Belegungszuschuss von maximal 0,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche gewährt werden. - Investitionszuschuss
Die Stadt Heidelberg gewährt Grundstückseigentümern und Investoren einen Zuschuss in Höhe der kapitalisierten Verzinsung des Wertes eines Grundstücks, das mit Wohnungen bebaut wird und diese an bestimmte Mieterhaushalte vermietet werden. Der maßgebliche Bodenwert richtet sich nach dem Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses und die Verzinsung nach dem jeweiligen Zins der L-Bank Baden-Württemberg für Kapitalmarktdarlehen.



