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Umwelt und Natur
Umwelt- und Klimaschutz 
Prüfungen zur Umweltverträglichkeit
Ökologische Selbstkontrolle
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Freiwillige kommunale Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP)
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Seit 1997 werden alle umweltrelevanten Maßnahmen der Stadt einer ökologischen Selbstkontrolle, einer sogenannten Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen. Darunter fallen beispielsweise alle Bauvorhaben außerhalb der bebauten Bereiche (Außenbereich).
Im Gegensatz zur UVP nach dem UVP-Gesetz ist die kommunale UVP eine freiwillige Aufgabe der Stadt. Die UVP fließt zusammen mit anderen Belangen in die Abwägung ein und dient der Entscheidungsfindung.
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UVP nach dem Landes UVP-Gesetz
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Nach dem Landesgesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten ist die Durchführung einer UVP bei bestimmten Großvorhaben gesetzlich vorgeschrieben. Die UVP-Leitstelle berät städtische Ämter bei welchen Projekten und wie solche Prüfungen abzuwickeln sind. Sie knüpft Verbindungen zu den untergeordneten Dienststellen (zum Beispiel Regierungspräsidium) und führt in Abstimmung mit diesen Behörden Vorprüfungen durch.
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Strategische Umweltprüfung
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Seit dem 20. Juli 2004 sind nach dem Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau) neue gesetzliche Vorgaben bei der Erstellung von Bebauungsplänen zu beachten. So ist unter anderem für jeden Bebauungsplan ein so genannter Umweltbericht zu erstellen. Damit beabsichtigt der Gesetzgeber, die Entscheidungsfindung für die Bürgerinnen und Bürger transparenter zu machen.
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Umweltberichte
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Die Stadt Heidelberg legt in angemessenen Abständen eine Fortschreibung des Umweltberichts vor. In diesem Umweltbericht werden alle Projekte und Maßnahmen aufgelistet, die im jeweiligen Berichtszeitraum von der Stadt oder mit finanzieller Unterstützung der Stadt durchgeführt beziehungsweise begonnen wurden. Zur besseren Übersicht sind bei allen Maßnahmen die notwendigen Finanzmittel, der Zeitbedarf und die verantwortlichen Dienststellen oder Organisationen aufgelistet.
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Koordination bei ökologischen Fragen zur Bauleitplanung
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Die UVP-Leitstelle achtet darauf, dass alle Bereiche des Umweltamtes über neue Flächenplanungen (zum Beispiel bei Planfeststellungen, Bebauungsplänen oder ähnlichem) informiert werden. Sie sammelt die Fachbeiträge, prüft auf Vollständigkeit und fertigt daraus eine gemeinsame Stellungnahme für die jeweiligen Planungsträger.
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