Neue Naturschutzwarte
Neubestellung der Naturschutzwarte für den Stadtkreis Heidelberg im Rahmen einer Arbeitstagung
Die Stadt Heidelberg hat gemäß Paragraf 68 des Naturschutzgesetzes für die Dauer von fünf Jahren einen „neuen“ Naturschutzdienst bestellt. Die Ernennung zur/zum Naturschutzwart/in fand im Rahmen einer Arbeitstagung statt. Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner überreichte am 10. Juli im Handschuhsheimer Schützenhaus die Dienstabzeichen und Ausweise. Von den 39 Naturschutzwarten, die bestellt werden, werden 35 Warte für die neue Amtszeit „wiederbestellt“. Das Amt des Naturschutzwarts ist ein Ehrenamt. Die Amtszeit der bisherigen Naturschutzwarte endet am 30. September 2007.
Zu neuen Naturschutzwarten wurden auf der Tagung Michael Braun, Traudel Dickler, Jörg Edelmann und Corinna Heyer bestellt. Die Arbeit der Naturschutzwarte ist im Naturschutzgesetz des Landes Baden-Württembergs festgelegt. Danach können die Naturschutzbehörden zur Unterstützung einer effektiven Naturschutzarbeit Personen damit beauftragen, die Einhaltung relevanter Vorschriften zum Schutz der Natur und Landschaft zu kontrollieren. Die Naturschutzwarte teilen der Naturschutzbehörde nachteilige Ver-änderungen in Natur und Landschaft mit und wirken an deren Beseitigung mit. Sie sind verpflichtet, der Naturschutzbehörde Verletzungen von Vorschriften im Bereich des Naturschutzrechts zu melden. Sie müssen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit einen Ausweis mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. Die Naturschutzwarte sind auch dazu berechtigt, Personen, die gegen das Naturschutzrecht verstoßen, zur Feststellung ihrer Personalien anzuhalten.
Das Amt des Naturschutzwarts kann ausüben, wer volljährig ist, in Baden-Württemberg wohnt, die in seinem Aufgabenbereich erforderlichen naturkundlichen Kenntnisse besitzt, die wesentlichen rechtlichen Bestimmungen zum Schutz der Natur und Landschaft kennt, mit den örtlichen Verhältnissen, insbesondere den geschützten Gebieten und Gegenständen innerhalb seines Aufgabenbereichs vertraut ist, über die notwendige allgemeine Lebenserfahrung verfügt und einen guten Leumund besitzt.
Vorschlagsberechtigt für die Bestellung einer Person zum Naturschutzwart sind die Naturschutzvereine, der Landesnaturschutzverband und die Gemeinden. Geeignete Kandidaten können sich aber auch selbst bewerben.
Naturschutzwarte, bestellt für die Zeit vom 1.10.2007 bis 30.9.2012:
1. Auer, Franz
2. Bälz, Hans-Jürgen
3. Baller, Gaby
4. Bopp, Manfred
5. Braun, Michael
6. Clauer, Jörg
7. Clauer, Philipp
8. Dickler, Traudel
9. Edelmann, Jörg
10. Fischer, Heinrich
11. Gäng, Hans-Martin
12. Grießhaber, Adalbert
13. Grimmig, Dieter
14. Hansmann, Adi
15. Hartmann, Thomas
16. Heinath, Jürgen
17. Heyer, Corinna
18. Hornung, Gerhard
19. Ihlenfeld, Klaus
20. Jäger, Claudia Dr.
21. Kaltschmidt, Heinz
22. Kaltschmidt, Jens
23. Kowalsky, Bernd
24. Lehn, Erich
25. Müller, Franz
26. Ortlieb, Norbert
27. Preusch, Michael Dr.
28. Raqué, Karl-Friedrich Dr.
29. Rautmann, Marco
30. Rehm, Gerhard
31. Rossmanith, Karin
32. Schäfer, Helmut
33. Schäffner, Eugen
34. Schneider, Christa Dr.
35. Thoni, Siegfried
36. Trabold, Thomas Dr.
37. Violet, Volker
38. Wilhelm, Ilge
39. Willer, Wilfried Dr.