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Pressedienst der Stadt Heidelberg vom 5. März 2009

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Vorschläge für die Wahl des Gemeinderates jetzt einreichen

Ab Donnerstag, 5. März, können Vorschläge für die Wahl des Gemeinderates am 7. Juni 2009 eingereicht werden. Die Wahlvorschläge müssen spätestens bis (Grün-)Donnerstag, 9. April 2009, 18 Uhr, vorliegen. Die Wahldienststelle im städtischen Bürgeramt weist darauf hin, dass es sich um einen gesetzlich vorgeschriebenen Termin handelt. Für die gültige Einreichung sind folgende Vordrucke erforderlich: 1.) Formblatt „Wahlvorschlag“, 2.) Formblatt „Niederschrift über die Aufstellung der Bewerber/innen“, 3.) Formblatt „Zustimmungserklärung“ für jede/n einzelne/n Bewerber/in. Sofern für den Wahlvorschlag auch ein/e Bürger/in der Europäischen Union kandidiert, ist für diese/n zusätzlich ein Vordruck „Versicherung an Eides statt für Unionsbürger/innen“ vorzulegen. Die Wahlvorschläge können sowohl beim Vorsitzenden des Wahlausschusses, Oberbürgermeister Dr. Würzner, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg, als auch beim Bürgeramt Mitte, Wahldienststelle, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg, Zimmer 21, abgegeben werden. Ab sofort können mit der Einreichung des Wahlvorschlags bei der Wahldienststelle auch die Formblätter für Unterstützungsunterschriften beantragt werden.

Für die Kommunalwahl in Heidelberg sind 150 Unterstützungsunterschriften erforderlich, sofern der Wahlvorschlag nicht bereits im jetzigen Gemeinderat oder im Landtag Baden-Württemberg vertreten ist.

Fragen dazu und rund um die Wahlen 2009 beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wahldienststelle des Bürgeramtes Mitte unter Telefon 06221 58-13550, -13580, -13540, -13570 und per E-Mail an Wahldienststelle@Heidelberg.de. Die öffentliche Bekanntmachung zur Einreichung der Wahlvorschläge ist auf der städtischen Homepage unter www.heidelberg.de/wahlen  und im Bekanntmachungsteil des STADTBLATTS vom 4. März einzusehen.


Konjunkturprogramm II des Bundes: Heidelberg legt Maßnahmenliste vor

Die Stadt Heidelberg beabsichtigt, beim Land Baden-Württemberg Investitionsmittel in Höhe von rund 42,26 Millionen Euro aus dem Konjunkturpaket II anzumelden. Das vorgesehene Maßnahmenpaket hat der Haupt- und Finanzausschuss am Mittwoch, 4. März 2009, einstimmig beschlossen und die Verwaltung dazu ermächtigt, alle erforderlichen vorbereitenden Maßnahmen zur Umsetzung dieser Projekte zu ergreifen. Am Donnerstag, 19. März, wird das Paket dem Gemeinderat vorgelegt.

Der Schwerpunkt beim Maßnahmenpaket liegt mit rund 22,26 Millionen Euro im Schulbereich. Hier sind insbesondere energetische Sanierungsmaßnahmen geplant. Des Weiteren sind Projekte im Infrastrukturbereich vorgesehen, etwa für Maßnahmen zur Lärmsanierung oder zur Sanierung der Altstadt. Diese Aufteilung entspricht den Vorgaben des Konjunkturprogramms, wonach 65 Prozent der Fördermittel für Bildungsinfrastrukturmaßnahmen und 35 Prozent für den Investitionsschwerpunkt sonstige Infrastruktur verwendet werden müssen. Die Kommunen müssen sich an den Kosten für die Maßnahmen zu 25 Prozent beteiligen. Außerdem sind die Kommunen verpflichtet, die Maßnahmen bis Ende 2011 fertigzustellen und abzurechnen.

Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner: „Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, innerhalb kürzester Zeit ein hervorragendes Maßnahmenpaket zusammenzustellen. Es deckt nicht nur die komplette Bandbreite unserer städtischen Programmschwerpunkte ab, sondern erfüllt in jeder Hinsicht die strengen Kriterien, insbesondere im Hinblick auf die enge zeitliche Abwicklung, die der Bund dafür vorgegeben hat. Vor allen Dingen aber haben wir darauf geachtet, dass wir als Stadt diese Maßnahmen auch finanziell zusätzlich stemmen können. Ich bin zuversichtlich, dass das Land einem Großteil dieser Maßnahmen zustimmt.“

Der Anteil Baden-Württembergs (Land und Kommunen) des Konjunkturpakets II beläuft sich auf rund 1,238 Milliarden Euro, die Stadt Heidelberg geht nach ersten Berechnungen davon aus, mindestens sieben Millionen Euro an pauschalen Zuweisungen für den Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur und rund 1,5 Millionen Euro für die sonstige kommunale Infrastruktur zu erhalten. Darüber hinaus ist noch mit weiteren Mitteln aus der Aufstockung bereits bestehender Förderprogramme zu rechnen, deren Höhe allerdings noch nicht beziffert werden kann.



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