Notpflegefamilien in Heidelberg gesucht!
Das Kinder- und Jugendamt der Stadt Heidelberg sucht Paare oder Familien, die für einen begrenzten Zeitraum ein Kind von null bis zehn Jahren aufnehmen, wenn die Eltern wegen Krankheit, Klinik- oder Therapieaufenthalt nicht in der Lage sind, ihre Kinder zu betreuen, die Kinder danach aber wieder in den Haushalt der Eltern zurückkehren können. Das Paar oder die Familie sollten erfahrene und offene Persönlichkeiten sein, die einem Kind über die schwierige Trennungszeit hinweghelfen können. Da es sich des Öfteren um Heidelberger Kindergarten- oder Schulkinder handelt, sollten sie in Heidelberg leben. Das Kinder – und Jugendamt bietet Schulung, Betreuung und finanzielle Unterstützung an. Bei Nichtbelegung würde ein monatliches Freihaltegeld , bei Belegung ein Pflegegeld gezahlt. Nähere Informationen gibt es bei Brigitte Thormann unter Telefon 06221 58-37770.
Ausländerrat/Migrationsrat: acht Plätze, 29 Bewerberinnen und Bewerber
Für die acht im Ausländerrat/Migrationsrat der Stadt Heidelberg noch zu besetzenden Plätze haben sich bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 15. August 2009 insgesamt 29 Menschen mit ganz unterschiedlichem Migrationshintergrund beworben. Sie alle wollen sich in den kommenden fünf Jahren in dem Gremium für die Interessen und Belange der Heidelberger Migrantinnen und Migranten einsetzen. Der Ausländerrat/Migrationsrat ist das Sprachrohr der in Heidelberg lebenden Zuwanderer auf kommunalpolitischer Ebene.
Am 7. Juni haben die Heidelberger Wahlberechtigten per Direktwahl die 13 neuen Mitglieder, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, in den Ausländerrat/Migrationsrat gewählt. Neben diesen 13 direkt gewählten Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürgern besteht der Rat noch aus zwölf weiteren Mitgliedern. Vier dieser zwölf werden aus der Mitte des Gemeinderates in den Ausländerrat/Migrationsrat berufen.
Die verbleibenden acht Plätze sind Menschen vorbehalten, die entweder als Ausländer/in die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, eingebürgerte Einwohner/-innen ausländischer Herkunft sind, die die ehemalige nicht deutsche Staatsangehörigkeit nachweisen können, oder Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler nach Paragraf 4 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) sind, welche die deutsche Staatsangehörigkeit nach Paragraf 7 oder Paragraf 40 a des Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) erworben haben.
Die gesuchten acht Mitglieder werden voraussichtlich in einer Sitzung am 24. September 2009 von den direkt gewählten und den gemeinderätlichen Mitgliedern des Ausländerrates/Migrationsrates aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber gewählt und am 22. Oktober 2009 offiziell vom Gemeinderat bestellt. Die erste Sitzung des vollständigen 25-köpfigen Gremiums ist voraussichtlich am 27. Oktober 2009. Weitere Informationen gibt es in der Geschäftsstelle des Ausländerrats/Migrationsrats unter Telefon 06221 58-10360 oder im Internet unter www.auslaenderrat.heidelberg.de .