Sie sind hier: Startseite Pressemitteilungs-Archiv

Aktuelle Meldungen

Heidelberg im Spiegel der Medien

Pressemitteilungs-Archiv

Regionale Medien

stadtblatt

Stadtblatt-Archiv


externe Links

Heidelberger Ansichten   (kostenloser Bilderdienst)



Pressedienst der Stadt Heidelberg vom 17. August 2009

2005    2006    2007    2008    2009    2010    2011    2012    2013   
Januar    Februar    März    April    Mai    Juni    Juli    August    September    Oktober    November    Dezember   
03    04    05    06    10    14    17    18    19    25    26    27    28   

Flaggen flattern für die Völkerverständigung

Am Rathaus werden an den Nationalfeiertagen der EU-Mitgliedsstaaten jetzt die jeweiligen Landesflaggen gehisst

Es wird bunter vor dem Heidelberger Rathaus: Als Zeichen der Völkerverständigung und Internationalität werden an den offiziellen Nationalfeiertagen der EU-Mitgliedsstaaten jetzt deren jeweilige Nationalflagge sowie die EU-Flagge gehisst. Bisher flatterten an den Fahnenmasten nur am deutschen Nationalfeiertag sowie zu besonderen Anlässen die deutsche Flagge sowie am Europatag, der jährlich am 9. Mai begangen wird, die EU-Flagge. Die Flaggen stammen aus dem Flaggenlager der Berufsfeuerwehr Heidelberg. Den Anfang hat bereits am 14. Juli, dem französischen Nationalfeiertag, die französische Flagge gemacht.

Die Idee, den europäischen Gedanken auf diese Weise zu stärken, geht auf die Initiative des Europa-Büros der Stadt Heidelberg und der Europa-Union zurück. Hintergrund ist, dass eine bessere Kenntnis anderer Städte und Länder zu mehr Toleranz und einem friedlichen Zusammenleben führen. Denn die Stadt Heidelberg ist in europäischen und internationalen Netzwerken aktiv, und hat zudem drei Partnerstädte innerhalb der Europäischen Union (Bautzen in Deutschland, Montpellier in Frankreich und Cambridge in Großbritannien). Das Hissen der Nationalflaggen soll darüber hinaus der immer schon multikulturellen Bevölkerung Heidelbergs Rechnung tragen: Die Heimatländer vieler Migrantinnen und Migranten, die in Heidelberg leben und arbeiten, werden so gewürdigt. Informationen zu den Aktivitäten des Europa-Büros der Stadt gibt es im Internet unter www.heidelberg.de/europa.

Die Nationalfeiertage der EU-Mitgliedsstaaten

16. Februar: Litauen
24. Februar: Estland
3. März: Bulgarien
15. März: Ungarn
17. März: Irland
25. März: Griechenland
31. März: Malta
30. April: Niederlande
2. Juni: Italien
5. Juni: Dänemark
6. Juni: Schweden
10. Juni: Portugal
23. Juni: Luxemburg
25. Juni: Slowenien
Juni, immer am zweiten Samstag: Großbritannien
14. Juli: Frankreich
21. Juli: Belgien
1. September: Slowakei
1. Oktober: Zypern
3. Oktober: Deutschland
12. Oktober: Spanien
26. Oktober: Österreich
28. Oktober: Tschechien
11. November: Polen
18. November: Lettland
1. Dezember: Rumänien
6. Dezember: Finnland



Kandidaten für den bmb gesucht!

Jetzt bewerben für den Beirat für Menschen mit Behinderungen

Im Oktober wird der Beirat von Menschen mit Behinderungen (bmb) neu besetzt. Wer künftig in der Kommunalpolitik die Interessen der Menschen mit Behinderungen in Heidelberg vertreten will, sollte sich jetzt als Kandidat melden.

Der Beirat ist ein unabhängiges, nicht weisungsgebundenes und ehrenamtlich tätiges Gremium, das die Interessen der Menschen mit Behinderungen/chronischen Erkrankungen in Heidelberg vertritt. Der bmb setzt sich künftig aus 14 Mitgliedern aus dem Kreis der Menschen mit Behinderungen zusammen, zuzüglich eines Mitglieds der Liga der Freien Wohlfahrtspflege. Die Amtszeit des bmb dauert – wie die Amtszeit des Gemeinderats – fünf Jahre.

Voraussetzungen

Die Mitglieder müssen selbst dem Kreis der Menschen mit Behinderungen/chronischen Erkrankungen (Grad der Behinderung 50 Prozent oder mehr) angehören und in Heidelberg wohnen. Im Beirat sollen nach Möglichkeit Menschen mit allen Arten von Behinderungen vertreten sein, auch Menschen, die Kommunikationsassistenz benötigen. In Ausnahmefällen können auch Angehörige berufen werden.

Bewerbungsfrist

Wer Interesse an einer Mitarbeit im Beirat von Menschen mit Behinderungen hat, schickt seinen Bewerbungsbogen bis spätestens 16. September 2009 an: Stadtverwaltung Heidelberg, Amt für Soziales und Senioren, Geschäftsstelle bmb, Fischmarkt 2, 69117 Heidelberg. Den Bewerbungsbogen gibt es zum Download (RTF-Datei, 58 KB). unter www.bmb.heidelberg.de . Der Bogen kann auch per E-Mail unter Sozialamt@Heidelberg.de oder telefonisch unter 06221 58-38000 angefordert werden. Meldungen, die nach dem 16. September 2009 eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Kandidatenauswahl

Die Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten und die Nominierung der künftigen Mitglieder des bmb findet am 7. Oktober 2009, ab 17.30 Uhr, im Großen Saal des Heidelberger Rathauses durch Delegierte der Heidelberger Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen statt. Der Gemeinderat beruft die Mitglieder im Oktober 2009.


"Lebendigen Branchenmix in der Unteren Straße erhalten"

Die Stadt Heidelberg will alle ihre rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, der Umwandlung weiterer Geschäfte in Gaststätten in der Unteren Straße in der Heidelberger Altstadt entgegenzuwirken. Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner: „Wir werden alles dafür tun, den lebendigen Branchenmix in der Unteren Straße zu erhalten. Eine Kneipen-Monokultur kommt für mich nicht in Frage – insbesondere im Interesse der Altstadt-Anwohnerinnen und Anwohner, aber ebenso zum Nutzen der Geschäfte in der Unteren Straße, die nicht in eine Außenseiterrolle gedrängt werden dürfen.“

Seit Juli 2008 gingen sechs Bauanträge auf Nutzungsänderung in Gaststätte für gewerblich genutzte Objekte in der Unteren Straße bei der Stadt Heidelberg ein.

In einem Fall war die Stadt Heidelberg durch einen zuvor erteilten positiven Bauvorbescheid gebunden. Die entsprechende Bauvoranfrage war bereits am 28. April 2008 eingereicht worden. Bei der Beurteilung des Vorhabens spielte eine Rolle, dass mit dieser Nutzungsänderung die nach dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Spielhallenverbot Altstadt“ der Stadt Heidelberg vom 5. Dezember 1986 unzulässige Spielhallennutzung (mit Bestandsschutz aus der Zeit vor Inkrafttreten des Bebauungsplans) aufgegeben wurde.

In einem Fall wurde der Antrag nach Ankündigung der geplanten Versagung zurückgenommen, zumal der Hauseigentümer sich gegen eine Gaststätte und für eine Vermietung an einen bereits in der Unteren Straße ansässigen Ladenbetreiber entschieden hatte.

In drei Fällen wurde der Antrag abgelehnt. Davon wurden in zwei Fällen fristgerecht Widersprüche eingelegt, die zwischenzeitlich dem Regierungspräsidium Karlsruhe zur Entscheidung vorliegen. Ein weiteres Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, dieses wird von der Tendenz her genauso entschieden werden.

Nachdem innerhalb kurzer Zeit die genannten Bauanträge auf Nutzungsänderung von Laden in Gaststätte eingereicht wurden –  und aus den Beratungen im Technischen Bürgeramt bekannt ist, dass es weitere Interessenten für Gaststättennutzungen in der Unteren Straße gibt – sieht die Stadt Heidelberg die Notwendigkeit, die rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die bestehende Eigenart des Gebiets, die derzeit noch von einem verträglichen Nutzungsverhältnis (Läden und Gaststätten in den Erdgeschossen, Wohnen in den Obergeschossen) geprägt ist, in der Unteren Straße zu schützen.

Rechtliche Grundlagen

Die Grundstücke liegen nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans. Die planungsrechtliche Zulässigkeit der Vorhaben beurteilt sich daher nach Paragraph 29 Baugesetzbuch in Verbindung mit Paragraph 34 Baugesetzbuch (im Zusammenhang bebauter Ortsteil). Die beantragten Gaststätten fügen sich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein, da auf diese nicht die erforderliche Rücksicht genommen wird. Nach Paragraph 15 Abs. 1 Satz 2 Baunutzungsverordnung sind bauliche und sonstige Anlagen unzulässig, wenn von ihnen Belästigungen oder Störungen ausgehen können, die nach der Eigenart des Baugebiets im Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind.

Die Konflikte zwischen der Wohnnutzung und den zahlreichen Gaststätten haben sich in den letzten Jahren immer mehr verstärkt. Die Grenze des Zumutbaren ist bereits erreicht. Das Problem verstärkt sich mit jeder zusätzlichen Gaststätte. Städtebauliches Ziel ist es daher, die vorhandene Wohnnutzung in den Obergeschossen und die noch verträgliche Nutzung von Läden und Gaststätten in den Erdgeschossen zu erhalten.

Mit jeder weiteren Umnutzung eines Ladens in eine Gaststätte wird die vorhandene „gesunde“ Nutzungsstruktur geschädigt, mit dem Ergebnis, dass die Untere Straße sich zur „Kneipenmeile“ entwickelt, in der die dann nur noch vereinzelten Läden keine Chancen mehr haben und das Wohnen in den Obergeschossen wegen der Störungen und Belästigungen unerträglich wird.

Stand des Bebauungsplanverfahrens

Am 8. März 2001 hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren „Östliche Altstadt – zur Regelung der Zulässigkeit von Schank- und Speisewirtschaften“ gefasst. Die gleichzeitig beschlossene Veränderungssperre trat am 21. Dezember 2006 außer Kraft.

Nach dem aktuellem Stand des Bebauungsplanentwurfs ist für die Grundstücke in der Unteren Straße hinsichtlich der Art der Nutzung die Festsetzung „Besonderes Wohngebiet WB-2“ vorgesehen. In diesem Gebiet sind neue Schank- und Speisewirtschaften nicht zulässig, nur bei bestehenden Schank- und Speisewirtschaften ist ausnahmsweise die Erweiterung, Änderung oder Erneuerung der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bebauungsplans bestehenden Betriebsflächen um maximal ein Drittel im Keller und im Erdgeschoss zulässig.

Das Bebauungsplanverfahren steht vor dem Abschluss.

Stärkere Kontrollen

Der Kommunale Ordnungsdienst wird verstärkt ab 23 Uhr auf die Einhaltung der Richtlinien achten. Der Gemeindevollzugsdienst wird dies durch schwerpunktartige Kontrollen der Falschparker in der Altstadt abends und nachts unterstützen. Notwendigenfalls werden falsch geparkte Fahrzeuge abgeschleppt. Am 1. Januar 2010 tritt zudem das Alkoholverkaufsverbot ab 22 Uhr nach Landesgesetz in Kraft.



Copyright © Stadt Heidelberg 2007, All Rights ReservedSeite druckenDrucken