Pressedienst der Stadt Heidelberg vom 12. Oktober 2010
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Öffentlicher Nahverkehr mit Verantwortung
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Am 8. Oktober 2010 tagte der Aufsichtsrat der HSB, einer Tochtergesellschaft der Stadtwerke Heidelberg, am 11. Oktober 2010 der Aufsichtsrat der Stadtwerke Heidelberg. In beiden Sitzungen wurde ein Gutachten zur Optimierung des Heidelberger ÖPNV-Liniennetzes vorgestellt. Hintergrund sind sinkende Fahrgeldeinnahmen bei gleichzeitig drastischen Kostensteigerungen im Heidelberger öffentlichen Personennahverkehr. Die Verluste der Stadtwerke-Tochter HSB entwickeln sich vor diesem Hintergrund für die kommenden Jahre in Richtung von 30 Millionen Euro.
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Ziel: Optimierung des Heidelberger Liniennetzes
Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner: „Es ist Aufgabe der Stadt, den verantwortlichen Umgang mit öffentlichen Finanzen zu sichern. Dieser Aufgabe stellen wir uns, dabei darf es keine Denkverbote geben. Es geht nicht um Kürzungen, sondern um die Optimierung des Heidelberger Liniennetzes. Eine Einsparvorgabe seitens der Auftraggeber gibt es nicht. Die Studie macht Vorschläge, die den Aufsichtsräten von HSB und Stadtwerken vorgestellt und dort diskutiert werden. Im weiteren Verfahren werden der Fahrgastbeirat, die gemeinderätlichen Gremien und die Bürger im Rahmen von Bürgerbeteiligungsformaten eingebunden. Die Diskussion ist ergebnisoffen“, betonte Heidelbergs Oberbürgermeister.
Michael Jäger, Geschäftsführer der HSB ergänzte: „Qualitäts- und Kostenvergleiche zwischen Heidelberg und anderen Städten haben eindeutig gezeigt: Wir haben Handlungsbedarf. Mit dem Gutachten kommen wir unserer Aufgabe nach, dafür zu sorgen, die vorhandenen Mittel für einen qualitativ hochwertigen öffentlichen Nahverkehr so effizient wie möglich einzusetzen.“ Die HSB, selbst nicht mehr im operativen Geschäft für den ÖPNV aktiv, übernimmt Dienstleistungsfunktionen für die Stadt in Sachen ÖPNV und finanziert den Nahverkehr über den steuerlichen Querverbund der Stadtwerke Heidelberg.
Die Gutachter präsentierten während der Aufsichtsratssitzung ausführlich die leitenden Ziele des Gutachtens: die Anpassung des Angebots an die Nachfrage, die Stärkung des Schienenverkehrs, die Reduzierung des betrieblichen Defizits, die Erhöhung der Reise- und Beförderungsgeschwindigkeit durch Stärkung des Schienenverkehrs, die Reduzierung des Busparallelverkehrs, die Einführung von Expresslinien, die Verbesserung der Umsteigebeziehung vor allem bezogen auf die S-Bahn. Alle diese Ansätze tragen zu einer Steigerung der Qualität und Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV bei. Die letzte Liniennetzoptimierung wurde im Jahr 2006 umgesetzt. „Heute, vier Jahre später, ist es wieder Zeit für eine neue Überprüfung unserer Tätigkeiten“, betonte HSB-Geschäftsführer Michael Jäger.
Das Fahrgastverhalten hat sich insbesondere durch die Einführung der S-Bahn erheblich geändert, zum anderen sind die neuen Straßenbahnfahrzeuge deutlich größer als ihre Vorgänger. Beides sind wichtige Faktoren bei der Liniennetzoptimierung.
Öffentlichkeitsbeteiligung und weitere Beratung in den Gremien
Das Gutachten wurde von den Mitgliedern des Aufsichtsrats intensiv diskutiert und der vorgesehene Weg für das weitere Vorgehen skizziert: Die Öffentlichkeit wird in einer erweiterten Sitzung des Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschusses am 24. November 2010 informiert, zu der auch der Fahrgastbeirat und die Bezirksbeiräte eingeladen werden. Danach gehen die Ergebnisse, wie vorgesehen, zur Beratung in den Fahrgastbeirat; die Ergebnisse dieser Debatte werden in die weitere Beratungsfolge der gemeinderätlichen Gremien eingespeist.
Umsetzung nicht vor 2011
Ziel ist eine Entscheidungsfindung bis Februar 2011; erste Umsetzungsschritte sind frühestens für Mitte 2011 geplant. Eine Umstellung, bereits zum Winterfahrplan 2010 ist weder beabsichtigt noch durchführbar.
Einfacher, schneller, sicherer: Die elektronische Lohnsteuerkarte
Wer in diesem Jahr darauf wartet, seine Lohnsteuerkarte per Post zugestellt zu bekommen, wartet vergebens: Die Papierversion des Dokuments hat ausgedient. Um die Lohnsteuer zukünftig einfacher und unbürokratischer erheben zu können, führt das Bundesministerium für Finanzen ab dem Jahr 2012 die elektronische Lohnsteuerkarte ein. Solange gilt die Lohnsteuerkarte 2010 weiter.
Wie funktioniert das neue Verfahren?
Die Informationen, die der Arbeitgeber benötigt, um die Lohnsteuer zu berechnen und an das Finanzamt abzuführen, erhält er nicht mehr über den Arbeitnehmer, sondern direkt von der Finanzverwaltung. In einer Datenbank der Finanzverwaltung werden die Informationen der Arbeitnehmer erfasst und für den Arbeitgeber elektronisch bereitgestellt.
Die Vorteile der elektronischen Lohnsteuerkarte
- Die elektronische Kommunikation zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Finanzamt vereinfacht und beschleunigt das gesamte Lohnsteuereinzugsverfahren erheblich.
- Die Bürgerinnen und Bürger sparen sich künftig den Weg zur Meldebehörde, da die Finanzämter künftig allein zuständig sind für die Änderungen von Lohnsteuerdaten.
- Im Gegensatz zur bisherigen Papierversion kann die elektronische Lohnsteuerkarte nicht verloren gehen und das Ausstellen einer kostenpflichtigen Ersatzlohnsteuerkarte entfällt.
Was ändert sich für den Arbeitnehmer?
Die Bundesbürger erhalten für das Jahr 2011 keine neue Lohnsteuerkarte. Die Lohnsteuerkarte von 2010 behält ihre Gültigkeit, bis das neue elektronische Verfahren eingesetzt wird. Bei Abweichungen, die sich auf die Steuerklasse oder auf die Zahl der zu berücksichtigen Kinder zu Gunsten des Steuerzahlers ab 2011 auswirken, ist der Steuerzahler verpflichtet, diese Eintragungen nicht mehr beim Bürgeramt, sondern direkt beim Finanzamt Heidelberg, Maaßstraße 32, 69123 Heidelberg, Telefon 06221 7365-0, ändern zu lassen.
Benötigt ein Steuerzahler für 2011 erstmals eine Lohnsteuerkarte, stellt das zuständige Finanzamt eine Ersatzbescheinigung aus. Ausgenommen sind ledige Arbeitnehmer, die 2011 erstmalig eine Ausbildung beginnen. Hier kann der Arbeitgeber auch ohne Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 die Steuerklasse I zugrunde legen.
Zu Beginn einer Beschäftigung ab 2012 muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber einmalig sein Geburtsdatum und seine steuerrechtliche Identifikationsnummer nennen und erklären, ob es sich um ein Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis handelt. Hat das Arbeitsverhältnis schon vorher bestanden, liegen dem Arbeitgeber diese Informationen bereits vor.
Nach Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte müssen antragsgebundene Einträge und Freibeträge erneut beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.
Achtung: Änderungen wie Heirat, Geburt eines Kindes oder Kirchenein- oder Kirchenaustritt sind weiterhin der Stadtverwaltung Heidelberg zu melden!
Wie sicher sind die Daten?
Die Lohnsteuerdaten werden unter Wahrung des Datenschutzes übermittelt. Der Steuerzahler kann mit Beginn des neuen Verfahrens über das ElsterOnline-Portal jederzeit einsehen, welche Daten gespeichert sind und welcher Arbeitgeber diese in den letzten zwei Jahren abgerufen hat. Die zuständigen Finanzämter geben ebenfalls Auskünfte zu den gespeicherten Daten. Abrufen können die elektronischen Daten nur die aktuellen Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer kann auf Antrag beim zuständigen Finanzamt konkrete Arbeitgeber für den Abruf der Daten benennen oder sperren.
Weitere Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte gibt es unter www.elster.de .
Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte als PDF-Datei (248 KB)
Neuer Personalausweis im Scheckkartenformat
Ab 1. November 2010 werden die neuen Personalausweise an alle Bürgerinnen und Bürger ausgegeben, die ab diesem Termin einen neuen Ausweis beantragen. Der Ausweis, der das Format einer Scheckkarte haben wird, ist mit einem elektronischen Chip versehen und erlaubt eine sichere elektronische Identifizierung. Damit werden die Voraussetzungen für eine sichere Kommunikation und Authentisierung zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und Unternehmen in den neuen Medien geschaffen.
Hintergrund der Neuerung ist, dass sich viele Prozesse, bei denen die Vorlage eines Personalausweises erforderlich ist, zunehmend auch auf das Internet verlagern, wie etwa das Eröffnen eines Bankkontos oder der Kauf altersbeschränkter Waren. Die herkömmliche Funktion des Personalausweises als Sichtausweis mit Lichtbild und gedruckten Personendaten bleibt natürlich erhalten.
Keine Umtauschpflicht
Das Bürgeramt der Stadt Heidelberg weist darauf hin, dass keine Umtauschpflicht besteht. Personalausweise bisheriger Art bleiben selbstverständlich bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.
Antragstellung ist zeitaufwändiger
Die Antragstellung bei den neuen Ausweisen ist zeitaufwändiger als bei den alten Dokumenten. Bürgerinnen und Bürger, die den neuen elektronischen Personalausweis sofort beantragen wollen, müssen deshalb insbesondere in der ersten Novemberwoche aufgrund der Herbstferien bei den Bürgerämtern mit längeren Wartezeiten rechnen. Die Stadt Heidelberg rät deshalb, den neuen Ausweis erst nach den Herbstferien, also ab Montag, 8. November, zu beantragen.
Vorübergehend kein Telefon-Notdienst
Wegen notwendiger Umstellungsarbeiten des städtischen Rechenzentrums ist von Samstag, 30. Oktober 2010, bis einschließlich Montag, 1. November 2010, die Bearbeitung von Ausweisen und Pässen technisch nicht möglich. Aus diesem Grund ist auch die Reisepass-Notfallnummer, die sonst unter 06221 58-20580 zu erreichen ist, nicht im Einsatz.
Der neue Ausweis: freiwillige Zusatzfunktionen möglich
Der neue elektronische Personalausweis ist eine Multifunktionskarte mit biometrischem Bild und folgenden freiwilligen Wahlleistungen:
- Es besteht die Möglichkeit, neben dem biometrischen Bild auch Fingerabdrücke speichern zu lassen, um damit den Schutz des Ausweises gegen Missbrauch zu erhöhen, da eine eindeutige Zuordnung von Ausweis und Besitzer/-in möglich ist. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann selbst entscheidet, ob er diese Funktion, auf die nur Behörden wie die Polizei oder Zoll zugreifen können, haben möchte.
- Interessierte können eine zuschaltbare online-Funktion, die so genannte eID-Funktion, erhalten. Mit dieser Online-Ausweisfunktion kann man sich im Internet oder an Automaten bequem und sicher authentisieren und personalisierte Dienste nutzen wie etwa beim Online-Banking, bei Ticketbuchungen oder beim Einkaufen im Internet. Mit Hilfe eines Lesegeräts und einer sechsstelligen PIN werden die Daten vom Computer zuhause über das Internet übertragen. Auf diese Weise wird die eigene Identität zuverlässig nachgewiesen. Wenn der neue Ausweis ohne diese online-Funktion bestellt wird, kann diese selbstverständlich auch noch nachträglich freigeschaltet werden. Dieser nachträgliche Service ist allerdings gebührenpflichtig und kostet sechs Euro.
- Der neue Personalausweis bietet auch die Möglichkeit der elektronischen Signatur. Diese Funktion geht über die online-Funktion hinaus und ermöglicht es dem Personalausweisinhaber, digitale Dokumente am Computer rechtsverbindlich zu unterschreiben. Um die Signaturfunktion nutzen zu können, muss sich der Inhaber an ein akkreditiertes Trustcenter wenden und ein entsprechendes Zertifikat erwerben.
Was kostet der neue Personalausweis?
Der neue Personalausweis kostet für Bürger/-innen ab dem 24. Lebensjahr 28,80 Euro (bisher acht Euro) und wird zehn Jahre gültig sein. Für jüngere Antragsteller liegt die Gebühr bei 22,80 Euro (bisher acht Euro) und die Gültigkeitsdauer bei sechs Jahren.
Informationen im Internet
Das Bundesministerium des Innern hat unter www.personalausweisportal.de ein Internetportal zum neuen Personalausweis bereitgestellt. Ausführliche Informationen finden sich auch auf der Internetseite www.ccepa.de des Kompetenzzentrums neuer Personalausweis, das vom Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme (FOKUS) eingerichtet wurde.
Noch Fragen?
Fragen zum neuen Personalausweis beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgeramts der Stadt Heidelberg unter Telefon: 06221 58-13550.
Informationen zum neuen Personlausweis als PDF-Datei (1,3 MB)
Vorerst keine neue Erstwohnsitz-Kampagne in Heidelberg
Die Stadt Heidelberg wird vorerst keine neue Erstwohnsitz-Kampagne für die Zielgruppe der Studentinnen und Studenten starten. Die letzte Kampagne dieser Art, die „Aktion Heimvorteil“, war mit dem Sommersemester 2009 ausgelaufen. Die Entwicklung eines neuen Anreizsystems wird angesichts der schwierigen Haushaltslage und aufgrund mangelnder personeller Ressourcen zunächst zurückgestellt.
Mit der erfolgreichen „Aktion Heimvorteil“ hatte die Stadt Heidelberg die Zahl ihrer Bürgerinnen und Bürger erhöhen können, die mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet gemeldet sind. Die Stadt profitierte dadurch über den kommunalen Finanzausgleich von Mehreinnahmen. Im Gegenzug hatten die Studierenden über eine Vorteilskarte verschiedene Vergünstigungen erhalten.
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