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Pressedienst der Stadt Heidelberg vom 20. Januar 2006

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Konferenzzentrum: Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss hält am Standort Hauptbahnhof fest

Der Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss des Gemeinderates der Stadt Heidelberg, der am Donnerstag, 19. Januar 2006, in nicht-öffentlicher Sitzung den Tages-ordnungspunkt „Konferenzzentrum“ behandelte, empfahl dem Gemeinderat, am Standort Hauptbahnhof festzuhalten.

Für das weitere Verfahren empfiehlt der Ausschuss, sich an den Vorgaben des Gutachtens der Firma Arthur Andersen (Gesamtfläche cira 4.460 Quadratmeter, Plenarsaal circa 1.200 Quadratmeter, verschiedene Raumgrößen (250-450 Quadratmeter), Foyer/Ausstellung circa 2.000 Quadratmeter; 4-Sterne-Hotel mit 280 Zimmern) zu orientieren. Für den Konferenzbereich soll abweichend eine Größenordnung von etwa 6.000 Quadratmetern vorgegeben werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, die für eine Umsetzung des Projektes erforderlichen Schritte zu veranlassen, mit dem Ziel, dem Gemeinderat verbindliche Angebote für die abschließende Vergabeentscheidung vorlegen zu können.

Nach einer weiteren nicht-öffentlichen Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 1. Februar 2006 wird der Gemeinderat den Tagesordnungspunkt am 16. Februar 2006 in öffentlicher Sitzung behandeln.

 


Stadt Heidelberg wird Gesprächsleitfaden des Innenministeriums zur Einbürgerung nicht anwenden

Die Einbürgerungsbehörde der Stadt Heidelberg wird wegen verfassungsrechtlicher Bedenken den vom baden-württembergischen Innenministerium entworfenen Gesprächsleitfaden zur Einbürgerung von Muslimen nicht anwenden. Das hat Heidelbergs Oberbürgermeisterin Beate Weber dem baden-württembergischen Innenminister Heribert Rech in einem Brief vom 19. Januar mitgeteilt.

In ihrer Begründung verweist die Oberbürgermeisterin darauf, dass die Vorgabe des Ministeriums, wonach bei Muslimen grundsätzlich Zweifel an deren Verfassungstreue bestehe, gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes verstoße. Zwar halte auch sie eine Überprüfung der Loyalitätserklärung bei Einbürgerungsbewerbern für notwendig, nicht aber in Form des vorgelegten Gesprächsleitfadens. Sie könne nicht erkennen, so Weber, „warum nur Bewerber muslimischen Glaubens diesem Zweifel ausgesetzt sein sollen“. Ferner sei ihr unklar, „wie der Gesprächsleitfaden mit den darin enthaltenen 30 Fragen zu einer Identifizierung von verfassungsfeindlichen Kandidaten führen soll“. Vor allem gelte das für bestimmte Fragen, beispielsweise zur Homosexualität, die in persönliche Bereiche reichten, die für eine staatliche Überprüfung unzugänglich bleiben müssen. Außerdem sei der Gesprächsleitfaden insofern untauglich, als die vorformulierten Fragen dazu führten, dass sich problematische Kandidaten gezielt im Vorfeld auf deren Beantwortung vorbereiten könnten und das Gespräch so seinen eigentlichen Zweck verfehle.

Oberbürgermeisterin Beate Weber schlägt vor, die weitere Vorgehensweise in einer gemeinsamen Gesprächsrunde mit Vertretern der kommunalen Verwaltungsspitzen und unter Vorsitz des baden-württembergischen Innenministers abzustimmen.

 


Land erhöht nach Wegfall der Eigenheimzulage die Förderdarlehen

Ab sofort können Anträge auf Förderung des Erwerbs von selbst genutztem Wohnraum eingereicht werden. Die Förderanträge für Maßnahmen im Stadtgebiet Heidelberg sind beim Amt für Baurecht und Denkmalschutz, Technisches Bürgeramt, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, einzureichen. Auskünfte erteilen Norbert Großkinsky, Telefon 06221 58-25120, und Jörg Mergenthaler, Telefon  06221 58-25130.

Antragsformulare und ein Merkblatt zu den Förderprogrammen des Landes- und der Stadt Heidelberg sind auch abrufbar unter der Internet-Adresse http://www.l-bank.de/ .

 



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