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Pressedienst der Stadt Heidelberg vom 24. Oktober 2006

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OB-Wahl: Endergebnis des ersten Wahlgangs steht fest

Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Heidelberg hat unter Vorsitz von Oberbürgermeisterin Beate Weber als Gemeindewahlleiterin einstimmig das amtliche Endergebnis der Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters der Stadt Heidelberg am 22.Oktober 2006 festgestellt.
Damit unterscheidet sich das amtliche Endergebnis von dem am Wahlabend ermittelten vorläufigen Endergebnis nur geringfügig. Drei Stimmzettel, die von verschiedenen Wahlvorständen bei der Auszählung am Sonntag als ungültig bewertet wurden, erklärte der Gemeindewahlausschuss jetzt für gültig. Von den drei zusätzlichen Stimmen kommt je eine Dr. Jürgen Dieter, Dr. Eckart Würzner und Leif Schmitt zugute:

Zahl der Wahlberechtigten:   

97.945

Zahl der Wähler/innen:

45.175

Zahl der ungültigen Stimmzettel:

284

Zahl der gültigen Stimmzettel:

44.891



Von den 44.891 abgegebenen gültigen Stimmen entfielen auf

1. Dr. Jürgen Dieter     

5.759

2. Dr. Arnulf Weiler-Lorentz          

1.645

3. Dr. Eckart Würzner                

21.286

4. Thomas Hoffmann

385

5. Alexander Kloos                                

93

6. Dr. Caja Thimm                     

15.065

7. Leif Schmitt                                    

303

8. Sassan Khajehali                             

170

9. Peter Mendelsohn                         

159

26 Stimmen entfielen auf sonstige gewählte Personen.

Oberbürgermeisterin Beate Weber dankte den Wahlvorständen, Wahlhelferinnen und Wahlhelfern sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wahldienststelle für deren schnelle und präzise Arbeit bei der Ermittlung des Wahlergebnisses.

Weil keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhielt, findet am Sonntag, 12. November 2006, eine Neuwahl statt. Für die Neuwahl gelten die Grundsätze der ersten Wahl; es entscheidet jedoch die einfache Stimmenmehrheit und bei Stimmengleichheit das Los.

Die von der Wahldienststelle versendeten Wahlbenachrichtigungen gelten auch für die Neuwahl am 12. November. Die Übersendung bzw. Aushändigung der Briefwahlunterlagen für die Neuwahl ist aus rechtlichen Gründen erst ab dem 2. November möglich. Bürger, die erst zur Neuwahl wahlberechtigt werden, werden vom Bürgeramt – Wahldienststelle – über ihr Antragsrecht zur Wahlteilnahme informiert.

 



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