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Pressedienst der Stadt Heidelberg vom 16. November 2006

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Neue Vorsorgemappe der Betreuungsbehörde

Jeder volljährige Mensch kann in gesunden Tagen selbst bestimmen, wer seine rechtlichen Angelegenheiten regeln soll, falls er dazu später nicht mehr in der Lage ist. Die neue Vorsorgemappe der Betreuungsbehörde der Stadt Heidelberg hilft dabei.

Wer infolge eines Unfalls, einer Krankheit oder aus Altersgründen beispielsweise seine finanziellen oder gesundheitlichen Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann, bekommt im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens durch das Vormundschaftsgericht einen rechtlichen Betreuer zur Seite gestellt. Durch rechtzeitige Vorsorge kann man aber schon früh einer Vertrauensperson eine umfängliche Vorsorgevollmacht ausstellen und dadurch einen rechtlichen Betreuer vermeiden. Eine Vollmacht ist auch dann erforderlich, wenn es nahe Familienangehörige (zum Beispiel Ehepartner, erwachsene Kinder) gibt, da diese nicht automatisch die rechtlichen Vertreter sind.

Die Betreuungsbehörde der Stadt Heidelberg hat jetzt die aktuelle Auflage der Mappe „Informationen der Betreuungsbehörde über Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“ wieder vorrätig. Um die Vorsorgeregelung zu erleichtern, enthält die Mappe Vordrucke zum Ankreuzen.

Erhältlich ist die Vorsorgemappe kostenlos bei der Betreuungsbehörde, Fischmarkt 2, oder bei allen Bürgerämtern der Stadt. Aufgabe der Betreuungsbehörde ist auch die öffentliche Beglaubigung von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Die Gebühren dafür betragen zehn Euro.

Seit 1. Juli 2005 ist die Betreuungsbehörde auch für die Beratung und Unterstützung von bevollmächtigten Personen zuständig. Weitere Informationen unter Telefon 06221 58-38920 und -38840.



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