Bildungspaket: Jetzt noch Leistungen beantragen!
Bundesregierung gibt Zuschüsse für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen
Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen können seit Januar 2011 vom Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung profitieren. Anträge können noch bis zum 30. Juni eingereicht werden. Die Stadt Heidelberg weist deshalb nochmals auf diese Fördermöglichkeit hin.
Das neue Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen.
Folgende Leistungen bietet das Bildungspaket
- Für Schulbedarf wie Stifte und Hefte, Wasserfarben, Taschenrechner und Schulranzen jährlich 100 Euro (davon 70 Euro zu Beginn des Schuljahres und 30 Euro zum zweiten Halbjahr)
- Zuschuss zur Schülerbeförderung für Schüler/innen, die auf den Bus oder Zug angewiesen sind, zur Erreichung der nächstgelegenen weiterführenden Schule, wenn die Kosten tatsächlich erforderlich sind und nicht bereits von anderer Seite übernommen werden.
- Lernförderung für Schüler/innen, bei denen die Versetzung gefährdet ist oder die das Lernziel ohne Förderung nicht erreichen. Dafür ist eine Bestätigung der Schule erforderlich.
- Teilnahme am Mittagessen für Kinder, die Kitas, Schulen oder Horte besuchen, die regelmäßig eine warme Mittagsmahlzeit anbieten. Der Eigenanteil der Familie liegt bei einem Euro pro Kind und Tag.
- Für die Teilhabe in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit, zum Beispiel für die Musikschule, den Sportverein oder die Teilnahme an Freizeiten, einen Betrag von 10 Euro im Monat.
- Übernahme der Kosten für Tagesausflüge, die Schule oder Kita organisieren. Die Kosten für mehrtägige Ausflüge werden wie bisher erstattet.
Leistungen zur Bildung werden für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erbracht, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Leistungen zur Teilhabe in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit nur für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Die Anträge können – auch rückwirkend zum Januar 2011 noch bis 30. Juni 2011 – eingereicht werden beim Jobcenter, Kaiserstraße 69-71, 69115 Heidelberg (für alle Empfänger/innen von Leistungen nach dem SGB II), oder beim Amt für Soziales und Senioren der Stadt Heidelberg, Fischmarkt 2, 69117 Heidelberg (für alle anderen Antragsberechtigten).
Wichtiger Hinweis für alle Besitzer des Heidelberg Pass+
Die Stadt Heidelberg unterstützt bereits seit langem Familien mit geringem Einkommen mit dem Heidelberg Pass+. Bei Personen, die entsprechende Vergünstigungen bereits über den Heidelberg-Pass+ erhalten, werden die Bildungs- und Teilhabeleistungen der Bundesregierung nicht zusätzlich erbracht; sie kommen nur dann in Betracht, wenn der Betroffene keinen Heidelberg-Pass+ besitzt oder die gewünschte Leistung vom Heidelberg-Pass+ nicht abgedeckt oder erfasst ist, beispielsweise die Lernhilfe.
Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung gibt es im Internet unter www.bildungspaket.bmas.de .
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