Politik und Verwaltung
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Ämter und Dienststellen
Bürgerbeauftragter
Informationsbroschüre
Der BürgerbeauftragteIhr unabhängiger Vermittler bei Konflikten mit der Stadtverwaltung |
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Aufgaben |
Der Bürgerbeauftragte der Stadt Heidelberg ist als neutraler Vermittler tätig - zwischen den Bürgerinnen und Bürgern auf der einen und der Stadtverwaltung auf der anderen Seite. |
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Unabhängigkeit |
Der Bürgerbeauftragte wird vom Gemeinderat der Stadt Heidelberg für die Dauer von drei Jahren gewählt. |
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Zuständigkeit |
Der Bürgerbeauftragte ist für Beschwerden und Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern zuständig, die ein Amt der Stadtverwaltung Heidelberg betreffen. Es ist möglich, sich in jedem Stadium eines laufenden Verwaltungsverfahrens an den Bürgerbeauftragten zu wenden. Der Bürgerbeauftragte hat jedoch keine Möglichkeit, in Rechtsstreitigkeiten einzugreifen. |
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Befugnisse |
Der Bürgerbeauftragte hat ein grundsätzlich uneingeschränktes Recht zur Akteneinsicht. |
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Diskretion |
Auf Wunsch werden die Angaben der Bürger/innen gegenüber der Verwaltung vertraulich behandelt. |
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Bürgerbeschwerden |
Wenn Sie Rat brauchen und sich an den Bürgerbeauftragten wenden möchten, formulieren Sie Ihr Anliegen bitte schriftlich oder kommen Sie persönlich im Sekretariat vorbei. Dorthin können Sie sich vertrauensvoll wenden, um einen Gesprächstermin mit dem Bürgerbeauftragten zu vereinbaren. |




