Wie ist der Jugendgemeinderat zusammengesetzt?
Der Jugendgemeinderat (JGR) besteht aus 30 gewählten jugendlichen Mitgliedern im Alter von 14 bis 19 Jahren und sechs beratenden Mitgliedern aus der Mitte des Gemeinderates. Von den jugendlichen Mitgliedern sind zehn aus Gymnasien, zehn aus beruflichen Schulen, fünf aus Realschulen und fünf aus Haupt- und Förderschulen.
Diese Aufteilung spiegelt den prozentualen Schüleranteil der verschiedenen Schultypen wieder. Der Jugendgemeinderat kann darüber hinaus sachkundige Jugendliche als beratende Mitglieder berufen und hat bei jugendrelevanten Themen Rederecht im Gemeinderat.




