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Verpackungssteuer: Stadt Heidelberg bereitet Einführung ab dem Jahr 2025 vor

Die Stadt Heidelberg trifft Vorbereitungen zur Einführung einer Verpackungssteuer ab dem Jahr 2025. Die Einwegsteuer auf Speise- und Getränkeverpackungen ist aus Sicht der Stadtverwaltung eine wirksame Maßnahme, um einen Anreiz zur Abfallvermeidung zu schaffen und die Müllmengen insbesondere in der Heidelberger Innenstadt zu reduzieren. Im nächsten Schritt ist die Bildung einer verwaltungsinternen Projektgruppe mit Kompetenzen aus den Bereichen Steuern, Recht, Umwelt, Abfall und Wirtschaftsförderung geplant. Sie soll unter anderem einen entsprechenden Satzungsentwurf ausarbeiten, der dem Gemeinderat vorgelegt wird.

Im Mittelpunkt der Vorbereitungen stehen die Kontaktaufnahmen mit Gastronomen und ihren Interessenvertretungen. Die Betriebe sollen auf die Vorteile der Alternative Mehrwegverpackungen hingewiesen werden. Zugleich ist eine frühzeitige Information der Öffentlichkeit geplant, um auch die Endverbraucher zu überzeugen. Für eine Erhebung der Verpackungssteuer wird zudem zusätzliches Personal in der Stadtverwaltung nötig. Aufgrund der umfangreichen Vorbereitung wird aus heutiger Sicht eine Umsetzung auf Basis einer rechtsgültigen Satzung zum 1. Januar 2025 angestrebt. Darüber hat die Stadtverwaltung den Heidelberger Gemeinderat in dessen Sitzung am 12. Oktober 2023 informiert.

Ziel: Weniger Einwegprodukte, mehr Mehrweg

Angesichts der Unmengen weggeworfener Einwegprodukte soll die Erhebung einer Einwegsteuer auf Speise- und Getränkeverpackungen aus abfallwirtschaftlicher Sicht und auch aus Umweltschutzgründen eine sinnvolle und wirksame Maßnahme sein und maßgeblich einen Anreiz zur Abfallvermeidung setzen. Eine Verpackungsteuer soll dazu führen, dass mit einer Steuer belegte Einwegprodukte vom Handel nicht mehr so häufig angeboten und von den Konsumenten weniger nachgefragt werden – und somit der Verbrauch gesenkt wird.
 
Die Verpackungssteuer kann eine ergänzende Maßnahme zum Verpackungsgesetz zur Abfallvermeidung sein. Es verpflichtet seit 1. Januar 2023 Betriebe, die Speisen und Getränke in Einwegverpackungen verkaufen, auch Mehrwegverpackungen anzubieten. Die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein als die Ware in der Einwegverpackung. Man darf dafür allerdings ein Pfand erheben, das auf den Preis aufgeschlagen und bei Rückgabe wieder ausgezahlt wird. Bei kleineren Betrieben ist auch das Befüllen selbst mitgebrachter Gefäße erlaubt.

Hintergrund

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 24. Mai 2023 die bestehende Verpackungssteuersatzung der Stadt Tübingen im Wesentlichen für wirksam erklärt, sodass auch andere Kommunen die Einführung einer solchen Steuer in Erwägung ziehen können. Allerdings steht noch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dieser Sache aus, die auch Auswirkungen auf eine mögliche Einführung einer Verpackungssteuer in Heidelberg haben könnte.