Logo facebook Logo Twitter Logo YouTube Logo RSS Logo YouTube Logo Instagram Logo Stage

Bienenkrankheit: Weitere Fälle der Amerikanischen Faulbrut festgestellt

Sperrgebiete bleiben bestehen – Imker müssen auffällige Völker melden / Keine Gefahr für den Menschen

Nach der amtlichen Feststellung zweier Ausbrüche der Amerikanischen Faulbrut in den Stadtteilen Kirchheim und Bahnstadt am 11. und 17. Oktober 2023 wurden durch amtstierärztliche Untersuchungen weitere infizierte Bienenstöcke festgestellt. Die Krankheit befällt ausschließlich Honigbienen, für Menschen besteht keine Gefahr – auch nicht durch den Verzehr von Honig. Um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern, bleiben die bereits im Oktober eingerichteten Sperrbezirke im Stadtteil Kirchheim, in der Bahnstadt sowie in Teilen von Bergheim und Pfaffengrund bestehen (siehe beigefügte Grafiken). Die Imkerinnen und Imker im betroffenen Gebiet werden aufgefordert, jegliche Auffälligkeiten an Ihren Bienenvölkern umgehend zu melden. Als Ansprechpartner stehen Ihnen hier die zuständigen Bienensachverständigen unter faulbrut-heidelberg@freenet.de sowie das Veterinäramt der Stadt Heidelberg unter veterinaeramt@heidelberg.de zur Verfügung. Zusätzlich müssen alle Bienenvölker innerhalb der Sperrbezirke im Frühjahr 2024 erneut untersucht werden. Das Veterinäramt wird zu gegebener Zeit auf die betroffenen Imker zukommen um die Probenahme zu koordinieren.

Grafik für die Bahnstadt
Die geltenden Sperrbezirke im Stadtteil Kirchheim, in der Bahnstadt sowie in Teilen von Bergheim und Pfaffengrund: Die Besitzerinnen und Besitzer oder Betreuerinnen und Betreuer von Bienenvölkern, deren Standort in einem der beiden Sperrbezirke liegt, werden aufgefordert, jegliche Auffälligkeiten an Ihren Bienenvölkern umgehend zu melden.

Innerhalb der Sperrgebiete gilt: Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Auch dürfen Bienenvölker oder Bienen nicht in die Sperrbezirke verbracht werden. Bienenhaltende außerhalb der Sperrbezirke, die auffällige Beobachtungen in ihren Bienenständen machen, werden gebeten, sich mit ihrem zuständigen Bienensachverständigen in Verbindung zu setzen.

Grafik für Kirchheim
Die geltenden Sperrbezirke im Stadtteil Kirchheim, in der Bahnstadt sowie in Teilen von Bergheim und Pfaffengrund: Die Besitzerinnen und Besitzer oder Betreuerinnen und Betreuer von Bienenvölkern, deren Standort in einem der beiden Sperrbezirke liegt, werden aufgefordert, jegliche Auffälligkeiten an Ihren Bienenvölkern umgehend zu melden.

Faulbrut gefährdet Bienenlarven

Die Amerikanische Faulbrut (AFB) der Bienen ist eine übertragbare, bakteriell bedingte Tierseuche, die große Schäden an der Bienenbrut verursacht, die Überlebensfähigkeit von Bienenvölkern in einer Region ernsthaft gefährden und dementsprechend auch erhebliche wirtschaftliche Schäden hervorrufen kann. Der Erreger der AFB ist das sporenbildende Bakterium Paenibacillus larvae. Die Faulbrutsporen werden hauptsächlich durch räubernde Bienen oder kontaminierte Waben und Bienenwohnungen sowie über Honig und Futter verbreitet. Eine Übertragung kann auch über seit längerer Zeit nicht gebrauchtes Bienenmaterial erfolgen. Im Bienenvolk werden die Sporen durch Körperkontakt und Futteraustausch weiter verteilt. Besonders betroffen sind die Bienenlarven, die die Sporen mit dem Futter aufnehmen.

Grafik 1 zum Download
Grafik 2 zum Download