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Corona: Hilfreiche Tipps für Künstler:innen und Kultureinrichtungen

Überblick über Hilfsprogramme und Informationsangebote

Inhaltsübersicht

Allgemeine Informationen

Angebot der MFG Baden-Württemberg

Beratungshotline zu den bestehenden Corona-Hilfen.
Montag bis Freitag, 10-12 Uhr und 14-16 Uhr
Festnetz: 0711 90715413
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Aktuelle Aktionen der Stadt Heidelberg

Informationen zu Maßnahmen des Bundes

Informationen zu Maßnahmen auf Ebene des Landes Baden-Württemberg finden Sie weiter unten stehend auf dieser Seite

Auf der Homepage der Bundesregierung gibt es einen Überblick über Hilfen für Künstler*innen und Kreative.

Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

Der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen hilft mit zwei Modulen: 

1. Die Wirtschaftlichkeitshilfe gewährleistet, dass Veranstaltungen auch dann durchgeführt werden können, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes weniger Besucherinnen und Besucher zugelassen sind und somit weniger Tickets verkauft werden können.  Für Veranstaltungen ab 1. Juli 2021. 

2. Eine Ausfallabsicherung soll Veranstalterinnen und Veranstaltern zudem Planungssicherheit für größere Kulturveranstaltungen geben. Für Veranstaltungen ab 1. September 2021.

Eine Corona-bedingte, freiwillige Absage kann durch die Ausfallabsicherung des Sonderfonds ebenfalls abgedeckt werden.
Die  Frist zur Registrierung und Anzeige der Absage wurde vom 23.12.2021 auf den 31.01.2022 verlängert.

WICHTIG: 
Die Veranstaltung wurde vor der öffentlichen Absage auf der Antragsplattform des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen registriert.
Registrierungsdatum bis 06.12.2021 (einschließlich): keine weiteren Bedingungen.
Registrierungsdatum nach dem 06.12.2021 bis 31.01.2022: Planung der Veranstaltung (z.B. Ticketverkauf) muss nachweislich bis zum 06.12.2021 begonnen haben.

Förderfähig sind ausschließlich Kulturveranstaltungen wie Konzerte, Festivals, Opern, Tanz, Film, Theater, Musicals, Kleinkunst, Varieté, Lesungen, Performing Arts, Medienvorführungen und künstlerische und kulturelle Ausstellungen. Wichtig ist, dass die Veranstaltung in Deutschland stattfindet und Eintrittskarten verkauft.
Antragsberechtigt sind Veranstalterinnen und Veranstalter von Kulturveranstaltungen. Veranstalterin oder Veranstalter ist, wer das wirtschaftliche und organisatorische Risiko einer Veranstaltung trägt. Veranstalterinnen und Veranstalter in öffentlicher Trägerschaft sind ebenfalls antragsberechtigt, können jedoch nur die Wirtschaftlichkeitshilfe beantragen.

Überbrückungshilfe IV

Für Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020 (Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie direkt betroffene Unternehmen sowie Unternehmen der Pyrotechnikbranche, des Großhandels und der Reisebranche).

Die Bedingungen entsprechen weitgehend denjenigen der Überbrückungshilfe III Plus.

Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen wie die Reisebranche oder die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft können zusätzliche Förderungen beantragen. Bei Erstantragstellung werden Abschlagszahlungen in Höhe von 50 Prozent der beantragten Förderung gewährt (maximal 100.000 Euro pro Monat beziehungsweise insgesamt bis zu 300.000 Euro).

Unternehmen, die infolge von Corona-Regelungen wegen Unwirtschaftlichkeit freiwillig geschlossen haben, können zeitlich befristet zunächst vom 1. bis 31. Januar 2022 Überbrückungshilfe IV beantragen.

Die Überbrückungshilfe IV kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden.

Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022.

Weitere Informationen und Antragstellung auf dem Portal zur Überbrückungshilfe.

Überbrückungshilfe III Plus

  • Förderzeitraum: 1. Juli bis 31. Dezember 2021.
  • Antragsfrist verlängert: 31. März 2022; hier geht es zum Webportal.
  • Einheitliches Kriterium bei der Antragsberechtigung: Alle Unternehmen mit mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch können die gestaffelte Fixkostenerstattung erhalten.
  • Unternehmen aller Größen, die die verschiedenen Förderbedingungen erfüllen, etwa zur Unternehmensgröße und zu Umsatzrückgängen
  • Soloselbständige und selbständige Angehörige der freien Berufe im Haupterwerb
  • Gemeinnützige Einrichtungen, unabhängig von ihrer Rechtsform, die dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind

Hinweis: Die Überbrückungshilfe III Plus kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden.
Die Antragsfrist endet am 31. März 2022.

Härtefallhilfen aus Bundesmitteln zur Beantragung über das Bundesland

Die Härtefallhilfen unterstützen Unternehmen, die infolge der Corona-Pandemie in Not geraten sind, im besonderen Einzelfall. Sie richten sich speziell an solche Unternehmen, bei denen die bestehenden Corona-Hilfen des Bundes, der Länder und der Kommunen nicht greifen, zum Beispiel die Überbrückungshilfen, die Novemberhilfe und die Dezemberhilfe.

Die Härtefallhilfen werden durch die Länder geregelt. Das jeweilige Bundesland prüft den Einzelfall und entscheidet nach eigenem Ermessen, wer eine Härtefallhilfe erhält.
Grundsätzlich kommt ein Antrag infrage für Unternehmen und für Selbstständige, die eine pandemiebedingte besondere Härte erleiden. Unabhängig von ihrer Rechtsform gelten auch Vereine und andere Organisationen, die wirtschaftlich am Markt tätig sind, als Unternehmen und können einen Antrag stellen.

Die Höhe der Förderung hängt unter anderem von der Belastung im Einzelfall ab. Sie orientiert sich in der Regel an den sonstigen Unternehmenshilfen des Bundes, das heißt insbesondere an den förderfähigen Fixkosten. Die Härtefallhilfe sollte im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen. In begründeten Ausnahmefällen kann auch eine höhere Förderung zugesagt werden. 

Anträge beim Land Baden-Württemberg können für einen Zeitraum zwischen November 2020 und Dezember 2021 durch "prüfende Dritte" gestellt werden.
Weitere Informationen und Antragsstellung auf dem Webportal zu den Härtefallhilfen.

Neustarthilfe 2022

Mit dem Programm Neustarthilfe 2022 werden Soloselbständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie im Förderzeitraum Januar bis März 2022 unterstützt.
Der Vorschuss (Betriebskostenpauschale) beträgt wie bei der Neustarthilfe Plus maximal 4.500 Euro für Soloselbständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und bis zu 18.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im gesamten Bezugszeitraum.

Den Antrag können Sie zunächst nur selbst stellen. In wenigen Wochen wird es auch die Möglichkeit der Antragstellung über prüfende Dritte geben.

Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022.

Nähere Informationen und Formulare auf dem Portal zur Überbrückungshilfe.

Neustarthilfe Plus

Mit dem neuen Programm Neustarthilfe Plus werden weiterhin Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie unterstützt. Dazu wurde der Vorschuss (Betriebskostenpauschale) auf maximal 4.500 Euro für Soloselbstständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und auf bis zu 18.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im gesamten Bezugszeitraum erhöht.

Hinweis: Zunächst kann die Neustarthilfe Plus nur per Direktantrag im eigenen Namen beantragt werden.
Die Antragsfrist endet am 31. März 2022.

Weitere Informationen hier.

NEUSTART KULTUR - Rettungs- und Zukunftsprogramm des Bundes

Seit Sommer 2020 läuft das Rettungs- und Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR. Mit mittlerweile über 74 Programmlinien und Mitteln in Höhe von zwei Milliarden Euro hilft die Bundesregierung, den Kulturbetrieb und die kulturelle Infrastruktur dauerhaft zu erhalten.

Die Webseite der Staatsministerin für Kultur und Medien bietet einen Überblick in die diversen Hilfsprogramme von "Neustart Kultur" nach Kunstsparten und Hilfsangeboten geordnet und verlinkt zu den jeweiligen für Antragsstellung und Abwicklung zuständigen Bundesverbänden.

Die Übersicht der Förderprogramme nach Sparten gliedert sich in:
- Stipendien
- Bibliotheken
- Weitere Kulturorte
- Film / Kino
- Spartenübergreifende Digitalprogramme
- Museen
- Tanz
- Theater
- Literatur / Buchbranche
- Bildende Kunst / Galerien
- Musik / Festivals / Musikclubs
- Gedenkstätten

Informationen zu Maßnahmen des Landes Baden-Württemberg

Übersicht der Hilfsmaßnahmen des Landes für Kulturschaffende auf der Homepage des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

Nothilfefonds für Kunst und Kultureinrichtungen
Mit dem Nothilfefonds soll wirtschaftlich gefährdeten Kunst- und Kultureinrichtungen sowie Vereinen der Breitenkultur geholfen werden.

Alle Informationen und Formulare auf der Webseite des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst unter dem Punkt "Unterstützungsprogramme des Wissenschaftsministeriums".

Weitere Hilfsprogramme und Informationen

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