Aktuelle Information zur Grundsteuerreform

Seit 1. Juli 2022 können Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken ihre Grundsteuererklärung abgeben. Bis Ende Oktober 2022 haben sie dafür Zeit. Wichtige Informationen zur Erklärungsabgabe haben die privaten Eigentümerinnen und Eigentümer in einem Informationsschreiben erhalten. Zusammen mit den Daten, die auf der landeseigenen Internetseite  www.grundsteuer-bw.de zur Verfügung gestellt werden, kann die Grundsteuererklärung damit ausgefüllt werden. Die Abgabe ist verpflichtend: Die Erklärungen bilden die Grundlage für die Grundsteuerreform, die zum Stichtag 01. Januar 2025 in Kraft tritt.
 
Die Erklärung ist elektronisch einzureichen. Das geht zum Beispiel über ELSTER (www.elster.de). Auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de wird dazu seit dem 1. Juli 2022 eine Schritt-für-Schritt-Anleitung bereitgestellt. In Ausnahmefällen können auch Papiervordrucke genutzt werden. Diese gibt es ebenfalls ab dem 1. Juli 2022 in den Finanzämtern vor Ort.
 
Für die Grundsteuer B sind unter anderem die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert in die Erklärung einzutragen. Beide Werte können seit dem 1. Juli 2022 über die zentrale Internetseite www.grundsteuer-bw.de abgerufen werden.
 
Bei Fragen helfen die Finanzämter (https://kontakt.fv-bwl.de) weiter.
 
In der Diskussion um die Einführung der Reform wurde eine Aufkommensneutralität angestrebt. Aufgrund des neuen Bewertungsmodells werden sich allerdings zwangsläufig Belastungsverschiebungen zwischen den Grundstücksarten und Lagen ergeben. Die Grundsteuer-Hebesätze der Stadt Heidelberg werden zum 01. Januar 2025 (Inkrafttreten der Reform) neu festgelegt. Die Datenbasis für die Ermittlung der Hebesätze liegt erst im Jahr 2024 vollständig vor, sodass mit einer Veröffentlichung der neuen Hebesätze frühestens im Herbst 2024 zu rechnen ist. Eine Berechnung der neuen Grundsteuer im Einzelfall auf der Basis der bisherigen Hebesätze führt zu einem falschen Ergebnis.