Die Veterinärabteilung innerhalb des Ordnungsamtes nimmt die Aufgaben der Unteren Veterinärbehörde für die Stadt Heidelberg wahr. Hier arbeiten Amtstierärzte, Veterinärhygienekontrolleure, Lebensmittelkontrolleure und Verwaltungsmitarbeiter, welche durch Wahrnehmung ihrer vielfältigen Aufgaben für den Schutz von Mensch und Tier im Stadtgebiet sorgen.
Das Aufgabenspektrum der Veterinärbehörde umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche:
Überwachung der Lebensmittel- und Fleischhygiene, Verbraucherschutz
Durch regelmäßige und risikobasierte Kontrollen und Probenahmen verfolgt die Lebensmittelüberwachung das Ziel, die Gesundheit der Verbraucher zu schützen und sie vor Irreführung und Täuschung zu bewahren. Dafür führen Amtstierärzte und Lebensmittelkontrolleure Tag für Tag auf allen Ebenen der Produktion („vom Stall bis zum Teller“) Kontrollen durch. Neben Lebensmitteln werden dabei auch verbrauchernahe Produkte wie Kosmetika, Bedarfsgegenstände und Tabakerzeugnisse überprüft.
Tierschutz
Die Veterinärverwaltung überprüft die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zum Schutz der Tiere. Hierzu wird einerseits Hinweisen auf Tierschutzverstöße im privaten Umfeld nachgegangen als auch die Einhaltung der Anforderungen an gewerbsmäßige Tierhaltungen und an den gewerbsmäßigen Umgang mit Tieren kontrolliert.
Tiergesundheit
Gesunde Tiere sind Basis für eine leistungsfähige und tierschutzgerechte landwirtschaftliche Nutztierhaltung, freien Handel, sichere Lebensmittel sowie die menschliche Gesundheit. Tierseuchen und auf den Menschen übertragbare Infektionskrankheiten stellen eine ständige Gefahr dar. Die Veterinärbehörde ist daher kontinuierlich präventiv tätig, um eine Seucheneinschleppung zu verhindern. Insbesondere fallen ihr hierbei folgende Aufgaben zu:
- Überwachung der Registrierung von Nutztierhaltungen und der Kennzeichnung landwirtschaftlicher Nutztiere
- Durchführung von Monitoringuntersuchungen
- Überwachung von Pflichtuntersuchungen
- Überwachung tierischer Nebenprodukte
- Überwachung des Tierhandels
- Überprüfung von Biosicherheitsmaßnahmen
Im Falle eines Tierseuchenausbruchs handelt die Veterinärabteilung in Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsstab der Stadt schnell und effektiv, um die Weiterverbreitung zu verhindern.
Tierarzneimittel
Die Anwendung von Tierarzneimitteln durch Tierhalter wird durch die untere Veterinärbehörde überwacht. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf dem vorbeugenden Verbraucherschutz. Arzneimittelrückstände dürfen grundsätzlich nicht in Lebensmittel gelangen. Aufgrund der Gefahr von Resistenzbildung unterliegt der Einsatz von Antibiotika in landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen einer gesonderten Überwachung.